Muss man bald das Londoner Riesenrad schwärzen?

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Das EU-Parlament stimmt demnächst über das Recht ab, Fotografien von urheberrechtlich geschützten Gebäuden und Kunstwerken zu verbreiten.

Nico Trinkhaus hat das London Eye geschwärzt. Mit dickem schwarzen Strich ist er das Auge des Riesenrads nachgefahren, dann noch die Achse und schließlich die stählernen Säulen, an denen das Rad hängt. Am Ende sieht sein Foto nicht mehr aus wie eine Londoner Skyline mit Riesenrad, sondern wie eine Londoner Skyline mit einem fetten schwarzen „Q“.

Trinkhaus ist Fotograf, er schießt Fotos von schönen Gebäuden und verkauft sie. Bisher war das kein Problem, die sogenannte Panoramafreiheit ermöglicht in vielen Ländern – wie in Österreich, hier heißt sie Freiheit des Straßenbildes –, auch urheberrechtlich geschützte Gebäude und fixe Kunstwerke an öffentlich zugänglichen Plätzen abzubilden und die Bilder auch kommerziell zu verbreiten. Ein Fotograf muss nicht um Erlaubnis fragen, wenn er den Berliner Fernsehturm fotografiert, ein Dokumentarfilmer kann ohne Weiteres das Hundertwasserhaus filmen, wir alle dürfen ein Selfie mit dem Mumok oder dem Haas-Haus oder dem Grazer Kunsthaus machen und das Bild sogar auf unseren Blog stellen oder auf T-Shirts drucken.

Ein Bericht aus dem EU-Rechtsausschuss könnte das ändern: Julia Reda von der Piratenpartei hat ihn mit dem Ziel verfasst, das Urheberrecht EU-weit zu vereinheitlichen und die Panoramafreiheit flächendeckend einzuführen. Der Ausschuss hat den Absatz aber ins Gegenteil verkehrt.

Tritt er in Kraft, dann müsste Trinkhaus für jedes Gebäude, das er fotografiert, die Erlaubnis des Urhebers einholen – oder es eben schwärzen, wie er es jetzt aus aktivistischer Motivation bereits tat. Seine Petition „Save the Freedom of Photography“ haben bereits über 300.000 Menschen unterschrieben. Ein europaweiter Sturz der Panoramafreiheit hätte weitreichende Folgen: Jedes Gebäude, jede Statue, womöglich sogar jedes Graffito, dessen Architekt/Künstler noch nicht länger als 70 Jahre tot ist, ist urheberrechtlich geschützt. Will ich es (für kommerzielle Zwecke) fotografieren, muss ich den Urheber oder seine Nachfahren um Erlaubnis fragen. Und „kommerziell“ ist die Bildnutzung bald, sie betrifft nicht nur Berufsfotografen, sondern auch jeden Urlauber, der seine Schnappschüsse auf Facebook teilt – damit erteilt er Facebook nämlich das Recht, die Bilder kommerziell weiterzuverwenden.

Auch Wikipedia wäre von der Einschränkung der Panoramafreiheit massiv betroffen. Wird der aktuelle Bericht zum Gesetz, müssten demnach zwischen 100.000 und einer Million Bilder gelöscht – oder geschwärzt – werden. Dabei sorgt die Tatsache, dass die Panoramafreiheit EU-weit derzeit höchst unterschiedlich geregelt ist – in Frankreich, Belgien, Italien etwa gibt es sie nicht, in Dänemark nur für Gebäude, nicht für öffentliche Kunst –, schon jetzt für schräge Ergebnisse: Die kleine Meerjungfrau im Hafen von Kopenhagen ist aus Bronze, im deutschen Wikipedia-Artikel sieht man das auch, im dänischen ist die Figur weiß ausradiert. Der deutsche Wikipedia-Artikel zum Brüsseler Atomium zeigt das Bauwerk von Südosten aus, die französische Seite zeigt seine Miniaturversion im Klagenfurter Minimundus.

Beim Eiffelturm ist die Sache besonders gefinkelt: Bei Tag darf man ihn fotografieren, sein Schöpfer ist seit 1923 tot. Bei Nacht wird der Turm beleuchtet, das Urheberrecht für das Lichtdesign hält seit 2003 eine Firma, die jede Veröffentlichung erlauben muss. Sie hat wohl Interesse daran, die Nachtbilder nicht nur in Frankreich, sondern auch im restlichen Europa vergebühren zu können.

Am 9.Juli wird im EU-Parlament über den Bericht abgestimmt, bis Ende des Jahres will die Kommission dann einen Entwurf vorlegen, der abermals durch das Parlament muss. Anlass zur Hoffnung gibt es jedenfalls: Einige Abgeordnete haben sich bereits für die Beibehaltung der Panoramafreiheit ausgesprochen.

E-Mails an: katrin.nussmayr@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.07.2015)

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