Die wundersam relaxte Welt der Bankenaufseher

Das Hypo-Aufsichtsversagen kann doch nicht konsequenzenlos bleiben!

Die behördliche Aufsicht über eine systemrelevante österreichische Bank darf man sich ungefähr so vorstellen: Der Vorstandschef ist soeben der Bilanzfälschung überführt worden. Er wird aber nicht abgeführt, sondern auf Wunsch des Bankeigentümers zum Aufsichtsratspräsidenten bestellt. Was nur möglich ist, weil vorher die Satzung, die das verbietet, geändert wurde. Die Bankenaufsicht unternimmt – wenig.

Der von der Aufsicht bestellte Prüfer stellt fest, dass die Bank kein brauchbares Risikomanagement hat und die Hälfte ihrer Kredite ohne wirkliche Prüfung im Blindflug vergibt. Die Bankenaufsicht unternimmt – nichts. Das heißt, man lässt das Management der Bank versichern, dass diesem die „Notwendigkeit von Risikomanagement bewusst“ sei.

Ausländische Aufsichtsbehörden teilen mit, auch bei ihnen habe die Bank kein brauchbares Kreditmanagement. Die Bankenaufsicht unternimmt – siehe oben.

Bei über Liechtenstein laufenden Geschäften mit einem kroatischen „Geschäftsmann“ und bei zahlreichen, ebenfalls über Liechtenstein laufenden anderen Transaktionen gibt es Geldwäscheverdacht und die Gewissheit, dass die Bank gravierend gegen das verpflichtende „Know your customer“-Prinzip verstößt. Die Bankenaufsicht stellt lakonisch fest, dass gegen mehrere Paragrafen des Bankwesengesetzes verstoßen werde – und gibt sich mit der Erklärung zufrieden, dass ohnehin bald ein Kontrollsystem installiert werde.

Die Bank versucht, bei der Auffüllung der durch Swap-Verluste unter die Mindestschwelle gefallenen Kapitaldecke zu tricksen. Die Bankenaufsicht unternimmt – fast nichts: Sie stellt immerhin fest, dass es unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Anrechenbarkeit zum harten Kernkapital gebe.

Die Bank ist die Hypo Alpe Adria. Die „Bankenaufsicht“ sind FMA und OeNB. Wenn Sie jetzt der Meinung sind, dass nach einem solchen Prüfergebnis in einem zivilisierten Land sehr schnell der Staatsanwalt und ein von der Aufsicht bestellter kommissarischer Bankenchef (zur Weiterführung bis zur Bestellung eines neuen Vorstandes) im Vorstandsbüro stehen würden, liegen Sie wahrscheinlich nicht ganz falsch.

Wir fragen also: Was soll das? Wo sind die Konsequenzen? Und wir wollen uns bei dieser „Bankenaufsicht“ lieber nicht das hiesige Management einer größeren Bankenkrise vorstellen.

josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.05.2015)

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