Neues von der öffentlichen Nehmerhand

Tiroler Zuständen zufolge ist genug Geld für Pensionen da.

Demnächst geht der Vorstandschef des Tiroler Landesenergieversorgers Tiwag in Pension. Das bei solchen Anlässen übliche große Remmidemmi wird diesmal aber ausbleiben. Nicht nur deshalb, weil der Tiroler Landeshauptmann aus naheliegenden Gründen nicht glücklich darüber ist, dass seine Landesgesellschaft aus einer Strompreissenkung per drastisch erhöhten Netzgebühren für die Konsumenten eine Strompreiserhöhung fabrizieren will.

Sondern auch, weil der Tiwag-Boss offensichtlich selbst für Tiroler Verhältnisse ein bisschen zu peinlich geworden ist: Er ist nämlich schon einmal, 2006, in Pension gegangen. Und bezieht seither neben seinem Tiwag-Vorstandsgehalt (mehr als 23.000 Euro brutto im Monat) auch noch eine monatliche Beamtenpension von 4100 Euro netto. Er war ja eine Zeit lang auch Beamter im Magistrat der Stadt Innsbruck.

Wenngleich man ihn dort nur sehr selten gesehen hat. Die meiste Zeit seines Beamtenlebens hat er nämlich als Stadtrat, Vizebürgermeister und Chef der Innsbrucker Kommunalbetriebe (einer ausgegliederten AG) verbracht. Als Leihgabe des Magistrats sozusagen, die auswärts Anwartschaftsmonate auf eine „Money for nothing“-Beamtenpension sammelte. Da klingt der Ausdruck „Landesversorger“ gleich ganz anders!

Da das Ganze offenbar vollkommen gesetzeskonform abgelaufen ist (und solche Dinge nicht nur in Tirol kein Einzelfall sind), wollen wir hier aber nicht auf den Noch-Tiwag-Chef hinhacken. Der nimmt halt einfach, was er kriegen kann.

Wir fragen nur: Was sind denn da im öffentlichen Bereich für Zustände eingerissen? Immerhin geht es um Steuerzahlergeld. Und zwar allein in diesem Fall um rund eine Million, die da in neun Jahren einem Schwerverdiener aus der Steuerkasse nachgeschmissen wurde.

Der IWF hat neulich, völlig zu Recht, eine Sanierung des österreichischen Pensionssystems verlangt. Darunter versteht man in diesem Land traditionellerweise vor allem Einschnitte im ASVG, also dem System mit dem ohnehin höchsten Eigendeckungsgrad.

Da sollte man jetzt auf die Reihenfolge achten: Solang solche unfassbaren Geldverschwendungsaktionen im öffentlichen Dienst gesetzlich gedeckt sind, möge man jedem mit dem nassen Fetzen winken, der noch einmal salbungsvoll das Wort „Pensionsreform“ in Zusammenhang mit dem ASVG in den Mund nimmt.

josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.12.2015)

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