Steuertipps

Für Aufregung sorgt das „Steuerjahrbuch“ des Finanzministeriums. Denn es weist auch darauf hin, wie Bestechungsgeld richtig versteuert wird.

Für Aufregung sorgt das „Steuerjahrbuch“ des Finanzministeriums. Denn es weist auch darauf hin, wie Bestechungsgeld richtig versteuert wird: Man muss das Formular L 1i ausfüllen. Experten verteidigen das Buch: Auch illegal eingenommenes Geld sei zu versteuern.

Deswegen soll das weise Buch nun um zusätzliche Tipps erweitert werden: Auftragsmörder etwa müssen das Formular A1 ausfüllen (nach Möglichkeit ohne Blutflecken). Die Kosten für die Pistole kann man aber selbstverständlich von der Steuer absetzen. Diebe, die für Einbrüche von Niederösterreich nach Wien fahren, erhalten nach Ausfüllen des Formulars D3 das große Pendlerpauschale. Schwieriger wird es, wenn Sie ausländischer Drogendealer sind. In diesem Fall beachten Sie bitte unbedingt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Staaten. Vergessen Sie aber keinesfalls die neue Drogenvermögenszuwachssteuer! Steuerrechtlich bevorzugt werden bäuerliche Hendldiebe: Das gestohlene Hendl wird nur nach dem günstigen Einheitswert berechnet.

Ein Flop ist bisher aber das Formular MF1 für Ministerinnen, die über dubiose Auftragsvergaben Auskunft geben. Das Formular wollte noch niemand ausfüllen. AICH


E-Mails an: philipp.aichinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.02.2013)

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