25.05.2012 20:59 | Meine Presse Merkliste 0

Ohne Mutter geht nichts

ANDREAS KHOL (Die Presse)

Will die SPÖ eine vaterlose Gesellschaft?

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Seit vielen Jahren kämpfen in Österreich Väter nach einer Scheidung oder in einer Lebensgemeinschaft um ihr Elternrecht: teilweise oder ganz die Obsorge über ihr Kind zu erhalten, wenn dies dem Kindeswohl besser gerecht wird, als ein alleiniges Sorgerecht der Mutter. Bis zum Jahre 2001 sah unser Recht das alleinige Sorgerecht der Mutter vor, der Vater war ausgeschlossen. Jede Veränderung wurde von den sozialdemokratischen Frauen wütend bekämpft.

Die Regierung Schüssel/Riess-Passer setzte im Jahre 2001 einen ersten Schritt– und wurde von den Linken heftig angefeindet: Seit 2001 können nach einer Scheidung die beiden Elternteile eine gemeinsame Obsorge vereinbaren. Selbst in einer bestehenden Lebensgemeinschaft gibt es nicht automatisch eine gemeinsame Obsorge. Es bedarf einer Vereinbarung – also gegen den Willen der Mutter geht nichts.

An dieser Rechtslage soll sich nach dem Willen der SPÖ auch weiterhin nichts ändern: Sowohl die Ministerin und Frauenchefin Gabriele Heinisch-Hosek als auch der Justizsprecher der SPÖ im Nationalrat schlossen jüngst erneut kategorisch jede Veränderung aus. Da nutzte auch der in allen Meinungsforschungen zutage tretende Volkswillen nichts: Mehr als 90Prozent wollen die Gleichberechtigung beider Elternteile beim Elternrecht.

Die Menschenrechtswidrigkeit der österreichischen Regelung ist für Juristen mit beiden Händen greifbar – der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) lässt ganz rigoros keinerlei Geschlechterdiskriminierung zu; unlängst hat das deutsche Bundesverfassungsgericht geurteilt: Der Gesetzgeber greift dadurch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes ein, dass er den Vater generell von der Sorgetragung für sein Kind ausschließt, wenn die Mutter die Zustimmung verweigert – ohne gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit, ob der Vater aus Gründen des Kindeswohls an der Sorge zu beteiligen ist oder ihm gar die Sorge zur Gänze zu übertragen ist.

Auch der EGMR verurteilte genau diese Verletzung der Grundrechte der Väter.

Die österreichische Regelung ist von diesen Urteilen direkt betroffen. Auch das österreichische Gesetz verbietet den Gerichten nämlich, die Frage der Obsorge vom Kindeswohl abhängig zu machen und gibt der Mutter ein größeres Elternrecht als dem Vater. Ein Verfahren vor dem EGMR gegen Österreich läuft, das Gericht wird die österreichische Regelung als menschenrechtswidrig erklären. Wollen die sozialdemokratischen Rechtspolitiker nicht endlich die Väterdiskriminierung beenden?

Ist ihr Ziel eine vaterlose Gesellschaft, vor deren schwerwiegenden Folgen bereits 1963 der Soziologe Alexander Mitscherlich eindringlich warnte?

Univ.-Prof. Andreas Khol war Nationalratspräsident.


meinung@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.08.2010)

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10 Kommentare
Gast: Homer Simpson
19.08.2010 17:02
0 0

Man kann es übertreiben...

...mit dem Sorgerecht.
Klar, vor 50 Jahren, als Mütter noch "Mütter" waren, zu Hause geblieben sind, sich um die Erziehung der Kinder gekümmert haben, und der Mann arbeiten ging und weder Hausarbeit noch sonst irgendetwas gelernt hat bzw. sich gar nicht so aktiv um die Kindeserziehung gekümmert hat, da hätte ich persönlich ohne mit der Wimper zu zucken der Mutter die Obsorge übergeben.
Nur heutzutage wo die Emanzipation der Frau dahingehend voranschreitet dass Frauen zwanghaft die schlechten Gewohnheiten der Männer übernehmen um sich gleichberechtigt zu fühlen, sind viele Mütter der jüngeren Generationen mit dieser Rolle überfordert und können kein Kind aufziehen.
Sie verwenden dann das Kind als Druckmittel bzw. als Rache um dem Ex-Ehemann weh zu tun.
Soll das Familienpolitik 2010 sein?

