Die Katze aus dem Sack gelassen

Ein User wurde von der Internetplattform YouTube davor gewarnt, dass sein Video einen Urheberrechtsverstoß darstellen könnte.

Auf dem Video schnurrt eine Katze eine Stunde lang. Doch ein automatisches Prüfprogramm ortete, dass die Katze bei Minute 26:03 so schnurrt, wie ein von EMI herausgegebenes Lied klingt.

Angeblich nicht das erste Versehen. So plante das Kanzleramt eine Klage, da ein Video Faymann plagiierte. Es war aber nur ein Woody-Woodpecker-Video; der Ruf des Spechts ähnelte bloß des Kanzlers Lacher. Finanzminister Schelling schickte einem Krösus, den er auf YouTube entdeckte, einen Steuerbescheid. Es handelte sich aber nur um eine Folge von Duck Tales. Dagobert wies die Steuereintreiber Schellings harsch zurück („Sie sagen Millionäre und meinen uns!“). H.-C. Strache plante eine Klage gegen YouTube wegen Überfremdung, nachdem er ein Aladin-Video gesehen hatte. Man einigte sich auf einen Vergleich: Strache durfte am Rauch der Wunderlampe schnuppern (ohne zu inhalieren), und Aladin durfte bleiben.

Verwechslungen mit Katzen können aber auch im besten Hause passieren. So brachte einst ein Kollege zwei Redewendungen durcheinander und schrieb, dass „die Katze sich in den Sack beißt“. Eine Berichtigung ließ man bleiben. Der Satz „Gestern hätte es statt Sack Schwanz heißen müssen“ hätte erst recht komisch gewirkt. (aich)

Reaktionen an:philipp.aichinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.02.2015)

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