Schafft endlich die versteckte Steuer ab!

Der WBF-Beitrag gehört nicht zweckgewidmet, sondern gestrichen.

Soll die Wohnbauförderung zweckgebunden werden, wie jetzt viele fordern? Die Diskussion ist seltsam, denn die rund drei Milliarden, die unter dem Titel Wohnbauförderung jährlich aus dem allgemeinen Budget und aus Mitteln der Länder zur Verfügung stehen, werden ja hoffentlich halbwegs zweckentsprechend verwendet.

Worum es wirklich geht, ist eine Wiedereinführung der Zweckbindung des sogenannten Wohnbauförderungsbeitrags, der alle Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber ganz schön teuer kommt (ein Prozent des Bruttolohns bis zur Höchstbeitragsgrenze), vielen aber gar nicht bewusst wird, weil er sich auf dem Lohnzettel in den Sozialversicherungsabgaben versteckt.

Er gehört schlicht und ergreifend ersatzlos gestrichen. Seit der Abschaffung seiner Zweckbindung im Jahr 2008 ist das nämlich ganz einfach eine versteckte Zusatzsteuer, die mit dem seither aus dem allgemeinen Budget dotierten Wohnbau genau nichts mehr zu tun hat. Ein aufgelegter Etikettenschwindel der Sonderklasse, der nur die ausgesprochen arbeitsplatzschädlichen Lohnnebenkosten beträchtlich verteuert.

Hier wäre einmal Gelegenheit, die Lohnnebenkosten wirklich substanziell zu senken, ohne in das über diese Nebenkosten finanzierte Sozialsystem hineinschneiden zu müssen. Denn, wie gesagt, mit dem Wohnbau und dessen Förderung hat diese versteckte Steuer ja absolut nichts mehr zu tun, dafür wird sie ganz offensichtlich nicht mehr gebraucht.

Dem Wohnbau geht also kein Cent verloren, in den Budgets des Bundes und der Länder tut sich dann aber natürlich eine Lücke von rund 900 Mio. Euro auf. Diese muss gefüllt werden. Für Ideen dazu empfehlen wir die Lektüre eines epochalen Werks des Rechnungshofs namens „Vorschläge zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau“, in dem sich die ebenso berühmten wie ignorierten 599 Einsparungsvorschläge finden.

Wir wissen, dass der Wälzer in Regierungskreisen weder im Bund noch in den Ländern Bestsellerstatus erlangt hat. Aber in irgendwelchen Schubladen muss er doch noch herumliegen. Notfalls helfen wir ratlosen Finanzreferenten gern mit einer Kopie aus.

Was nicht geht, ist, den Leuten 14-mal im Jahr bis zu 49 Euro als „Wohnbauförderungsbeitrag“ aus der Tasche zu ziehen – und dieses Geld dann für irgendetwas zu verplempern.

josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.08.2015)

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