Braucht Österreich eine Privatstiftung light?

Braucht oesterreich eine Privatstiftung
Braucht oesterreich eine Privatstiftung(c) APA/BMF/MUELLER (BMF/MUELLER)
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Das Steuerabkommen mit Liechtenstein könnte die Liechtenstein-Stiftung auch für Österreicher interessant machen. Zumal sie sich auch bei „kleineren“ Vermögen rechnet.

In Österreich gibt es derzeit 3290 Privatstiftungen, in Liechtenstein hingegen sind es 40.000. Das Steuerabkommen mit Liechtenstein, das mit 1. Jänner in Kraft treten wird, könnte dazu führen, dass es in unserem Nachbarland nun noch mehr werden. Denn mit den neuen Regelungen wurde die Stiftungseingangssteuer deutlich reduziert.

Für sogenannte intransparente Stiftungen, das sind solche, die vom österreichischen Fiskus als Steuersubjekt anerkannt werden, sind statt 25 Prozent nur mehr zwischen fünf und zehn Prozent an den Staat Österreich zu berappen. Wie viel es genau ist, hängt davon ab, ob der Stifter sein Vermögen offenlegt oder nicht. Will er anonym bleiben, muss er zehn Prozent bezahlen. Dafür scheint er aber auch in keinem öffentlichen Register auf. Das ist in Österreich nicht möglich. Jede Privatstiftung muss im Firmenbuch eingetragen werden, Stifter und Stiftungszweck ebenso. Die Begünstigten müssen außerdem dem Finanzamt gemeldet werden. Auch deshalb halten viele die Lichtenstein-Privatstiftung für eine attraktive Alternative zur österreichischen. „Wenn die Politik nicht reagiert, kann es passieren, dass bald massiv Kapital nach Lichtenstein abfließen wird“, fürchtet Christoph Kraus, Generalsekretär des Stiftungsverbandes.

„Über den Bedarf nachdenken“

Martin Schauer, Professor am Institut für Zivilrecht an der Uni Wien, lässt derweil mit einem interessanten Vorschlag aufhorchen. „Man könnte über den Bedarf einer Privatstiftung light nachdenken“, sagt er. „In Österreich hst aufgrund der hohen laufenden Kosten eine Stiftung erst ab einem Vermögen von etwa zwei Millionen Euro Sinn.“ Eine Schwäche des österreichischen Stiftungsrechts, wie er findet. Das Privatstiftungsgesetz sieht nämlich vor, dass jede Stiftung zwei Organe haben muss: den Stiftungsvorstand, der aus drei Personen besteht, und den Stiftungsprüfer. Und ihre Arbeit kostet Geld. „Der Gesetzgeber hatte vor 20 Jahren lediglich eine kleine, wohlhabende Elite vor Augen. In Liechtenstein hingegen ist das anders. Dort eignet sich die Stiftung auch schon für kleinere Vermögen“, so Schauer. Banken böten dort standardisierte Stiftungsprodukte an, die zwar nicht maßgeschneidert seien, aber dafür einen Vorteil hätten: Sie sind kostengünstiger.

Kraus ist von dem Vorschlag überrascht und reagiert mit Skepsis. Die Stiftung zeichne sich durch ihre hohe Flexibilität aus, eine Standardisierung widerspreche dem Stiftungsgedanken. „Und wo will man denn sparen? Verzichtet man auf ein Vorstandsmitglied oder auf den Buchhalter? Ich glaube nicht, dass wir die Stiftung light brauchen.“ Auch Anwalt Johannes Prinz äußert sich kritisch. Das Problem bei der Stiftung sei, dass es keinen Eigentümer gebe, der darauf achte, was mit dem Vermögen passiert. Kontrolle sei daher vor allem nach dem Tod des Stifters besonders wichtig. „Weder ein aus mehreren Personen bestehender Vorstand noch ein Stiftungsprüfer ist verzichtbar. Die Streitigkeiten mit Begünstigten und Erben würden sich außerdem vervielfachen“, sagt er.

Das sind erste Reaktionen auf Schauers Vorschlag. Die Diskussion über die Stiftung light beginnt erst.

E-Mails an: judith.hecht-@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.09.2013)

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