Leitartikel: Denn wir wissen nicht, dass sie es tun...

...aber vermutet haben wir es eh schon immer. Wenn Unternehmen Parteien sponsern wollen, dann sollen sie es machen. Aber ohne Umwege. Und transparent.

Da sind die Bank und ihre Versicherung, die der ÖVP, im Speziellen der niederösterreichischen ÖVP, nicht allzu fernstehen, und ganzseitig in der ÖAAB-Zeitschrift „Freiheit“ inserieren. Da ist der Telekommunikationskonzern, der das Erntedankfest des schwarzen Bauernbunds finanziell unterstützt. Da sind die Unternehmen, die mit ihrer Reklame auf dem Donauinselfest, das von der Wiener SPÖ und ihren Teilorganisationen veranstaltet wird, zahlreich vertreten sind.

Man könnte es Werbung nennen. Oder Sponsoring. Oder indirekte Parteienfinanzierung.

Aber immerhin: Es ist für jedermann offensichtlich, wer hier welcher Partei Geld zukommen lässt. Und schließlich, heißt es dann gern, gebe es ja auch eine Gegenleistung dafür. Ob allerdings ein Inserat in einer ÖAAB-Mitgliederzeitschrift wirklich einen relevanten Werbeeffekt für das jeweilige Unternehmen erzielt, darf dann doch stark in Zweifel gezogen werden.

Das ist sozusagen die – sichtbare – Spitze des Eisbergs. Darunter sieht es weit düsterer aus. Sofern man überhaupt etwas sieht. Immerhin kam im Vorfeld des U-Ausschusses ans Licht, dass beispielsweise die Telekom einen Teil des BZÖ-Wahlkampfs im Jahre 2008 bezahlt hat. Und jenem orange-freiheitlichen Minister, der für ein für das Unternehmen wichtiges Gesetz verantwortlich war, nach seiner Amtszeit auch noch eine Sekretärin gesponsert hat.

Der aktuelle „Fall Amon“ wiederum zeigt eines deutlich: Ein Parteienfinanzierungsgesetz ohne eine Offenlegungspflicht auch für die Teil- und Vorfeldorganisationen der Parteien ist weitgehend sinnlos. Seit 2010 schieben die Regierungsparteien eine Reform dieses Gesetzes vor sich her. Erst diese Woche folgte eine weitere Ankündigung: Bis zum Sommer soll die Novelle fertig sein, meinte der Bundeskanzler. Man darf gespannt sein. Es spießt sich nämlich weiterhin an der Frage, ob auch die Teil- und Vorfeldorganisation zur Offenlegung von Spenden gezwungen werden sollen. Die Antwort kann nur lauten: Ja, sie sollen.

Im konkreten Fall, der den damaligen ÖAAB-Generalsekretär und heutigen ÖVP-Fraktionsführer im Korruptionsuntersuchungsausschuss, Werner Amon, betrifft, hat bekanntlich die Telekom über ihren Subunternehmer Peter Hochegger der ÖVP-Teilorganisation ÖAAB 10.000 Euro – keine gewaltige Summe fürwahr – als „Druckkostenbeitrag“ für deren Zeitschrift übergeben. Der Beleg für die Gegenleistung ist leider abhandengekommen. So ein Pech aber auch.

Dennoch sollte man sich hierbei vor vorschnellen Kriminalisierungen hüten. Wiewohl die derzeitige Praxis solches nahelegt. Wenn Unternehmen oder Privatpersonen politische Parteien finanziell unterstützen wollen, dann sollen sie das tun. Aber so, dass man weiß, dass sie es tun. Ohne dass ein Untersuchungsausschuss im Nachhinein nachweisen muss, wer wie viel der jeweiligen Gesinnungsgemeinschaft über welche Vorfeldorganisation gezahlt hat. Da würde man sich dann auch Justizbeschimpfungen und Verschwörungstheorien ersparen.

Diese bisherige, verschämte Art der anonymen Parteienfinanzierung sollte einer transparenten weichen. Der Wähler kann sich dann selbst seinen Reim darauf machen.

Die nun zu größerer Bekanntheit gelangte ÖAAB-Zeitschrift mit dem nicht ganz adäquaten Titel „Freiheit“ kann hier gleich noch einmal als anschauliches Beispiel dienen: Dass der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic, der vorige Woche die Lizenz für alle Kleine-Glücksspiel-Automaten im Land Niederösterreich erhalten hat, im Magazin der früheren niederösterreichischen ÖVP-Landesrätin und heutigen Bundes-ÖAAB-Obfrau Johanna Mikl-Leitner wirbt, wird möglicherweise mehr als Zufall sein.

Aber wie gesagt: Immerhin ist hier für jedermann, der eins und eins zusammenzählen will, offensichtlich, wer welcher Partei beziehungsweise welcher ihrer Vorfeldorganisationen Geld überwiesen hat.

Und außerdem: Es gab ja auch eine Gegenleistung dafür.

E-Mails an: oliver.pink@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.03.2012)

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