25.05.2012 20:56 | Meine Presse Merkliste 0

Unrecht im Gewand des Rechts

ANDREAS KHOL (Die Presse)

Wann Widerstand Pflicht und Gehorsam ein Verbrechen wird.

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Morgen jährt sich zum 70. Mal der Tag, an dem der 2. Weltkrieg mit seinen Hekatomben an Opfern und dem Holocaust begann. Zu Recht sind die Zeitungen voll mit Berichten und Analysen, strahlen ORF und andere Qualitätssender Dokumentationen darüber aus. Auch die von Kriegen Verschonten sollen sich damit auseinandersetzen, Ursachen und Verantwortliche kennenlernen, daraus ihre Schlüsse ziehen.

Im Wiener Nestroyhof wird an diesem Erinnerungstag eine bemerkenswerte Ausstellung eröffnet: „Was damals Recht war – Soldaten und Zivilisten vor den Gerichten der Wehrmacht“. Auch diese Ausstellung wird so wie die berühmte „Wehrmachtsaustellung“ viel Kritik auf sich ziehen. Viele sind – auch ich noch als Student an der Universität Innsbruck – von damals weitgehend unbestrittenen Sätzen geprägt worden: „Was damals Recht war, muss auch heute noch Recht bleiben. Deserteure sind eidbrüchige, feige, ehrlose Gesellen, die ihre Kameraden und ihr Volk im Stich lassen.“ Damit räumt diese Ausstellung auf. Deserteure der Wehrmacht waren mutig und konsequent, sie leisteten den ihnen möglichen Widerstand, und vor allem: Sie waren im Recht. Das typisch nationalsozialistische Recht war nie Recht, sondern blieb immer Unrecht.

Die Militärgerichtsbarkeit im NS-Staat hat lange Zeit nicht jene kritische Aufmerksamkeit erhalten, die sie verdient. Militärgerichtsbarkeit ist immer problematisch und bedarf der schärfsten öffentlichen Kontrolle. Im NS-Staat wurde sie bald eines der wirksamsten Werkzeuge der planmäßigen Verfolgung und blutigen Rache an Andersdenkenden, Anderslebenden, Andersfühlenden. Viele Strafrichter wurden zu Helfershelfern der wirklichen Verbrecher, der Diktatoren. Dennoch wurden Richter lange milder beurteilt als andere. Das öffentliche Bewusstsein war und ist von der Aura der Justiz beeindruckt – Recht und Rechtsprechung sind im Denken und Fühlen der Menschen untrennbar verbunden, der Richter verkörpert das Recht. Aber selbst im Gewand des Rechts wird Unrecht nicht zu Recht.

Jeder Jurist hat mit der Frage zu tun, wie Recht zustande kommt, was Recht ist. Alles, was das Parlament beschließt, alles was Richter „rechtsprechen“? Oder sind Gesetzgeber und Richter an eine Rechtsordnung gebunden, die über dem gesatzten Recht steht, aus dem Naturrecht, einem kategorischen Imperativ der Vernunft oder einem göttlichen Recht kommt? Die Befassung mit dem Rechtssystem des Nationalsozialismus hat mich zum Naturrechtler gemacht. Daher bin ich auch für einen Gottesbezug in einer europäischen und österreichischen Verfassung eingetreten. Der Gottesbezug macht die Grenzen des staatlichen Gesetzgebers deutlich. So hat es Papst Leo XIII. im 19. Jahrhundert schon ausgedrückt: Wenn staatliches Recht zu Unrecht wird, dann ist Widerstand Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen.


meinung@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.08.2009)

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8 Kommentare
Gast: derernst
17.07.2010 16:28
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Gott in der Verfassung

Wer möchte einen Gott, der die Machtergreifung der Nationalsozialisten (röm. 13, Jede Obrigkeit kommt von Gott) ermöglicht hat, der im Wissen um die Absichten der Nationalsozialisten (Allwissenheit Gottes, mein Kampf) diese Machtergreifung ermöglicht hat, der in seiner "unendlichen Güte" all die Gebete der nationalsozialistischen Opfer missachtet hat und der mit seiner "Allmacht" die Massenmorde der Nationalsozialisten zumindest passiv unterstützt hat, in der Verfassung. Ich brauche eine solche Verfassung nicht

Gast: Niederösterreicher
13.09.2009 13:03
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Wie NAJA weiter unten richtig anmerkt: so einfach ist die Sache auch wieder nicht!

Im 2.WK gab es eine Verquickung von Recht und Unrecht: daß die Rote Armee den Stalinismus in Richtung Westen gewaltsam verbreitete und für sich allein Millionen von Europäern dem Tod und Verderben aussetzte, darf man nicht einfach ignoreren! In gewisser Weise verteidigte ein Soldat an der Ostfront (neben Deutschen auch viele andere europ. Nationen) auch sein Land gegen den Bolschewismus. Oder hätten sich etwa die Finnen sich nicht gegen den russischen Einmarsch wehren sollen, um den Faschismus nicht zu unterstützen?

Arethas
02.09.2009 00:21
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Wie bitte?

"ORF und andere Qualitätssender" - war Ihnen beim Verfassen diese Kommentars nicht gut, Herr Dr. Khol?

