23.02.2012 11:49 | Meine Presse Merkliste 0

Warum beim Sex immer eine Notarin anwesend sein sollte

CHRISTIAN ORTNER (Die Presse)

In Europa versucht die Scharia der politischen Korrektheit das Gleiche wie die Scharia in der islamischen Welt: Kampf gegen den Individualismus und Erzwingung eines homogenen Sozialverhaltens.

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In der pakistanischen Stadt Hyderabad sitzt gerade einer im Gefängnis, weil er achtlos eine Vistenkarte auf den Boden warf, deren Besitzer blöderweise auf den Vornamen Mohammed hörte, was so auch in Goldlettern auf der Karte stand. Also klarer Fall von Gotteslästerung nach Scharia-Recht.

Je nach Gusto nehmen wir im freiheitlich-demokratischen Westen derlei Meldungen aus der moslemischen Welt mit Belustigung oder Empörung zur Kenntnis; fast immer aber im Bewusstsein, diesen im finsteren Mittelalter verfangenen Gesellschaften um Lichtjahre voraus zu sein.

Und dann erfahren wir plötzlich (Causa Julian Assange), dass ein Gentleman in Schweden Bekanntschaft mit der Justiz machen kann, wenn nach konsensualem Sex Differenzen über die Akkuratesse der Kondomanwendung auftreten, besagter Mann nicht sicherheitshalber vor dem Akt einen Vertrag über dessen Details anfertigen ließ – und nämliche Kopulation nicht unter Aufsicht einer Notarin absolviert, sicher ist sicher.

Vom Delikt der Gotteslästerung in Pakistan unterscheidet sich diese völlig abartige Gesetzgebung mitten in der Europäischen Union nur graduell, nicht prinzipiell. Denn in beiden Fällen arrogiert der Staat das Recht, über zutiefst Privates – Religionsausübung, Kondomanwendung – zu urteilen.

Auch in Österreich steckt der Staat ja seine Finger immer öfter in Gegenden der Privatsphäre, in denen er absolut nichts verloren hat. Das neue Gleichbehandlungsgesetz etwa verbietet unter Strafandrohungen, im Geschäftsleben jemanden wegen seines Alters, seiner politischer Überzeugungen, seines Geschlechtes oder einiger anderer Eigenschaften zu „diskriminieren“.

Heißa, wird das ein Spaß werden, wenn rechtsextremistische Rabauken einen jüdischen Hotelier verklagen, weil der ihnen seinen Konferenzsaal nicht vermieten will – und der deshalb wegen Diskriminierung einer politischen Anschauung verurteilt wird.

Es ist irgendwie paradox. Während Europas intellektuelle Klasse mit Recht darüber diskutiert, wie gefährlich das allfällige Einsickern von Elementen des islamischen Scharia-Rechtes ist, wird über den Hintereingang von den Parlamenten eine Art Scharia der politischen Korrektheit beschlossen. Ihr Ziel ist weitgehend ident mit jenem der islamischen Scharia: ein homogenes Sozialverhalten zu erzwingen.

An die Stelle des Koran tritt dabei ein informeller Kanon der politischen Korrektheit, der unser Privatleben immer dichter zu reglementieren versucht, von der zulässigen Glühbirne über die korrekte Geschichtsinterpretation bis zur gendergerechten Sprache – mal per Strafandrohung, mal bloß per Androhung sozialer Ächtung.

Das ist immer ärgerlich, manchmal aber noch dazu albern. Denn der gleiche Gesetzgeber, der seinen Staatsbürgern nun bei Strafandrohung verbietet, jemanden wegen seines Alters zu diskriminieren, beschließt gleichzeitig ohne jeden Genierer, dass in Hinkunft jüngere Einwanderer systematisch bevorzugt, ältere hingegen benachteiligt werden sollen („Rot-Weiß-Rot-Card“). Was eigentlich zur Folge haben müsste, dass die Staatsanwaltschaft die Republik wegen eines groben Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz anklagen müsste. Noch lächerlicher kann sich ein Staat eigentlich kaum machen.



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("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.12.2010)

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39 Kommentare
 
1 2
Gast: Axel
20.12.2010 20:27
1 0

So ist das mit der Gesetzgebung

Da gibt es noch viel mehr Gesetze und Verordnungen, mit denen sich der Staat lächerlich macht. Das Ärgerliche ist jedoch die allgemeine Meinung, Gesetze seien da, um befolgt zu werden. Dahinter steht ein Denkfehler, der es allen Verordnungen des Gesetzgebers - wer immer hinter diesem steckt - erlauben, Selbstzweck zu werden. In Wahrheit sind Gesetze dazu da, dass Menschen in Frieden miteinander leben können. Wo sie diesem Zweck dienen, soll man sie - dem Inhalt nach - einhalten.

Gast: Luzifer
20.12.2010 01:32
0 0

Das schwedische Sexualstrafrecht ist offensichtlich so kompliziert und undurchsichtig,

daß es sich hervorragend dazu eignet, jemand aus politischen Gründen zu kriminalisieren. Laut Sonntagsausgabe von "Österreich", das sich mit der Sexpanne von Assange genau auseinandergesetzt hat, ist bei der einen Dame das Verhüterli geplatzt, bei der anderen ist die Frage, ob Assange vor dem freiwilligen "Verkehr" artig gefragt hat, ob er das Verhüterli verwenden soll, noch nicht geklärt! Angeblich tendiert die schwedische Staatsanwältin dazu, den div. Damen auch nach dem Vergnügen noch eine gewisse Überlegungsfrist einzuräumen, ob sie in ihren "Rechten" nun verletzt ist oder nicht, dh. ob es sich um eine "Vergewaltigung" handelt. "Österreich" empfiehlt daher (und Assange im Besonderen), Hände weg von "kleinen Schwedinnen, man wisse nie, was das "rauskommt"!

