Westerwelle, Spindelegger und die üble Scheinheiligkeit im Fall Ungarn

Warum gerade Österreich nicht wirklich einen Grund hat, sich zum Schutzpatron der vom Machtrausch des Viktor Orbán gefährdeten ungarischen Demokratie aufzuspielen.

Außenminister Michael Spindelegger scheint über einen äußerst subtilen Humor zu verfügen, der einer breiteren Öffentlichkeit bisher verborgen geblieben ist. Denn anders lässt sich kaum erklären, dass – ausgerechnet – Österreichs Außenminister der ungarischen Regierung aus Anlass der dortigen umstrittenen Verfassungsänderungen recht oberlehrerhaft mitteilt, „dass wir da und dort bei der Gesetzgebung in Ungarn nachbarschaftliche Bedenken haben“.

Das ist insofern amüsant, als die Wiener Regierung von allen 193 Regierungen dieser Welt so ungefähr die allergeringste Legitimation hat, sich über die jüngsten Änderungen der ungarischen Verfassung zu alterieren. Denn mit dieser Verfassungsänderung wird die Regierung künftig per Zweidrittelmehrheit Gesetze auf den Weg bringen können, die dann nicht mehr vom Budapester Verfassungsgerichtshof gekippt werden können – eine Verfassungspraxis, die ausgerechnet in Österreich jahrzehntelang Usus war, solange die einst Große Koalition noch die Verfassungsmehrheit hatte.

Ein Gesetz dem Zugriff der Verfassungsrichter zu entziehen, indem es per Mehrheit zum Verfassungsgesetz erhoben wurde, war für die Große Koalition in Wien viele Jahre lang so üblich wie morgendliches Zähneputzen. Sogar die Wiener Taxiordnung wurde auf diese Art und Weise Teil der Verfassungsgesetzgebung – und das natürlich ausschließlich deshalb, um eine allfällige Aufhebung durch die Verfassungsrichter zu verhindern.

Wenn sich also ausgerechnet Wien nun als großer Verteidiger der Verfassungsgerichtsbarkeit geriert, dann ist das ungefähr so glaubwürdig, als würde Syriens Präsident Assad eine Expertise über die Einhaltung der Menschenrechte im österreichischen Asylverfahren abgeben.

Die Scheinheiligkeit der Belehrungen aus Wien wurde freilich nicht besser dadurch, dass auch der deutsche Außenminister Westerwelle an die Adresse der Ungarn salbungsvolle Mahnungen richtete: „Europa ist eine Wertegemeinschaft, und wir erwarten, dass die Werte auch nach innen gelebt werden.“ Ja, eh. Aber wie EU-Europa seine „Werte nach innen“ lebt, kann man unter anderem sehr gut daran ablesen, wie die EU-Staaten im Zusammenhang mit der sogenannten „Euro-Rettung“ gegen so ziemlich alle Verträge, Versprechen und politischen Abmachungen verstoßen haben, die bei der Einführung des Euro gegeben worden sind.

Dass Deutschland als erster europäischer Großstaat 2004 den Maastricht-Vertrag kaltschnäuzig gebrochen hat, ist allein schon eine überzeugende moralische Grundlage für ethisch unterlegte Mahnungen an Ungarn. Aber auch die Tatsache, dass EU-Europa in der Folge so Kleinigkeiten wie das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbanken oder der gegenseitigen Schuldenübernahme vertrags- und vereinbarungswidrig entsorgt hat, legitimiert Berlin und die anderen ganz gewiss vorzüglich, Ungarn an die „europäischen Werte“ zu erinnern.

Die ungarische Regierung hat sich ausreichend Kritik redlich verdient: Vom zunehmenden Antisemitismus im Land über eine Tendenz zur Putinisierung der Politik unter Regierungschef Viktor Orbán bis zu dessen Verstaatlichungsambitionen riecht vieles übel bei den Nachbarn. Was aber nichts daran ändert, dass die Kritik aus Berlin und Wien an Scheinheiligkeit schwer zu übertreffen ist.


Reaktionen senden Sie bitte direkt an:debatte@diepresse.com


Zum Autor:

Christian Ortner ist Kolumnist und Autor in Wien. Er leitet „ortneronline. Das Zentralorgan des Neoliberalismus“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.03.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.