Unter deutschen Verfassungsjuristen wird gerade eine spannende Frage erörtert: Darf das deutsche Parlament eigentlich unbegrenzt Schulden und Haftungen beschließen, auch wenn damit die Fähigkeit künftiger Volksvertretungen enorm eingeschränkt wird, Budgets nach ihrem Gutdünken zu erstellen?
Oder, politisch argumentiert: Wieweit ist es von der Verfassung her zulässig, dass die heutige Generation den folgenden Generationen unbegrenzt Schulden aufhalst, um unser derzeitiges Wohlstandsniveau noch ein paar Jahre aufrechterhalten zu können?
Eine derartige Debatte wäre auch in Österreich dringend erforderlich, weswegen sie natürlich den Landessitten folgend auch konsequent unterbleibt. Ganz besonders nötig wäre sie angesichts einer Berechnung des Münchner Ifo-Institutes, wonach ein Zahlungsausfall der europäischen Krisenstaaten (derzeit Griechenland, Italien, Irland, Spanien, Zypern und Portugal) die Republik Österreich mittlerweile atemberaubende 80,7 Milliarden Euro an Haftungen kosten würde, Folgekosten, wie etwa die dann nötige Rekapitalisierung von Banken, noch gar nicht inbegriffen. (Die detaillierte Rechnung der Münchner Ökonomen ist unter www.cesifo-group.de abrufbar.)
Angesichts derartiger Beträge stellt sich die Frage, ob das Parlament eigentlich vernünftigerweise das Recht haben soll, künftigen Generationen solche Lasten aufzubürden, wie sie nun im Zuge der sogenannten Eurorettung geschultert worden sind – und die gleichzeitig die Budgethoheit des Parlamentes in der Zukunft enorm einschränken. (Nein, per hiesiger „Schuldenbremse“ ist das nicht lösbar.) Denn würde das vom Ifo-Institut errechnete Risiko in Höhe von 80,7 Milliarden Euro – das entspricht dem gesamten Steueraufkommen eines Jahres – schlagend, explodierte Österreichs Staatschuld von derzeit 225 Milliarden auf über 300 Milliarden und erreichte damit eine Größenordnung von 100 Prozent der Wirtschaftsleistung: Österreich würde damit schlagartig selbst zu einem Pleitekandidaten.
Natürlich ist aus heutiger Sicht nicht zwingend, dass dieses 80-Milliarden-Risiko schlagend wird – aber möglich ist das durchaus. Wobei dieser Betrag noch nicht einmal das Ende der Fahnenstange sein muss. Angesichts der weiter eskalierenden Schuldenkrise der europäischen Peripherie kann ja noch einiges an weiteren Haftungen dazukommen.
Dass der Nationalrat, immer wieder beeindruckt vom fantasielosen Argument der vermeintlichen „Alternativenlosigkeit“ derartiger Mammut-Haftungen, diese munter weiter in astronomische Höhen auftürmen darf, ist zwar sehr demokratisch, aber gleichzeitig zunehmend ökonomisch lebensgefährlich. Für derartige Hasard-Haftungen zu stimmen, fällt Abgeordneten und Regierungsmitgliedern natürlich insofern nicht sehr schwer, als sie damit ja ein Geschäft zulasten Dritter (nämlich derzeitiger und künftiger Steuerzahler) eingehen.
Auch wenn das nach den Regeln der Realverfassung undenkbar ist: Sie sollten deshalb nicht nur politisch, sondern auch finanziell ganz persönlich für die Folgen derartig gravierender Verpflichtungen haften müssen.
Das würde die Neigung des Gesetzgebers, Alternativen zu „alternativenlosen“ Milliardenhaftungen zu entwickeln, vermutlich ganz verblüffend steigern.
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Zum Autor:
Christian Ortner ist Kolumnist und Autor in Wien. Er leitet „ortneronline. Das Zentralorgan des Neoliberalismus“.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.08.2012)















