Am Beispiel Kärntens, eines unwissenden Landeshauptmanns Dörfler und einer ominösen Vergabepraxis zeigt sich der unterentwickelte Wille zur Aufklärung.
Im Prozess um eine Wahlbroschüre des BZÖ in Kärnten hatte Gerhard Dörfler 5000 Euro einmal den Wert einer „Briefmarke“ zugeordnet. Er wollte damit wohl zum Ausdruck bringen, dass er als Landeshauptmann den Umgang mit ganz anderen Beträgen gewohnt war. Bezeichnend, wie sich herausstellen wird.
Nun wurde Dörfler zu drei Briefmarken, also zu 15.000 Euro Geldstrafe, und acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Tatsächlich ist der Schaden, um den es in diesem Prozess – missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern zu parteipolitischen Zwecken – ging, wohl nicht mehr als eine Briefmarkensammlung.