Was darf man noch sagen?

Wir leben in schwierigen Zeiten. Es gibt keine kriegerischen Auseinandersetzungen (zumindest nicht bei uns), es gibt keine Hungersnöte (zumindest nicht bei uns), es herrschen Wohlstand (zumindest bei uns) und Meinungsfreiheit.

Somit hat der Mensch Zeit, sich über Dinge den Kopf zu zerbrechen, über die er sich sonst nicht den Kopf zerbrechen würde. Und das Erste, an das er dabei denkt, ist natürlich die Sprache. Diese wird dann entsprechend neu vermessen und genormt. Denn es könnte sich ja jemand durch ein falsches Wort gekränkt fühlen. Wie es in unserer Gesellschaft überhaupt immer mehr Menschen gibt, die ständig gekränkt, beleidigt oder zumindest empört sind.

Und so, liebe LeserInnen, kommen wir nun zu unserer heutigen Political-Correctness-Frage: Darf man zum Beispiel „überstandige Indianersquaw“ schreiben? Oder ist das nicht vielmehr rassistisch? Oder sogar sexistisch? Der Herausgeber des „Falter“ (ausgerechnet!) hat dies nämlich diese Woche (ausgerechnet!) getan und das Aussehen des bekannten Post-Kolumnisten der „Kronen Zeitung“, Herrn Michael J., mit einer solchen verglichen. Aber der darf das. Anscheinend. Man stelle sich einmal vor, ein anderer hätte...

Wie wussten schon unsere Kolumnistenvorväter: Quod licet Iovi, non licet bovi. (oli)

Reaktionen an:oliver.pink@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.04.2014)

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