Gast: TOM22
19.08.2010 08:38
0 0

historisches Weltbild der Frau H-H

Frau Ministerin vertritt ein überholtes Frauenbild, indem sie die Kinder automatisch der Frau zuordnet. Der gesellschaftliche Konsens ist gottlob schon weiter. Eine Mehrheit sieht Vater und Mutter zuständig und wünscht sich in Bezug auf Rechte und Pflichten eindeutig halbe- halbe! Die Frau Ministerin wünscht sich offenbar dass Männer die Gesetze bzw ihre Statements lesen können keine Kinder mehr zeugen! Frauen werden erst dann gleichgestellt sein, wenn sie auch hauptsächlich dem Erwerb nachgehen, die Karenz auch den Männern überlassen etc.

0 0

Re: historisches Weltbild der Frau H-H

Die Frauenministerin mischt sich hier fadenscheinig in Dinge ein, die sie nichts angehen. Sie ist für Frauen und NICHT für Kinder verantwortlich. Wenn jemand hier eine Entscheidung zu treffen hat, dann ist das entweder ein/e FamilienministerIn oder ein/e KinderministerIn....

Gast: Elisabeth68
19.08.2010 08:18
0 0

halbe-halbe

Bei Obsorge und Unterhalt gibt es eine gerechte Lösung!
Grundlage: Gemeinsame Obsorge. Jeder gibt an wieviel Zeit er mit dem Kind verbringen kann und will. Ausgangslage ist 50 : 50 - eben gleiche Rechte und Pflichten!
Es beginnt mit der Feststellung des finanziellen Kindesbedarfes und Verpflichtung beider ihn aufzubringen.
Z.B.
Kindesbedarf € 350.-.
Kind bei Elternteil1 6 Tage und bei Elternteil2 1 Tag bedeutet:
Elternteil1 kommt für 50.- auf, Elterteil2 für 300.-
Elternteil 2 zahlt daher an E1 250.- oder
Kind bei Elternteil1 4 Tage und bei Elternteil2 3 Tage bedeutet:
Elternteil1 kommt für 150.- auf Elterteil2 für 200.-
Elternteil 2 zahlt an E1 50.-

Gast: manus_ductus
18.08.2010 12:09
0 0

Mütter ein gesellschaftliches Problem durch den Feminismus?

Unsere Gesellschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer (fortschrittlichen) Neuen entwickelt und „klassische“ Familien haben ausgedient. Aufgrund des immer weniger werdenden Erziehungs- und Betreuungsaufwand der Eltern drängen Frauen - zu Recht - auf Selbstständigkeit und Arbeitsmarkt. Zwangsläufig hat sich auch das Bild der Väter verändert. Mutter- und Vaterschaft sind endlich beruflich wie privat gleichzustellen. Mutterschaft gilt im Gleichbehandlungsgesetz als diskriminierend, der Begriff Vaterschaft existiert nicht. Wo bleibt der Schutz der Väter bei Väterkarenz…, Gilt die Prämisse „Frauen zurück an den Herd“, eine „Ehe light“ vertraglich gefordert wird, aber „Unverheiratete Väter müssen auf Obsorge noch länger warten“ , „Sollte es künftig auch in Lebensgemeinschaften automatisch eine gemeinsame Obsorge geben, muss das Hand in Hand mit mehr Rechten für die Frauen gehen", stellt Heinisch-Hosek klar. Sie nennt etwa Anspruch auf Unterhaltszahlungen auch für die Frau, auf Witwenpension oder auch Änderungen im Erbrecht. "Ein automatisches gemeinsames Sorgerecht für die Väter ohne Absicherung der Frauen wird es nicht geben", betonte die Ministerin.“ (Wr. Zeitung 05.12.09) Ist dies die Sicht einer Ministerin, welche auf
30 Jahre alter gesellschaftlicher Fakten basiert, als Frauen ohne Sicherung am Herd standen. Dies auf Kosten der Kinder und Väter ist unmoralisch. Wird die Frauen- und Gleichbehandlungsministerin ihren heutigen Anforderungen gerecht?

