22.05.2013 04:15 Merkliste 0

Sollen wir Anders Breivik vierteilen oder zu Tode quälen?

NORBERT RIEF (Die Presse)

Ein Attentäter in Oslo, Kinderschänder und das archaische Verlangen nach Rache: Die Todesstrafe sei überlegenswert, meint Tirols Wirtschaftskammer-Chef.

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Wahrscheinlich müsste man ihn vierteilen. Oder eher zu Tode quälen, das scheint eine adäquate Bestrafung für jemanden, der lange geplant und kaltblütig 77 Menschen erschießt, das jüngste Opfer war gerade erst 14 Jahre alt. Stattdessen darf er im Gerichtssaal stehen mit seinem süffisanten Grinsen, zu Tränen gerührt nur von seinem eigenen wirren Manifest, und seine rassistischen, neonazistischen Ideen verbreiten.

Es mangelt in der Bevölkerung – nicht nur in der norwegischen – sicher nicht an Ideen, was man mit Anders Behring Breivik alles machen könnte, um ihn angemessen für die Tat büßen zu lassen, die er im Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya verübt hat. Würde man die Menschen befragen, kaum jemand hielte wohl die maximal möglichen 21 Jahre Haft, die ihm drohen, für eine gerechte irdische Strafe. Umgerechnet drei Monate für jedes seiner Opfer.

Die Emotionen im Fall Breivik, im Fall des zehnjährigen Mirco S., der 2010 in Deutschland entführt, vergewaltigt und ermordet wurde, bei den Taten des belgischen Serienvergewaltigers und -mörders Marc Dutroux, der unter anderem zwei achtjährige Mädchen verhungern ließ, oder auch im Fall Josef F. in Österreich sind nur allzu menschlich und allzu verständlich. Möglicherweise findet der Tiroler Wirtschaftskammer-Präsident Jürgen Bodenseer (ÖVP) viele Unterstützer für seine Facebook-Kampagne zur Wiedereinführung der Todesstrafe „in krassen Fällen“ von Kinderschändung, wie er erklärt hat.

Gerade weil die Emotionen in vielen Kriminalfällen nur allzu menschlich sind, ist es ein gutes Prinzip, dass die Angehörigen von Opfern in einem Strafprozess keine Parteienstellung haben und nicht über den Täter urteilen können. Deshalb war es auch ein notwendiger Schritt, jenen Laienrichter aus dem Breivik-Verfahren auszuschließen, der sich im Internet für die Wiedereinführung der Todesstrafe starkgemacht hatte.

Es scheint – siehe Beispiel Bodenseer – aber sogar in politischen Funktionen in Österreich noch immer Menschen zu geben, die glauben, dass man Mord oder „krasse Fälle“ mit dem Tod bestrafen muss. Der Staat tötet also einen Menschen, um zu zeigen, dass es nicht rechtens ist, einen Menschen zu töten. Welche Logik ist das, welche Ethik? Einem solchen Staat geht es nicht um das Recht, es geht ihm lediglich darum, das archaische Verlangen nach Rache zu befriedigen. Und beim Stillen dieses Bedürfnisses unterscheiden sich die USA nicht wesentlich von jenen Staaten, in denen die Scharia gilt.

Eine Tat mit Gleichem zu vergelten, gibt dem rechtschaffenen Bürger nur das billige Gefühl der Stärke. Es ist ein flüchtiger Triumph des alttestamentarischen Grundsatzes Auge um Auge, der seit 2000 Jahren überholt ist. Es ist ernüchternd, wenn man sogar im Jahr 2012 noch gegen die Todesstrafe argumentieren muss und es ein maßgeblicher Landespolitiker tatsächlich für angemessen hält, mit solch peinlichen Sätzen wie „Es heißt ja: Du sollst nicht töten, und nicht: Du darfst nicht töten“ eine längst überholt geglaubte Diskussion loszutreten.

Es gibt gute Gründe, warum die meisten Rechtssysteme der zivilisierten Welt es der Justiz nicht in die Hand geben, über Leben und Tod zu entscheiden. In einem solchen System muss man – bei aller menschlichen Wut – auch zur Kenntnis nehmen, dass Personen wie Breivik, der Mörder von Mirco S. oder Dutroux Strafen erhalten, die nicht adäquat erscheinen mögen.


