Ein klarer Fall von Missbrauch

Die Wohnbauförderung gehört zweckgebunden oder abgeschafft.

Die Erfinder des Systems der Wohnbauförderung hatten ein kluges System vor Augen: Ein über die Lohnnebenkosten eingehobener Wohnbauförderungsbeitrag (bringt derzeit knapp eine Milliarde Euro im Jahr) sollte die Vergabe von geförderten Wohnbaudarlehen finanzieren, die Rückflüsse aus diesen Krediten sollten den Topf zusätzlich füllen. So könnten Jahr für Jahr mehr Mittel für den Wohnbau bereitstehen.

In der Zwischenzeit wurde das System aber pervertiert: Die Wohnbauförderung ist nicht mehr zweckgebunden und wird von den Ländern zum Stopfen von Budgetlöchern verwendet. Rückflüsse aus den Darlehen fließen vielfach nicht mehr, weil die Darlehen auf dem Kapitalmarkt verkauft wurden und der Erlös für meist grottenschlechte Spekulationen auf internationalen Finanzmärkten verwendet wurde.

Mit anderen Worten: Der die arbeitsplatzschädlichen Lohnkosten erhöhende Wohnbauförderungsbeitrag, der bei einem Durchschnittsverdiener 200 bis 300 Euro im Jahr ausmacht, wird als versteckte Zusatzsteuer zweckentfremdet. Ein klassischer Fall von Missbrauch.

Wenn Finanzminister Schelling jetzt im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen die Zweckbindung des WBF-Beitrags (gegen den erbitterten Widerstand der Länder) wiedereinführen will, dann verdient er dafür uneingeschränkte Unterstützung. Entweder man braucht die Wohnbauförderung, dann ist die Zweckbindung logisch. Oder man braucht sie nicht, dann gehört sie samt dem Wohnbauförderungsbeitrag abgeschafft. Eine versteckte Steuer als Zockmasse für Länder – das ist wirklich die Perversion von Föderalismus.

josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.04.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.