Es muss wie eine Niederlage auf die Studierenden und Lehrenden an der Wirtschaftsuniversität Wien wirken: Exakt 193,8 Millionen Euro hat der streitbare Uni-Chef Christoph Badelt wegen chronischer Überfüllung seiner Uni von der Republik eingeklagt – geworden sind es nur sechs Millionen Euro, die die zuständige Schlichtungskommission der WU als Einmalzahlung zugesteht. Erhoffte Verbesserungen im Studien- und Lehrbetrieb werden so ausbleiben. Mehr als Kosmetik an einigen besonders neuralgischen Punkten kann die WU mit dieser Summe nicht betreiben. Dennoch ist die Entscheidung von weitreichender Bedeutung – in gleich zweierlei Hinsicht.
So birgt allein die Tatsache, dass erstmals ein Rektor den Klagsweg gegen die Republik – und damit immerhin den Hundert-Prozent-Eigentümer seiner Institution – beschritten hat, die Chance, die Floskel von der Autonomie der heimischen Universitäten mit Leben zu erfüllen. Denn bis heute ist ebendiese Autonomie für viele Uni-Chefs nicht mehr als ein Totschlagargument, das rasch bei der Hand ist, wenn es darum geht, inhaltliche oder strukturelle Eingriffe der Politik in die Unis zu verhindern.
Echtes Autonomieverständnis reicht aber weiter. Eigenständigkeit kann nie nur ein bloßes Recht sein, Eingriffe abzuwehren, sondern ist auch als Auftrag zu verstehen. Sie ist ein Auftrag zum Handeln – und ein Auftrag zur (finanziellen) Emanzipation von der staatlichen Hand. Christoph Badelt hat als begnadeter politischer Selbstdarsteller mit seiner Klage den ersten Schritt getan. Er hat gehandelt – statt unter apokalyptischem Gesudere über Kapazitätsengpässe nur tatenlos dem Zusammenbruch der Uni entgegenzublicken.
Das Beste daran: Der Vorstoß Badelts hat mehr als nur Symbolcharakter. Er könnte angesichts der anstehenden Budgetverhandlungen – also der sogenannten Leistungsvereinbarungen – zwischen Universitäten und Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) neue Dynamik in die verfahrene Debatte um die Regelung des Uni-Zugangs bringen. Denn der Bescheid ist überraschend deutlich: Wenn die Kommission den Bund belehrt, den Universitäten „aufgrund ihrer verfassungsrechtlich gesicherten Autonomie [...] nur insoweit Aufgaben übertragen“ zu dürfen, als dafür auch die nötigen „finanziellen oder anderen Mittel“ zur Verfügung stehen, stellt sie damit relativ unumwunden den Vorwurf des Verfassungsbruchs in den Raum.
Es mag sein, dass Regierungsparteien, die schon einmal die Verfassung verbiegen – etwa, um (wie im Vorjahr) unliebsame Budgets nicht präsentieren zu müssen –, von diesem Vorwurf nicht sonderlich überrascht sind. Als Befund über die Kraftlosigkeit der heimischen Hochschulpolitik taugt er dennoch: In kaum einem anderen Politikfeld – von der Verteidigungspolitik vielleicht einmal abgesehen – gelingt es der Koalition so nachhaltig, sich hinter Stehsätzen zu verstecken und jede Reform im Keim zu ersticken.
Schuld daran sind vor allem die Sozialdemokraten: Dass Unterrichtsministerin Claudia Schmied ausgerechnet am Tag der Veröffentlichung des Bescheids das endgültige Aus der Studiengebühren beschwört, zeigt, wie viel die SPÖ von den Rahmenbedingungen eines modernen, funktionierenden Uni-Systems versteht. Nämlich nichts. Statt sich an der Suche nach einer geeigneten Nachfolgeregelung für die (noch) geltende, aber vom Verfassungsgerichtshof beanstandete Studiengebührenregelung zu beteiligen, setzt die SPÖ nur weiter auf Blockade.
Es bleibt zu hoffen, dass die Uni-Chefs mit dem Bescheid umzugehen wissen: Eine Regelung des Zugangs sei „unabdingbar“, heißt es dort mit Verweis auf die nächsten Leistungsvereinbarungen. Und weiter: Ist das Budget zu gering, müssten die Unis „Studiengebühren vorsehen können“.
Nun liegt es an den anderen Rektoren, es ihrem Kollegen Christoph Badelt gleichzutun und die Regierung weiter rechtlich unter Druck zu setzen. Nur dann kann es gelingen, die SPÖ – und damit die Koalition – vielleicht noch aus ihrem hochschulpolitischen Koma zu erwecken.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.11.2011)