Worüber man tatsächlich diskutieren kann, ist die auch nach etlichen Reformen noch immer bestehende Unverhältnismäßigkeit im österreichischen Rechtssystem zwischen Eigentumsdelikten und Delikten gegen Leib und Leben. Wenn beispielsweise auf einen Raub bis zu zehn Jahre Haft stehen, für das Quälen von unmündigen Menschen aber nur drei Jahre; wenn ein Bankräuber für sechs Jahre in Haft muss, ein Vergewaltiger aber nach ein, zwei Jahren wieder frei geht.

Es stimmt schon, dass Strafen Täter nicht abschrecken, sondern nur die Angst vor der Entdeckung. Eine Gesellschaft zeigt aber mit ihrem Strafenkatalog durchaus eine Wertigkeit, und die scheint in unserem Rechtssystem falsch gesetzt zu sein.

 

E-Mails an: norbert.rief@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.04.2012)

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38 Kommentare
 
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Raub

"...Eigentumsdelikten und Delikten gegen Leib und Leben. Wenn beispielsweise auf einen Raub bis zu zehn Jahre Haft stehen,..."

Raub ist nicht nur ein Vermögensdelikt:

"Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben etc. - § 142 StGB "

sinnvolle Information ist oft nur wenige Klicks entfernt, Herr Rief...

Gast: R3alist
20.04.2012 13:01
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Man muss sich damit abfinden

dass es für gewisse Verbrechen keine gerechte Strafe gibt. Die Todesstrafe wäre aber gerade bei solchen politisch motivierten Taten die schlechteste Option. Dadurch wird er nur zum Märtyrer.
Die härteste Strafe für Breivk wäre gewesen, ihn lebenslang einzusperren und keine Medien berichten darüber.

"Eine Gesellschaft zeigt aber mit ihrem Strafenkatalog durchaus eine Wertigkeit.."

die den eindruck entstehen lässt:
vermögensgegenstände sind allemal mehr wert als das wohlergehen von menschen!
also durchaus ein spiegelbild für unsere gesellschaft.

Todesstrafe - gerecht?

Ich finde, dass ein "echtes" lebenslang, also bis dass der Tod uns scheidet - in dem Fall Gefängniszelle vom Insassen - als die gerechteste Strafe. Bei uns - in Österreich - ist lebenslang höchstens 20 Jahre, bei guter Führung wahrscheinlich nicht einmal 15 Jahre, aber selbst diese mal 77 ergibt 1155 Jahre. Ein guter Grund jeden Mord einzeln zu bestrafen. Immerhin sind auch von 77 Menschen die Angehörigen ihr Leben lang gestraft worden mit dieser Tat. Nur 1x zu strafen finde ich nicht gerecht, denn wenn ich z.B. eine Parkbank beschädige + eine Pensionistin überfalle + in ein Haus einbreche + mit 1,2%o Auto fahre + Zigaretten aus Ungarn schmuggle --> dann werde ich für jedes Delikt extra bestraft. Warum also nicht auch bei x-fachem Mord?

Gast: Luzifer
19.04.2012 12:07
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So eine große Sache ist ein Prozeß mit einem geständigen

und vorverurteilten Mörder auch wieder nicht.

Ob sie eine gute Richterin ist, würde sich erst zeigen, wenn sie etwa einen Strafprozeß gegen einen Grasser, wo nicht einmal Akten, deren Seiten 40 x (!!!) die Ringsstraße umrunden, für eine Anklage reichen, führen müßte! Man könnte auch einen Vergleich mit der Elsner-Richterin Bandion-Ortner anstellen, die ganze Wagonladungen von Akten studieren mußte!

Also bitte nicht wieder übertreiben!

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Re: So eine große Sache ist ein Prozeß mit einem geständigen

Was hat die Menge der Akten mit deren Brauchbarkeit für eine Anklage zu tun? Es kann auch eine halbe Seite sein, die reicht, wenn etwas stichhaltiges draufsteht.

Ich gestehe, ich würde Breivik gerne gevierteilt sehen. Aber der Rechtsstaat hat höhere Priorität. Auch ein Breivik ist es nicht wert, diesen abzuschaffen.

Gast: Humerus
19.04.2012 11:45
8 1

Lebenslang soll lebenslang sein können...

... nämlich wie in diesem Falle als Folge vielfachen, geplanten Mordes - zum zukünftigen Schutze Unschuldiger.

"Mehrfach lebenslänglich" wie in USA möglich klingt blöd, ist es aber nicht, wenn "lebenslänglich" eigentlich "21 Jahre" heißt.

