Seltsam: EU-Freizügigkeit gilt nicht für Österreicher in Österreich.
Vorige Woche war an dieser Stelle zu lesen, dass dieses Land Hochqualifizierte vertreibt und dafür Minderqualifizierte magnetisch anzieht. Wie krass Ersteres geschieht, zeigt ein aus dem prallen Leben gegriffenes Beispiel:
Ein Österreicher (Akademiker) heiratet eine Brasilianerin (Akademikerin, Studien in Brasilien und Holland, drei EU-Sprachen) und möchte sich mit ihr in Österreich niederlassen. Kein Problem, denkt er, denn es gibt ja die EU-Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/ 2004, die nahen Angehörigen von EU-Bürgern, auch wenn diese aus Drittstaaten stammen, sofortige Aufenthaltsbewilligung und Zugang zum Arbeitsmarkt zusichert.