Gast: Naja
31.08.2009 20:28
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Merkwürdig,

daß dem allerchristlichsten Khol zu dem Thema kein Wort über den Stalinismus einfällt.

Antworten Gast: kruzitürk
31.08.2009 21:38
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Re: Merkwürdig,

Dem Herrn Seniorenbündler fällt halt nur das ein, was (ihm) gefällt, querschreiben kommt noch lange nicht vom querdenken, es ist fast nicht zu glauben, was ein ehemaliger "Spitzenpolitiker" an Unbedarftheiten zum Besten gibt... aber vielleicht auch er ein Kandidat für Brüssel?

troootzi
31.08.2009 18:35
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Ehemalige Politiker zu Grundsätzlichem

1. Zur "Militärgerichtsbarkeit". Wie stehen Sie heute zum Disziplinarrecht der öffentlich Bediensteten laut dem österreichischen Beamtendienstrechtsgesetz? Wie Sie bestens wissen, sind hier Ankläger und Richter die gleichen Personen, die Verhandlung ist nicht öffentlich, die Mitglieder einer Disziplinarkommission sind nicht wirklich unabhängig, da sie aus der gleichen Dienststelle wie der Angeklagte kommen.

2. Zum "Öffentlichen Bewusstsein". Ich frage mich, was Sie als Verfassungsexperte im Rahmen Ihrer Tätigkeit beim österreichischen Verfassungskonvent getan haben, um die oa Problematik bei Disziplinarverfahren zu bereinigen?

3. Zum "Recht". Warum hat das österreichische Parlament seit 1978 kein Ausführungsgesetz zum " Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte, CCPR" beschlossen?

4. Zum "Naturrecht" Jedenfalls steht fest, dass es auch in unserer heutigen Demokratie zu bemerkenswerten und hochproblematischen Entscheidungen - bis zu den Höchstgerichten kommt. Dies betrifft zB. Staatshaftungsklagen von vor dem UN Menschenrechtsausschuss erfolgreichen Beschwerdeführern, die von den drei Höchstgerichten OGH, VwGH und VfGH höchst unterschiedlich entschieden wurden.

5. Zu "Widerstand Pflicht" Identifizieren Sie sich mit diesen Worten? Sollte diese der Fall sein, schlage ich vor, dass Sie die laufenden Initiativen zu einer gesetzlichen Regelung zum CCPR unterstützen. Näheres: http://so-for-humanity.com2000.at, Rubrik Dr.Troootzi SFH-0280-301

Cicero
31.08.2009 14:53
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Leo XIII. und die Deutsche Justiz

Ja, Herr Prof. Khol, das Leo XIII.-Zitat sollten Sie einmal der Deutschen Justiz auf den Tisch legen.

Als die DDR zusammengebrochen war, ging es um die Weiterbeschäftigung der DDR-Richter in der nun gesamtdeutschen Justiz. Da stellte man sich auf den Standpunkt, wenn der jeweilige Richter streng nach DDR-Gesetz gehandelt hat, kann er als Richter unbedenklich weiter beschäftigt werden. Nur wenn er eigenmächtig von dieser Gesetzeslage abgewichen wäre, wäre er schuldig. Daß ein moralisch hochstehender Jurist den Richterposten aufzugeben gehabt hätte, weil das DDR-Gesetz im Sinne des Wortes mörderisch war, ist offensichtlich keine Überlegung wert.

Noch schlimmer ist das Schicksal jenes Major Schellers, der am 7. März 1945 vergeblich versuchte, die Brücke von Remagen zu sprengen. Es mißlang, weil der verfügbare Sprengstoff ungeeignet und Übermacht der herandrängenden Amerikaner zu groß war. Er wurde zu Unrecht, ohne Verteidigung, 2 Tage später standrechtlich erschossen. Goebbels vermerkt in seinem Tagebuch, „in solchen Fällen braucht man Schuldige und wir haben mehr als einen“.

Seine Witwe setzte nach dem Krieg alle Hebel in Bewegung, dieses Standgerichtsurteil aufheben zu lassen, also ihren Mann zu rehabilitieren. Erst 1972, also fast 30 Jahre nach dem Urteil wird es aufgehoben. Bis dahin aber argumentierte die Deutsche Justiz, das Standgericht bestand aus Nicht-Juristen, die konnten kein ordentliches Verfahren führen, aber Urteil ist Urteil.

L’art pour l’art der Deutschen Justiz!

Gast: kholspross
31.08.2009 14:13
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laptoppler

Da brauchts eine lange Litanei, um wieder einmal den Gottesbezug in der Verfassung herbeizuschreiben? DER soll nützen, um in "unrechten" Rechtssystemen zu einer Art naturgegebenen, selbstregulierenden Gerechtigkeit zu kommen? Wenn man wie gerade heutzutage mit einem behaupteten Gottesbezug ebenfalls alle möglichen Verbrechen begründet, kann ein solches Ansinnen nur ein weiterer naiver Gedankensprung des schwarzen Pensionshüters sein! Ich hätte gedacht, dass wenigstens im eigenen Fachgebiet ein bisschen Realismus vorhanden ist...

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