Als Gründe für den einstigen Aufstieg Preußens werden gern dessen militärische Schlagkraft und sein straff geführtes Beamtenheer angeführt. Doch dies ist nur ein Teil der Wahrheit. Ein Hauptgrund war, dass dieser Staat penibel darauf geachtet hat, keine Schulden zu machen, und wenn doch, diese umgehend wieder abzutragen.
Heute geht es nicht mehr um den Aufstieg zur Weltmacht, sondern darum, das Vertrauen zu erhalten, dass ein Land wie Österreich aus eigener Kraft in der Lage ist, seine Finanzprobleme in den Griff zu bekommen, seine wirtschaftliche Kraft und auch den Sozialstaat zu bewahren. Je verschuldeter ein Staat ist, desto weniger ist er dazu in der Lage.
Die Verantwortung dafür sollte jedem Mandatar im Nationalrat – Parteitaktik hin oder her – zu eigen sein. Sollte.
Für die Reputation der Republik sind die Verweigerung der Opposition und das Unvermögen der Regierung, diese von der Notwendigkeit einer Schuldenbremse in der Verfassung zu überzeugen bzw. ihr eine Brücke zu bauen, ein Schaden. So sieht eine nationale Kraftanstrengung, wie erst jüngst vom Rechnungshof-Präsidenten gefordert, nicht aus. Gerade auf den bekannt sensiblen Finanzmärkten wird das kaum als Vertrauensbeweis aufgenommen werden. Eine mit einfacher Mehrheit beschlossene Schuldenbremse lässt sich auch einfach umgehen. Von Bund und Ländern.
Einigermaßen umständlich erklärte BZÖ-Chef Josef Bucher gestern, dass seine Partei der Schuldenbremse nun doch nicht werde zustimmen können. So ersparen sich wenigstens die Grünen eine ziemliche Blamage. Denn die Abgeordneten der weltgewandten, auf Nachhaltigkeit bedachten Pro-Europa-Partei wären im Nationalrat sitzen geblieben, während BZÖ-Abgeordnete wie Peter Westenthaler oder Gerald Grosz in staats- und europapolitischer Verantwortung dem Regierungsantrag, eine Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern – wie von den EU-Staatenlenkern vor Wochen beschlossen – ihre Zustimmung erteilt hätten.
Nun ist also das BZÖ schuld. Aber ist es so? Drei Bedingungen hat Bucher formuliert: Sanktionen bei Nichteinhaltung, ein Start schon 2012 und eine Verankerung einer maximalen Steuer- und Abgabenquote in der Verfassung. Als Entgegenkommen ließ er dann eineinhalb davon wieder fallen: den Start 2012 und die Verfassungssteuerquote, die man zwar wolle, aber noch nicht jetzt. Nur die Sanktionen blieben übrig. Nun kann man diskutieren, ob die von Bucher favorisierte Variante – ein Drittel der Abgeordneten im Nationalrat kann mittels Verfassungsklage den Finanzminister absetzen, wenn die Budgetziele nicht erreicht werden – der Weisheit letzter Schluss ist. Allerdings: Auch hier wäre das BZÖ für Alternativen offen gewesen.
Doch SPÖ und ÖVP konnten – oder wollten – nicht. Die ÖVP akzeptierte die Sanktionsforderung nicht – anscheinend geht man dort davon aus, ewig den Finanzminister zu stellen. Und die SPÖ akzeptierte die Steuerquotenforderung nicht. Kanzler und Vizekanzler stehen in ihren Parteien derart unter Druck, dass sie das nicht durchgebracht hätten. Teile des ÖAAB, der SPÖ-Gewerkschaft und -Landesorganisationen wollen gar keine Schuldenbremse. Die Parteichefs gingen also lieber Kompromisse mit der eigenen Partei als mit der Opposition ein.
So haben auch die Regierungsparteien die Schuldenbremse in der Verfassung auf dem Gewissen. Die verantwortungslosen Grünen sowieso. Von der populistischen FPÖ, die auf die nach allfälligen Sparmaßnahmen Unzufriedenen hofft, hat man ohnehin nichts anderes erwartet. Ganz wird man auch das BZÖ nicht aus der Verantwortung entlassen können: Zumal doch der leise Verdacht besteht, dass Josef Bucher die vergangenen Tage einfach auch zu PR-Zwecken nützen wollte: Einmal bedeutend zu sein hat eben schon auch seinen Reiz.
Aber wenigstens können die SPÖ-Abgeordneten aus Oberösterreich nun beruhigt der Schuldenbremse ihre Stimmen leihen. Hat doch Landesparteichef Josef Ackerl am Sonntag noch einen „Geheimpakt zwischen ÖVP und BZÖ“ zur „radikalen Demontage des Sozialstaats“ befürchtet. Die Sorge ist nun, da das BZÖ nicht mitstimmt, überflüssig. Ein Glück, dass wir keine andere haben.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.12.2011)















