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Die letzte Chance?

22.03.2009 | 17:49 | ANDREAS KHOL (Die Presse)

Alle ÖH-Funktionäre sind gegen das E-Voting. – Zum eigenen Schaden.

Wie legitim ist eine Interessenvertretung, wenn nur 28% ihrer Klienten an den Wahlen zu ihren Organen teilnehmen? Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) hatte schon immer ein Problem, ihre Daseinsberechtigung zu erklären. Wegen der stetig schrumpfenden Wahlbeteiligung wurde sie von den anderen Interessenvertretungen nie ernst genommen, von Kritikern als die Gehschule eines „neokorporatistischen“ Ständestaats gehöhnt. Die Schülervertretungen und die Studentenvertretungen haben allerdings wesentlich zur Heranbildung von demokratisch geformten Führungseliten beigetragen. Das ist verdienstvoll, reicht aber nicht.

„A Ausred' und a Nudelbrett seind allweil guat beim Haus“, eine bewährte alpine Volksweisheit. So redeten sich die ÖH-Funktionäre auf die Ortsgebundenheit der Wahl aus: keine Briefwahl, keine Wahlkarten, hingehen muss man, und das bei den vielen Werk- und Fernkursstudenten, nicht am Hochschulort Ansässigen. Verständlich daher der Brief des Vorsitzenden der ÖH im Jahre 2000 an Regierung und Parlament mit der Bitte um gesetzliche Maßnahmen zur Überwindung dieser Hürde: Die Einführung des „E-Voting“ war ihre zentrale Forderung, also die Stimmabgabe im Internet. Für Studenten von heute ist der eigene Laptop unerlässliches Lernhilfsmittel, jeder hat einen PC. Das Parlament forderte mit einer Entschließung aller Parteien (außer den Grünen) auch die Regierung dazu auf, machte ein Gesetz. Nun ist die elektronische Stimmabgabe bei den Wahlen zur ÖH im Mai erstmals möglich.

„S'war ned Wean, wann ned durt, wo ka Gfrett is, ans wurd!“ Plötzlich sind alle ÖH-Funktionäre dagegen, mit einigen Verfassungsprofessoren als Helfern. Die Funktionäre wollen keine Versuchskaninchen sein – ein leicht durchschaubarer Vorwand: In Wahrheit fürchten sie, keine Ausrede mehr für die schrumpfende Wahlbeteiligung zu haben und ihre Legitimität endgültig zu verlieren. Unverständlich einige „Verfassungsfürsten“: Sie fürchten um die geheime und persönliche Wahl – einer meinte sogar, eine solche Wahl wäre verfassungswidrig, weil sie nicht demokratischen Grundsätzen entspreche. Beim Briefwahlrecht sei das anders, es sei in der Verfassung jetzt vorgesehen... Wäre es sonst vielleicht undemokratisch? Larifari: Viele Länder kennen das Briefwahlrecht, manche auch schon lang die elektronische Stimmabgabe – Manipulationen sind nicht bekannt.

Das geheime und persönliche Wahlrecht ist das subjektive Recht des Wählers, nicht seine objektive Pflicht. Will einer öffentlich wählen und sagen, was er wählt, darf er das! 85% der Studenten begrüßen das E-Voting – so wird die ÖH-Wahl zur echten Nagelprobe und vielleicht letzten Chance: mit dem Wählen am PC die Wahlbeteiligung so zu heben, dass die als Sandkiste für künftige Führungskräfte Verspottete zur repräsentativen Studentenvertretung wird.

Univ.-Prof. Andreas Khol war Nationalratspräsident.


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