Wer soll denn das verstehen?

Die ÖBB-Pensionsdiskussion ist ein Schlag ins Gesicht aller Nichtprivilegierten.

Die „verfassungsrechtlichen Zweifel“, die der Oberste Gerichtshof in Sachen ÖBB-Pensionsreform erhebt, werden schon ihre Gründe haben. Für die Masse der heimischen Arbeitnehmer, die mit immer unsicherer werdenden ASVG-Pensionsversprechungen das Auslangen finden müssen, sind sie aber ein Schlag ins Gesicht: Während langsam die Diskussion aufkommt, ob „ASVGler“ – ganz ohne „Vertrauensschutz“ – zwecks Erhaltung des Pensionssystems künftig bis 67 oder doch eher bis 70 arbeiten sollen, müssen beamtete Richter darüber diskutieren, ob es mit dem „verfassungsmäßigen Vertrauensschutz“ vereinbar ist, einen voll im Saft stehenden Eisenbahner bis in die Gegend von 60 werkeln zu lassen, obwohl ihm ursprünglich doch schon mit 52 der „Ruhegenuss“ zugestanden wäre.

Wer soll denn das verstehen? Hier geht es um unfinanzierbare Privilegien (nicht nur bei den ÖBB, sondern auch bei der Notenbank und in einigen Ländern), für die im 21.Jahrhundert kein Platz mehr ist. Diese zu beseitigen ist eine politische Aufgabe, an der all die „Gerechtigkeits“-Sonntagsredner in der Regierung freilich weniger als null Interesse haben. Wozu denn auch, wenn man die Kosten der großen Masse jenen Leute umhängen kann, die keinen „Vertrauensschutz“ genießen?

Richtig, das Privilegienproblem löst sich bis 2040 von selbst. So lange wollen wir uns aber nicht mehr veräppeln lassen.

josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.12.2012)

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