19.06.2013 22:37 Merkliste 0

Sollen wir Anders Breivik vierteilen oder zu Tode quälen?

NORBERT RIEF (Die Presse)

Ein Attentäter in Oslo, Kinderschänder und das archaische Verlangen nach Rache: Die Todesstrafe sei überlegenswert, meint Tirols Wirtschaftskammer-Chef.

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Wahrscheinlich müsste man ihn vierteilen. Oder eher zu Tode quälen, das scheint eine adäquate Bestrafung für jemanden, der lange geplant und kaltblütig 77 Menschen erschießt, das jüngste Opfer war gerade erst 14 Jahre alt. Stattdessen darf er im Gerichtssaal stehen mit seinem süffisanten Grinsen, zu Tränen gerührt nur von seinem eigenen wirren Manifest, und seine rassistischen, neonazistischen Ideen verbreiten.

Es mangelt in der Bevölkerung – nicht nur in der norwegischen – sicher nicht an Ideen, was man mit Anders Behring Breivik alles machen könnte, um ihn angemessen für die Tat büßen zu lassen, die er im Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya verübt hat. Würde man die Menschen befragen, kaum jemand hielte wohl die maximal möglichen 21 Jahre Haft, die ihm drohen, für eine gerechte irdische Strafe. Umgerechnet drei Monate für jedes seiner Opfer.

Die Emotionen im Fall Breivik, im Fall des zehnjährigen Mirco S., der 2010 in Deutschland entführt, vergewaltigt und ermordet wurde, bei den Taten des belgischen Serienvergewaltigers und -mörders Marc Dutroux, der unter anderem zwei achtjährige Mädchen verhungern ließ, oder auch im Fall Josef F. in Österreich sind nur allzu menschlich und allzu verständlich. Möglicherweise findet der Tiroler Wirtschaftskammer-Präsident Jürgen Bodenseer (ÖVP) viele Unterstützer für seine Facebook-Kampagne zur Wiedereinführung der Todesstrafe „in krassen Fällen“ von Kinderschändung, wie er erklärt hat.

Gerade weil die Emotionen in vielen Kriminalfällen nur allzu menschlich sind, ist es ein gutes Prinzip, dass die Angehörigen von Opfern in einem Strafprozess keine Parteienstellung haben und nicht über den Täter urteilen können. Deshalb war es auch ein notwendiger Schritt, jenen Laienrichter aus dem Breivik-Verfahren auszuschließen, der sich im Internet für die Wiedereinführung der Todesstrafe starkgemacht hatte.

Es scheint – siehe Beispiel Bodenseer – aber sogar in politischen Funktionen in Österreich noch immer Menschen zu geben, die glauben, dass man Mord oder „krasse Fälle“ mit dem Tod bestrafen muss. Der Staat tötet also einen Menschen, um zu zeigen, dass es nicht rechtens ist, einen Menschen zu töten. Welche Logik ist das, welche Ethik? Einem solchen Staat geht es nicht um das Recht, es geht ihm lediglich darum, das archaische Verlangen nach Rache zu befriedigen. Und beim Stillen dieses Bedürfnisses unterscheiden sich die USA nicht wesentlich von jenen Staaten, in denen die Scharia gilt.

Eine Tat mit Gleichem zu vergelten, gibt dem rechtschaffenen Bürger nur das billige Gefühl der Stärke. Es ist ein flüchtiger Triumph des alttestamentarischen Grundsatzes Auge um Auge, der seit 2000 Jahren überholt ist. Es ist ernüchternd, wenn man sogar im Jahr 2012 noch gegen die Todesstrafe argumentieren muss und es ein maßgeblicher Landespolitiker tatsächlich für angemessen hält, mit solch peinlichen Sätzen wie „Es heißt ja: Du sollst nicht töten, und nicht: Du darfst nicht töten“ eine längst überholt geglaubte Diskussion loszutreten.

Es gibt gute Gründe, warum die meisten Rechtssysteme der zivilisierten Welt es der Justiz nicht in die Hand geben, über Leben und Tod zu entscheiden. In einem solchen System muss man – bei aller menschlichen Wut – auch zur Kenntnis nehmen, dass Personen wie Breivik, der Mörder von Mirco S. oder Dutroux Strafen erhalten, die nicht adäquat erscheinen mögen.


Worüber man tatsächlich diskutieren kann, ist die auch nach etlichen Reformen noch immer bestehende Unverhältnismäßigkeit im österreichischen Rechtssystem zwischen Eigentumsdelikten und Delikten gegen Leib und Leben. Wenn beispielsweise auf einen Raub bis zu zehn Jahre Haft stehen, für das Quälen von unmündigen Menschen aber nur drei Jahre; wenn ein Bankräuber für sechs Jahre in Haft muss, ein Vergewaltiger aber nach ein, zwei Jahren wieder frei geht.