Echte, lebenslange Haft ohne Perspektive halte ich für eine größere Strafe als den Tod.

Re: Lebenslang soll lebenslang sein können...

Sehr geehrter Herr Humerus!

Ich denke, dass das Absitzen einer Strafe auch die Möglichkeit echter Besserung anbieten soll. 21 Jahre, das scheint in diesem Falle sicherlich vielen unverständlich. Aber nicht alle Fälle sind so eindeutig wie dieser. 21 Jahre oder wie bei uns 25 Jahre sind in der Tat eine lange Zeit. Sicherlich ist dies in vielen Fällen nicht möglich, aber es muss jedem Häftling die Möglichkeit angeboten werden, ein besseres Leben zu beginnen. Dazu tragen auch ordentliche Haftbedingungen bei! Das ist die Aufgabe des Staates! Und noch eine kleine Frage: Würde ein Ihnen sehr wichtiger Angehöriger verurteilt, wären Sie dann auch für Lebenslang ist lebenslang und sonst nichts?

Antworten Antworten Gast: international_
19.04.2012 15:40
3 1

Re: Re: Lebenslang soll lebenslang sein können...

lebenslang muss dann lebenslang sein, wenn von dem verurteilten eine gefahr für andere ausgeht.
das scheint mir im fall breivik mit ziemlicher sicherheit gegeben zu sein, da er seine untat ja als sinnvoll betrachtet.
in 21 jahren ist dieser mann durchaus noch in einem alter, in der er ähnliches wiederholen könnte.

in diesem fall gälte für mich: im zweifel für die sicherheit der unschuldigen potentiellen opfer

Re: Re: Re: Lebenslang soll lebenslang sein können...

Wenn diese Gefahr besteht, dann liegt vermutlich ein psychiatrisches Problem zu Grunde. Und dann ist solch ein Fall ohnehin anders zu behandeln. Da ist der Strafaspekt anders zu bewerten.
Dass die Sicherheit gegeben ist, steht außer Zweifel.

Re: Re: Lebenslang soll lebenslang sein können...

Breivik ? Ein "besseres" Leben ? Die Gesellschaft muss vor Leuten wie ihm geschuetzt werden Und zwar sein ganzes Leben lang.

Re: Re: Re: Lebenslang soll lebenslang sein können...

Bitte Stellungnahmen genauer lesen!!!

Gast: nkpbrx
19.04.2012 09:59
3 0

Juristisches 1 Mal 1

Gerade weil die Emotionen in vielen Kriminalfällen nur allzu menschlich sind, ist es ein gutes Prinzip, dass die Angehörigen von Opfern in einem Strafprozess keine Parteienstellung haben und nicht über den Täter urteilen können.

Sehr geehrter Herr Rief!
Im Strafprozess können sich Opfer als Privatbeteiligte anschließen. Gem. § 65 Z1 lit b StPO sind Opfer idS auch Angehörige von Todesopfern. In diesem Sinne, und das wird in Oslo allem Anschein ebenso gehandhabt, haben die Angehörigen von Opfern im Strafprozess sehr wohl Parteistellung, zumindest haben sie gewisse (gar nicht so wenige) Rechte. Das ist juristisches 1 Mal 1 und es ist sehr ärgerlich, dass das ein Presse-Redakteur nicht kurz nachprüfen kann.

MfG

Gast: schlÄchter
19.04.2012 09:08
4 1

sg herr redakteur rief!

2 kleine denkanstöße:
die "zivilisierte welt"? aha - wer soll das sein?
viell. schauen sie mal auf den globus und betrachten sie die demographische entwicklung- viell. merken sie, dann, dass die verwöhnte, bisherige"westl." welt immer weniger wird und sich die frage ergibt, inwieweit man sich den "luxus" eines rechtsstaates überhaupt noch leisten kann.
auge um auge zahn um zahn: sie argumentieren leider gleich wie die von ihnen kritisierten befürworter der todesstrafe. diese prinzip war ein quantensprung innerhalb der rechtsgeschichte: nur ein auge für ein auge, nur ein zahn für einen zahn - so heißts richtig und war der beginn der eingrenzung der sippen-und blutrache.

in diesem sinne

mfg
s.


Re: sg herr redakteur rief!

