Der hinterhältige Strychninmordanschlag in der Wachau hat Österreich aufgewühlt. Ein allseits anerkannter Bürgermeister wird mit einer Praline vergiftet und ringt seitdem mit dem Tode. Die Exekutive ist herausgefordert und nimmt die Suche nach dem Schuldigen auf. Seit der Strafprozessreform ist die Staatsanwaltschaft Herr der Ermittlungen. Einer der Gründe für die frühe Einschaltung der Justiz war und ist die Rechtsstaatlichkeit. Dazu gehört die Wahrung der verfassungsgesetzlich garantierten Rechte Verdächtiger: das Recht auf ein faires Verfahren vor einem unparteiischen Gericht und die Unschuldsvermutung. Der Schutz vor Vorverurteilungen gehört zu den Eckpfeilern des Rechtsstaats.
In der modernen, sensationslüsternen Medienwelt ist ein Giftmord in der Idylle der Wachau natürlich fette Beute, der Druck auf die Polizei, den oder die Täter zu finden, gewaltig. Dennoch: über die Einhaltung der Verfahrensrechte wacht in letzter Instanz der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und schützt Betroffene. Das wissen in Österreich natürlich Medien, Polizei und Justiz. Wie vom Donner gerührt las ich daher auf meinem Mobiltelefon die Kurzbotschaft: „Mord in der Wachau aufgeklärt, Polizei präsentiert den Mörder in einer Pressekonferenz!“ In der Tat: nur wenige Minuten später wurden Name, Bild und Adresse des Tatverdächtigen in Rundfunk und Fernsehen in ganz Österreich verbreitet.
Viele Zeitungen brachten ausführliche Bildberichte. Die Polizei war sich sicher, lag doch eine DNA-Spur vor. Der Tatverdächtige wurde in Untersuchungshaft genommen, leugnete jede Schuld, sein Haus wurde tagelang unter den Augen der Öffentlichkeit durchsucht, die Öffentlichkeit aufgefordert, weitere Beweise zu liefern, denn die DNA-Spur reiche allein nicht zur Verurteilung!
„Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist“, so die im Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention. Das Gericht muss dem Verdächtigen die Tat beweisen. Nach dieser Medien- und Behörden-Vorverurteilung muss der Verdächtige seine Unschuld beweisen! Ein Geschworenen-Gericht wird über Schuld oder Unschuld entscheiden – wird es noch unvoreingenommene Geschworene geben können, nach derart massiven Schuldzuweisungen? Ein unparteiisches Gericht wird der Untersuchungshäftling nicht mehr bekommen. Die Zeugen, die sich jetzt melden und etwas gesehen haben, sind nicht mehr objektiv. Der ganze Ort, das ganze Umfeld des Verdächtigen ist in Aufruhr, offene Rechnungen werden beglichen.
Wird er freigesprochen, ist sein Leben dennoch in Trümmern. Wie konnte das geschehen? Es war eine bewusste Vorgangsweise der Polizei, aufgetragen und genehmigt von der Justiz, der Herrin des Verfahrens, also kein einmaliger Ausrutscher. Man sucht Beweise und bricht den Stab über einen, der als Unschuldiger zu gelten hat.
Der Oberste und allenfalls der Europäische Gerichtshof werden die Rechte des Beschuldigten wahren. Leider erst im Nachhinein und die Verfahren dauern sehr lange. Wer aber stellt diese eklatant verfassungswidrige und menschenrechtswidrige Praxis ab?
Univ.-Prof. Andreas Khol war Nationalratspräsident.
meinung@diepresse.com
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.03.2008)

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