Gibt es einen Free Lunch am Bankomaten?

Die Diskussion um die Bankomatgebühr treibt recht seltsame Blüten.

Eigentlich leben wir in einem glücklichen Land. In einem, in dem die seltsame Frage, ob man ein Entgelt für eine erbrachte Dienstleistung gesetzlich verbieten sollte, tagelang Minister, Verfassungsrechtler, Klubobleute und Konsumentenschützer beschäftigt.

Richtig: Wir reden von der Bankomatgebühr, die jetzt plötzlich so viel Staub aufwirbelt, obwohl sie in verschiedenen Formen von einigen Banken – etwa in Tirol und der Steiermark – längst eingehoben wird.

Das heißt: Eigentlich reden wir nicht von der drohenden breitflächigen Einführung dieser Bankomatgebühr, sondern von der seltsamen Einstellung, die hinter der jetzt aufgebrochenen Diskussion steckt. Die einen aber in einem Land nicht allzu sehr wundern sollte, in dem man den Konsumenten überteuerte Ratenkäufe als „Null-Euro-Handy“ verklickern kann, mit dem man dann (gegen Zahlung einer Monatspauschale) „Gratisminuten“ vertelefoniert.

Ein Wunder, dass da noch nicht mehr Branchen aufgesprungen sind: ein monatliches „Mobilitätspaket“ inklusive „Gratisauto“ klingt ja gleich viel besser als die schnöde Leasingrate.


Spätestens seit der von Milton Friedman verbreiteten Binsenweisheit, dass es keinen „free lunch“ gibt, sondern am Ende immer jemand die Rechnung zahlt, sollte eigentlich selbst Volksschulabgängern klar sein, dass „gratis“ eben nicht immer gratis heißt.

Wir sollten also nicht über ein Gebührenverbot diskutieren (das die Banken dann wieder zu Umwegen zwingt), sondern über die verpflichtende klare Ausweisung von anfallenden Entgelten am Bankomaten selbst und (wie das teilweise jetzt schon praktiziert wird) in den Kontokonditionen. Der mündige Konsument kann dann selbst entscheiden, was er zu akzeptieren bereit ist und was nicht.

Das vorhin Gesagte impliziert allerdings auch, dass es nicht den geringsten Anlass gibt, jetzt über Bankomatgebühren bei bestehenden Kontoverträgen nachzudenken. Diese sind nämlich ganz ohne Frage in die existierenden Kontogebühren einkalkuliert. Denn einen Free Lunch hat es, auch wenn das manche schwer glauben können, auch bisher nicht gegeben.

josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.07.2016)

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