Die zivilisierte westliche Welt, die Sie offensichtlich kritisieren, ist jedoch jene, die vermutlich Ihrer Familie erst seit wenigen Generationen zur Heimat geworden ist. Das scheint leider nur im geographischen Sinne der Fall zu sein.
Als Kind der "Habsburgermonarchie", zumindest der Nachfahre dieser Kinder (700 Jahre leben hier nachweislich meine Vorfahren), möchte ich richtigstellen, dass die heutigen Rechtsstandards und Lebensbedingungen keinesfalls Geschenke sind, sondern erkämpft werden mussten: teilweise mit viel Blut.
Vor allem denke ich hier an die Arbeiterschaft. Sie tat dies mit viel Engagement, großen Opfern. Ich empfehle Ihnen dringend, Ihre Bildungsdefizite zu beseitigen. Auch der Zugang zur Bildung, die über das Erlernen des Alphabets und der vier Grundrechnungsarten hinausgeht, ist deren großes Verdienst! Niemand wird gezwungen, in dieser westlichen Welt zu leben. Wie Sie richtig sagen, dieses Privileg genießt nur ein kleiner Teil der Weltbevölkerung. Und zur Rechtssprechung: Selbst in Amerika gibt es die Todesstrafe. Ein kleiner Tipp: Wie Sie die Vorzüge dieser westlichen Welt in Anspruch nehmen können, so respektieren Sie bitte auch deren Werte!
Ein Habsburgerkind, dem die Verdienste der Arbeiterschaft geholfen haben, diese erkämpften Privilegien zu schätzen!!!! Manchmal würde ein wenig mehr Dankbarkeit recht gut tun. Nur die Früchte zu ernten ist entschieden zu wenig!!!!

Antworten Antworten Gast: schlÄchter
19.04.2012 18:45
0 0

Re: Re: sg herr redakteur rief!

sg herr pacelli!
ich bin durchaus ihrer meinung!!!
die errungenschaften unserer westl. staats- rechts- und gesellschaftsordnung sind in der tat hart erkämpft, aber keineswegs gesichert oder ewig und eben speziell im westen aufgrund der von ihnen sehr treffend geschilderten traditionen/geschichte und kulturelle prägung entstanden-sie machen den westen ja auch aus. seit der aufklärung hat europa und danach seine überseeischen staatsbildungen insb. die usa nahzu die ganze welt beeinflusst - durchau im positiven, wenngleich aber auch für viel andere nichtwestl. kulturen und auch uns selbst aber auch negativ, die besipiele erspare ich mir.
nur ist die westl. kultur/zivilisation nicht die einzige und das wohl für alle anderen. hochmut kommt vor dem fall! die grundgefahr für unsere westl. werte erblicke ich in einerseits mangelnde empathie für andere kulturen - angesichts alleine schon des demographischen wandels - und auch dem aufstreben anderer kulturkreise nimmt die westl. strahlkraft ganz natürlich ab.
andererseits müssen wir uns auch bewußt sein, dass unser rechtssystem tatsächlich "luxus" ist-mit unserem wohlstand, den wir noch haben, verbunden ist.
ich bin ein gegner der todesstrafe (lieber ein schuldiger nicht verurteilt oder eben nicht hingerichtet, als ein unschuldiger), aber ob dieser erstrebenswerte zustand tatsächlich aufrecht erhalten werden kann-das ist leider keineswegs gesichert.
das möchte ich zu bedenken geben.
von mir ein +
für ihren beitrag.
mfg
s.

0 2

Welche Logik ist das, welche Ethik?

Leicht abgewandelt:
Der Staat sperrt also einen Menschen ein, um zu zeigen, dass es nicht rechtens ist, einen Menschen einzusperren - Josef Fritzl!
Gilt das nur für die Todesstrafe?

Ohne ethische Bewertung: Die Todesstrafe für derartige Verbrecher ist in jedem Falle eine geringere Strafe als wirklich lebenslang! Vor allem bei unschuldig Verurteilten! Der Delinquent hat es bald hinter sich, bei lebenslang ist das Weiterleben weit grauslicher!

2 0

Re: Welche Logik ist das, welche Ethik?

Falls es sich um ein Fehlurteil handelt - nur selten ist das ja so eindeutig klar we bei Breivik - kann man einen Toten nicht wieder lebendig machen, sofern sich das später herausstellt, dass er eigentlich unschuldig ist.