Es stimmt schon, dass Strafen Täter nicht abschrecken, sondern nur die Angst vor der Entdeckung. Eine Gesellschaft zeigt aber mit ihrem Strafenkatalog durchaus eine Wertigkeit, und die scheint in unserem Rechtssystem falsch gesetzt zu sein.

 

E-Mails an: norbert.rief@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.04.2012)

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38 Kommentare
 
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Gast: LegendIn
18.04.2012 21:00
4 1

Größtenteils Gesülze!

Norwegen führt gerade die selbst beschlossene gut. .menschliche Schönwetter-Rechtssprechung ad absurdum. Weltweit.

Wenn man an den immer lächerlicher werdenden Strafkatalogen die "Fortschrittlichkeit" einer Gesellschaft ablesen kann, warum dann nicht Belohnungen für Verbrecher?

Re: Größtenteils Gesülze!

Ein wenig das Hirn zu gebrauchen ist gestattet!

Gast: so viele kluge menschen hier
18.04.2012 20:27
2 1

alttestamentarischen Grundsatzes Auge um Auge, der seit 2000 Jahren überholt ist.

Weil das immer wieder falsch verstanden wird : das war SEINERZEIT ein Rechtsfortschritt, der vor überschießender Rache schützen sollte.

Es bedeutete : man darf für ein Auge nur ein Auge nehmen - und nicht zusätzlichen Schaden anrichten.

Gast: politisch korrekt
18.04.2012 20:16
0 4

was für grauenhafte Überlegungen.

So lange Breivik nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt doch nach wie vor die unschuldige Mutmaßlichkeitsvermutung.

Re: was für grauenhafte Überlegungen.

Das war gut ! ;-))))

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Re: was für grauenhafte Überlegungen.

Guten Morgen sie haben wohl die letzten Monate verschlafen. Er wurde bei der Tat ertappt hat die Tötungen gestanden und ist noch stolz darauf. Wenn man so wie sie den Begriff Unschuldsvermutung inflationär gebraucht, schadet man wirklich Unschuldigen welche eventuell angeklagt werden auf Grund einer schwachen Beweislage

Nachdem er seine "großen Auftritt" gehabt hat,

sollte man diesen gefährlichen Irren in eine geschlossene Anstalt stecken, wo er den Rest seines Lebens in einer Einzelzelle vergammeln soll, unbeachtet von der Öffentlichkeit.

Das wäre wohl die schlimmste Strafe für ihn.

Man muss die Gesellschaft vor solchen Typen schützen. Bitte keine vorzeitige Entlassung wegen angeblicher Normalisierung!

Der ist clever genug, jeden Gerichtsgutachter zu täuschen und Einsicht zu heucheln.

Re: Nachdem er seine "großen Auftritt" gehabt hat,

Sehr geehrte Frau Sandra! Es ist erlaubt, die Grundausstattung an mitgegebenem Denkvermögen zu bemühen.

Gast: little_brother_is_watching_you_too!
18.04.2012 19:44
6 3

todesstrafe...

... ist unsinn!
arbeitslager wäre notwendig.
gewaltverbrecher sollten ihren aufenthalt im knast durch zwangsarbeit finanzieren müssen.
wie billig wären die öbb-tunnel zu haben, würden chain gangs sie buddeln! dauert halt länger, aber wurscht.

Re: todesstrafe...

Little Brother!
Vielleicht hat Ihnen der Konsum von Sendungen wie "Big Brother" in Fäkalsendern des Privatfernsehens ein wenig geschadet! Vielleicht sollten Sie sich das eine oder andere Mal Sender wie ARTE gönnen, oder noch verwegener, gelegentlich das eine oder andere Buch zu Gemüte führen. Das wäre eine gute Möglichkeit der Prävention hinsichtlich solcher Anregungen, wie Sie dies mit Ihrem Beitrag getan haben! Wie schon bei anderen Kommentaren! Denken ist erlaubt!

Gast: machmuss verschiebnix
18.04.2012 19:32
2 1

Danke für diesen Dankanstoß der Vernunft !


KEINE Todesstrafe,
allerdings soll/muß der Staat seinem Schutz-Auftrag den Bürgern gegeüber
nachkommen, daher ist in solchen Fällen die "Geschlossene" auf
Lebenszeit (Sicherungs-Verwahrung) angebracht .

Ob dem Täter das "paßt" oder nicht, das hätte er sich vorher überlegen
sollen.

Gast: b754
18.04.2012 18:28
0 3

leute die die todesstrafe fordern

haben nachweislich einen geringen selbstwert

Kettenreaktion

ein Problem ist , dass der Scharfrichter, der die Hinrichtung vollstreckt, ein Mörder (beamtet zwar und mit staatlicher Vollmacht ausgestattet) ist und somit ebenfalls zur Todesstrafe zu verurteilen wäre, die durch einen neuen Henker vollzogen werden müsste, welcher wiederum.....

 
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