Neues Angebot für Anwaltskanzleien

Neues Angebot fuer Anwaltskanzleien
Neues Angebot fuer Anwaltskanzleien(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Vergangen Freitag stellte der Nationalrat die Weichen, die Gesellschaftsform der GmbH & Co KG auch den Rechtsanwälten zu öffnen. Die haben schon lange darauf gewartet.

Anwälten steht künftig eine weitere Gesellschaftsform zur Verfügung. Am Freitag beschloss der Nationalrat – endlich – das Berufsrechtsänderungsgesetz, das die Voraussetzungen für die Gründung einer Rechtsanwalts GmbH & Co KG schafft. Das ist eine Personengesellschaft, wobei der Komplementär, also die GmbH, unbeschränkt und solidarisch haftet und die Kommanditisten lediglich in Höhe ihrer Hafteinlage.

Der Wunsch, Anwälten möge auch diese Gesellschaftsform zugänglich gemacht werden, kam vor allem vonseiten der großen Sozietäten. Eben jenen, die sich auch in den 1990er-Jahren für die Anwalts-GmbH eingesetzt hatten und dabei auf heftigen Widerstand, ja sogar Empörung kleinerer Kanzleien und vor allem der Einzelanwälte stießen. Das waren und sind auch heute noch recht viele: Gut 80 Prozent der insgesamt 5845 Rechtsanwälte (Stichtag 31. 12. 2012) Österreichs sind als Einzelkämpfer unterwegs.

Das Selbstverständnis der Anwälte entspricht längst nicht mehr jenem, das 1812 das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) für sie definierte: „Rechtsfreunde“ ebenso wie „Wundärzte“ durften dem Gesetzestext zufolge für ihre Dienste kein Honorar verlangen. Taten sie es dennoch, war dies sittenwidrig. Nun weiß jeder, vor allem die Klienten, dass Anwälte nicht umsonst arbeiten. Sie müssen wie jedes Unternehmen – egal, ob Einzelkämpfer oder Lawfirm – Gewinne erwirtschaften. Keine Schande, oder?

Trotzdem lehnten es die Anwälte bis zur Handelsrechtsreform 2005 kategorisch ab, als „Unternehmer“ bezeichnet zu werden. Ähnlich verpönt war für viele auch die Vorstellung, eine Kanzlei in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu gießen. Noch vor 15 Jahren sah die Rechtsanwaltsordnung lediglich die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, die Offene und die Kommanditgesellschaft als Gesellschaftsform für Kanzleien vor. Das änderte sich erst 1999.

Mehr Flexibilität, weniger Publizität

So schwierig die Geburt der Anwalts-GmbH war, reüssiert hat sie allemal. Insgesamt gibt es heute in Österreich 266 Anwalts-GmbH (OG hingegen nur 214, Stand Juli 2013). Der Triumphzug lässt sich leicht erklären. Die Gesellschafter haften bei der GmbH, anders als bei der Personengesellschaft, nicht mit ihrem Privatvermögen für Beratungsfehler. Was nicht heißt, dass der Anwalt nicht trotzdem zur Kassa gebeten werden kann. Der Gesellschaft gegenüber muss er selbstverständlich einstehen, wenn er etwas schuldhaft verbockt hat.

Wieso aber war es den Anwälten so wichtig, den Weg für die Rechtsanwalts GmbH & Co KG zu ebnen? Die Personengesellschaft bietet im Vergleich zur Kapitalgesellschaft eine sehr flexible Vertragsgestaltung. Der Gesellschaftsvertrag muss auch nicht, wie bei der GmbH oder Aktiengesellschaft, im Firmenbuch offengelegt werden. Auch bei den Gewinnentnahmen gibt es mehr Spielraum, und die Beschlussfassung bedarf keines Notariatsaktes. Die Personengesellschaft unterliegt auch nicht der Körperschaftsteuer, sondern jeder Anwalt hat nach seinem Einkommensteuersatz seinen Gewinn zu versteuern. Gerade für junge Partner, die nicht unter den Spitzensteuersatz fallen, ein Vorteil. Denn bei der GmbH unterliegt der Gewinn der Körperschaftsteuer von 25 Prozent und bei der Ausschüttung noch einmal der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent. Bei der Rechtsanwaltskammer rechnet man damit, dass viele bestehende Kanzleien die neue Variante nutzen werden. Die Einführung der GmbH-light ist dabei einem guten Start zuträglich. Nie war die Gründung einer GmbH so günstig. Und damit wird die Rechtsanwalts GmbH & Co KG auch für jene interessant, die sie einst so kritisch sahen: die kleinen Kanzleien.

E-Mails an: judith.hecht@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.07.2013)

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