Herzlichen Dank für diesen Kommentar im Sinne einer zivilisierten Rechtssprechung

Man darf Ihnen für diesen Kommentar nur aufrichtig danken. Wie Sie richtig sagen, ist es wirklich beklemmend, dass man gegen diese barbarische und an sich widersinnige "Strafe" noch immer argumentieren muss. Dass vom Staat bezahlte Mörder (jene die Exekutionen durchführen) zum Tode verurteilte Mörder hinrichten, würde jede zivilisierte Form eines Strafvollzuges in Frage stellen. Wie sich schon oft gezeigt hat, gibt es immer wieder Fehlurteile, die erst nach Jahren bei einer neuen Faktenlage aufgehoben werden können. Was dann? Außerdem, bei Breivik wird man das vermutlich ausschließen können, wird es wirklich genug Täter geben, die nicht nur wegen des Strafvollzuges sondern auf Grund echter Reue eben tatsächlich "andere" Menschen werden. Denn es sind nicht immer die selben Motive, die schlimme Verbrechen zu Grunde liegen. Ich bin als Abonnent der "Presse" gerade in wirtschaftspolitischen Fragen oft nicht einer Meinung. Aber in Beiträgen wie diesen, stellt die Presse unter Beweis, dass es sich bei diesem Blatt tatsächlich um eine "Qualitätszeitung" handelt. Nochmals herzlichen Dank für die eindeutige Stellungnahme!!!!!

Sind die Ansichten eines Funktionärs

wirklich einen ganzen Leitartikel wert? Hm. Ich denke wir sollten uns mit Ratschlägen in Richtung Norwegen zurückhalten.

Re: Sind die Ansichten eines Funktionärs

Sehr geehrte/r Frau/Herr Steininger!
Ihr Kommentar zeigt, wie sehr hier diese Notwendigkeit besteht!

Gast: carsten ley
18.04.2012 21:57
1 1

todesstrafe für breivik ?

ja der wunsch nach todesstrafe mag allzu menschlich
sein ... ungerechte morde werden dann durch einen
gerechten mord gesühnt... was ist das denn für eine
rechtsprechung ? auge um auge zahn um zahn ? im
übrigen wäre mr breivik dann erlöst u die opfer bleiben
dann mit ihrem schmerz zurück...

Gast: Carantanus
18.04.2012 21:55
3 0

Strafe für Breivik

Ob man den Wunsch der nächsten Angehörigen der unschuldigen Opfer, die diese Bestie kaltschnäuzig niedergemetzelt hat, der Mörder möge wenigstens eine seiner Untat einigermaßen adäquate Strafe erhalten, - ob man diesen Wunsch als Verlangen nach „Rache“ einstufen kann, sei dahingestellt. Man kann sicher auch darüber diskutieren, ob nicht zumindest bei Massenmördern wie Breivik überlegt werden sollte, ob die Todesstrafe nicht doch die ultima ratio sein sollte.
Aber daß die unter den Folgen der Morde ohnehin schwer Traumatisierten in aller Zukunft unter vder permanenten seelischen Belastung werden leben müssen, das Scheusal, das ihr Lebensglück für immer komplett zerstört hat, macht in seiner komfortablen Gefängsniszelle jedes Jahr einen Strich mehr bis zu seiner Rückkehr in die Freiheit – das müßte nicht unbedingt hingenommen werden.
Sie sollten daher, sehr geehrter Herr Rief, ehe Sie apodiktisch die „Verweigerung der Parteistellung“ für die Angehörigen der Opfer als „gutes Prinzip“ qualifizieren, das Problem doch etwas differenzierter sehen.

Re: Strafe für Breivik

Für einen zivilisierten Menschen kann die Todesstrafe auch keine Sekunde nur als brauchbare Konsequenz für kriminelle Handlungen in Erwägung gezogen werden. Bei allem wirklichen Verständnis für das große Leid der Betroffenen! Aber bezahlte Mörder, die im Auftrag des Staates handeln, das ist doch ein Alptraum!

Gast: Vogel Strauss
18.04.2012 21:00
1 0

Die Bühne wird von den Medien gemacht

Wenn ihn die vereinigte Journalistenschaft einfach ignorieren würde, wäre das wohl die schlimmste Strafe! Aber nein, er bekommt seine Bühne und ist zufrieden ...

Gast: LegendIn
18.04.2012 21:00
4 1

Größtenteils Gesülze!

Norwegen führt gerade die selbst beschlossene gut. .menschliche Schönwetter-Rechtssprechung ad absurdum. Weltweit.

Wenn man an den immer lächerlicher werdenden Strafkatalogen die "Fortschrittlichkeit" einer Gesellschaft ablesen kann, warum dann nicht Belohnungen für Verbrecher?

 
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