Die Regierung spart wirklich – leider am falschen Platz

Eine geplante Änderung des Stellenbesetzungsgesetzes dürfte bei Aufsichtsbehörden wie der FMA die Kosten senken – und die Qualität.

Viel zu oft wurde in dieser Zeitung das „historische Sparpaket“ der Regierung kritisiert. Nur weil einige Gesetzesvorhaben bezüglich der Pensionen wahrscheinlich verfassungswidrig sind und andere wie die Finanztransaktionssteuer lediglich in den Wunschträumen des Kanzlers und seines Vize vorkommen, heißt das noch lange nicht, dass das ganze Paket schlecht ist.

So muss man sich lediglich die Details ansehen, um den ganzen Umfang dieses Sparpakets wirklich zu begreifen – etwa die geplanten Änderungen für das Stellenbesetzungsgesetz. Dieses regelt, wie Vorstände und Geschäftsführer im staatsnahen Bereich bestellt werden müssen. Verträge und Entlohnung der staatsnahen Firmenchefs sollen sich demnach an den in „der jeweiligen Branche üblichen“ Usancen orientieren.

Diese Vorschrift hat Sinn. So sollten ja auch staatsnahe Firmen erfolgreich geführt werden, weshalb den dortigen Managern branchenübliche Gehälter zustehen. Dass in der Realität auch unqualifizierte Parteisoldaten in gut dotierte Posten gehievt werden, ist natürlich ein Problem. Dennoch hat die Regelung ihre Berechtigung.

Die geplante Novelle des Gesetzes ändert diesen Punkt für die meisten staatsnahen Betriebe auch nicht. So sollen bei „Unternehmen, die überwiegend ihre Leistungen im Wettbewerb anbieten“ weiterhin mit der jeweiligen Branche vergleichbare Gehälter gezahlt werden. Anders sieht es die Novelle jedoch für „Unternehmen vor, die Leistungen überwiegend im hoheitlichen Bereich erbringen“. Dann sollen die Gehälter von Geschäftsführern und Vorständen künftig in Anlehnung an Bundesbedienstete „in vergleichbarer Verantwortung“ bemessen werden.

Welche staatsnahen Firmen dies betreffe und was das konkret bedeute, könne noch nicht gesagt werden, heißt es dazu aus dem zuständigen Bundeskanzleramt. Das Gesetz sei schließlich erst in Begutachtung. In den heimischen Regulierungsbehörden herrscht darob jedoch bereits helle Aufregung. Denn auf Finanzmarktaufsicht (FMA), Energieregulator E-Control oder die Telekom-Regulierungsbehörde RTR passt die Beschreibung „überwiegend Leistungen im hoheitlichen Raum“ perfekt. Und diese Behörden wurden bei ihrer Gründung auch allesamt außerhalb der zuständigen Ministerien gegründet, damit branchenübliche Gehälter gezahlt werden können – die zum Teil deutlich über der Gehaltsschablone für Ministerialbeamten liegen.

„If you pay peanuts, you get monkeys“ lautet ein berühmtes Zitat des Wirtschaftstycoons James Goldsmith. Natürlich sind Monatsgehälter von rund 9000 Euro brutto – wie sie Sektionschefs, die Spitzenverdiener unter den Beamten, erhalten – keine „peanuts“. Dennoch dürfte es schwierig bis unmöglich werden, um dieses Geld etwa erfahrene Banker für die Finanzmarktaufsicht anzuwerben, die das dort dringend benötigte Hintergrundwissen mitbringen.

Dass Gehälter allein noch keine schlagkräftige Behörde machen, zeigt zwar ebenfalls die FMA, die sich in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat. Die Aufsicht personell noch weiter zu schwächen, dürfte jedoch ein Schritt in die falsche Richtung sein. Vor allem, da diese „Sparmaßnahmen“ keinen Cent für das Budget bringen. Die Kosten der Regulierungsbehörden tragen nämlich die jeweiligen Branchen.

E-Mails an: jakob.zirm@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.02.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.