Gast: Vester
17.08.2010 17:20
0 0

Herr Khol

sie können sicher sein, daß diese Frau Alexander
Mitscherlich gar nicht kennt. Selbst die großartige
Simone de Beauvoir hat sie noch nie gelesen.
Die Wissenschaft wird in den nächsten Jahren
mehr über diesen unglaublichen Männerhaß dieser
modernen Frauen (Politikerinnen) wissen.
Einen Beitrag dazu liefern sicher Bücher (früher
hat man das Schundliteratur genannt) wie
Nur ein toter Mann ist ein guter Mann, oder Suche
impotenten Mann fürs Leben etc., die reißenden Absatz finden und die Autorinnen schwerreich
gemacht hat.

Gast: Vester
17.08.2010 17:18
0 0

Herr Khol

sie können sicher sein, daß diese Frau Alexander
Mitscherlich gar nicht kennt. Selbst die großartige
Simone de Beauvoir hat sie noch nie gelesen.
Die Wissenschaft wird in den nächsten Jahren
mehr über diesen unglaublichen Männerhaß dieser
modernen Frauen (Politikerinnen) wissen.
Einen Beitrag dazu liefern sicher Bücher (früher
hat man das Schundliteratur genannt) wie
Nur ein toter Mann ist ein guter Mann, oder Suche
impotenten Mann fürs Leben etc., die reißenden Absatz finden und die Autorinnen schwerreich
gemacht hat.

Gast: 1.österr. Väternotruf
16.08.2010 21:04
0 1

habt ihr

etwas anderes erwartet - gemeinsame obsorge ist nur ein kleiner schritt in die richtige richtung aber sicherlich nicht das gelbe vom ei.
das problem liegt ganz woanders.

also bitte weiter arbeiten meine damen und herrn politiker/innen


Gast: vaterjames
16.08.2010 11:37
1 0

Schnödes Politgeschäft mit Kindern

Die Frauenministerin kann sich eine gemeinsame Obsorge für Kinder von unverheirateten Paaren nun doch vorstellen. Aber natürlich nicht ohne Gegengeschäft für die Frauen (nicht für die Kinder): nur mit einem unterzeichneten Partnerschaftsvertrag – mit gegenseitiger Beistandspflicht und abhängig davon, ob im Fall einer Trennung wechselseitige Unterhaltszahlungen geleistet werden oder nicht. Damit wird von Frauenrechtlerin Heinisch-Hosek letztlich zum Ausdruck gebracht: Liebes Kind, wir geben dir schon bissi mehr Vater, aber nur, wenn wir ihm noch mehr als bisher rausreißen können. Unglaublich!

Gast: kurt
15.08.2010 23:42
1 0

Recht und sein Missbrauch

Die Rechtslage soll das Rechtsempfinden einer Gesellschaft widerspiegeln. Recht soll Menschen beschützen. Soweit werden wohl alle einverstanden sein, oder ?
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass einer gewalttätigen Mutter die alleinige Obsorge über drei minderjährige Kinder gegeben wird. Das Urteil ist erst wenige Wochen alt. Auch gegen mich selbst war diese Frau mehrmals physisch gewalttätig.
Es ist eine Schande für den Rechtsstaat, dass JugendamtInnen und GutachterInnen Gewalttaten dieser Mutter verharmlosen und eindeutige Beweise einfach nicht zur Kenntnis nehmen, ja sogar zurückweisen. Ein österreichisches Gericht macht da noch mit, im Rahmen freier Beweiswürdigung.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die höchst aktuelle Studie des Vereins vaterverbot.at zum Thema "Gewalt von Frauen an Männern". Erschreckende Zahlen und ein schaurig-schönes Lesevergnügen erwarten den Leser.
All das wird uns dann als Rechtsstaatlichkeit verkauft. Obsorge-Verfahren sind aus gutem Grunde "nichtöffentlich". Ebenso steht das Anfertigen von Tonaufzeichnungen während einer Verhandlung unter Strafandrohung.
Die Öffentlichkeit darf wohl unter keinen Umständen erfahren, was sich in österreichischen Obsorge-Verfahren tatsächlich abspielt.
Wie lange will sich eine Gesellschaft wie die unsere das alles noch gefallen lassen ?
Ich kann Sie alle nur herzlich bitten, sich zu informieren und den Verein vaterverbot.at zu unterstützen !

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