Angesichts der "Komplexität" des Falles ist daher das Verlangen der Staatsanwältin, Assange näher zu befragen, notwenig. Mich wundert nur, daß kein Prof. Mayer oder Prof. Fuchs auf die "Walstatt gesprengt sind", um den staunenden Österreicher zu erklären, daß ein derart undurchsichtiger Strafparagraph eigentlich einen Verstoß gegen das rechtsstaatliche Prinzip darstellt, weil die Tatbestandmäßigkeit eines Deliktes vorhersehbar sein muß ....

Verwunderlich ist auch, daß es im UK möglich ist, wegen eines keineswegs gravierenden Deliktes, das offenbar auch im UK nicht strafbar ist, in Auslieferungshaft zu kommen, von der Auslieferung durch Schweden an die USA wegen eines ganz anderen Deliktes erst gar nicht zu reden .

AM
19.12.2010 14:14
0 0

Das man doch noch Vernünftiges liest..

Es streitet keiner die Gefahr erzisl amischer Fund amentalisten ab!
Widerlich ist nur die Tatsache, dass ständig mit dem Finger gezeigt wird, Te*ror von den Medien breit getreten wird und - bewusst oder unbewusst - dadurch Angst vor dem Fremden geschürt wird.
Gleichzeitig wird vor der eigenen Haustür nicht gekehrt und der Schein einer perfekten Welt praktisch im gesamten Westen künstlich erzeugt.
Assagnes Haftbefehl war so offensichtlich von den USA inszeniert, dass ich mich ernsthaft frage, ob dies ein Zeichen für einen neuen Kurs der USA ist, nämlich ihren freiheits- und menschenliebenden Anstrich aufzugeben oder ob sie die Masse für so unendlich dumm halten, damit durchzukommen.

Viele Leser neigen schnell dazu Verschwörung zu schreien. Dabei ist das Mittel der außenpolitischen Ablenkung von innenpolitischen Problemen ebenso alt wie die Politik selbst! Was ist denn daran so absurd? Vorwände, Lügen und schlechte Zeiten gab es in der Geschichte doch schon immer!

Es ist vielleicht der unbehagliche Gedanke, dass wir in wilderen Zeiten leben, als wir wahr haben wollen. Es ist ja auch keine schöne Vorstellung! Wir alle lieben unseren Wohlstand, unsere Demokratie und unsere Freiheit.

Doch NUR wenn wir die Augen öffnen und uns gegen beschneidende Gesetze wehren, wenn wir Missstände erkennen und aufdecken und wenn wir uns aktiv gegen ein aufgesetztes Feindbild wehren ist es möglich, etwas zu erwirken, bevor es zu spät ist.

AUGEN AUF UND HINSCHAUEN. was anderes bedarf es nicht.

0 0

Re: Das man doch noch Vernünftiges liest..

Augen auf und hinschauen ist noch zu wenig, ergänze: und entsprechend gegen diese Missstände handeln.

Gast: kiku-heinz
19.12.2010 11:08
0 1

nicht alles was hinkt ist ein vergleich...

naja, ein bissl weit hergeholt, ob da jetzt eine verschwörung dahinter steckt oder nicht,es eine willkommener anlass ist, den wiki-leaks-chef dingfest zu machen..., aber eine frau wird doch wohl noch das recht haben, über ihren körper zu be...stimmen und wenn ein mann die gesetzte grenze überschreitet, ggf. auch zu klagen. wenn sie das tut, wird der staat aber aktiv werden müssen/sollen/dürfen...

Thonet H.
18.12.2010 20:15
1 0

Jetzt dämmerts langsam den Leuten,

in welche Sackgasse die EU mit Volldampf unterwegs sind. Die Homogenderlobby gibt kräftig Gas. Für den Rest gibt es noch Brot uns Spiele bis die Wahrheit ans Licht kommt.

Gast: Gast
18.12.2010 10:11
1 4

Bedauerlich

Normalerweise mag ich ihre Arteikel, aber in dem Fall haben Sie einfach populistische Schreibweise übernommen.
Sex wird nur dann einvernämlich, wenn sich beide Parteien über den GESAMTEN Ablauf übereinkommen. Es mag zwar wie eine I-Tüpfelchenreiterei vorkommen, hat aber im gegensatz zu der willkürlich ausgelegten Gotteslästerung von ihrem anderem Beispiel (damit meine ich nicht von Ihnen willkürlich sondern von den Wächtern dort), einen wesentlich zivilisierteren Hintergrund.
Das wäre ansonsten so als würden sie das Zustandekommen eines Vertrages über ein Produkt bejahen, aber jeder Seite, trotz vorliegen des Vertrages, noch die Möglichkeit einzuräumen den Preis selbst festzulegen.
Wenn Assange ungeschützt wollte und seine Partnerin nur geschützt dann haben beide keinen einvernämlichen Sex gehabt, oder wenn sie Sex hatten und später darüber diskutierten bis dahin einvernämlich und danach nicht mehr punkt aus aus rechtlicher Sicht.

Antworten Gast: beschwerer
19.12.2010 13:20
1 0

Re: Bedauerlich

Also bitte, der Vertragsvergleich ist schon verdammt hanebüchern und pseudojuristisch, sind wir etwa im zweiten Semester Jus und glauben, jetzt schon immer Recht zu haben oder wie?
Aus jeder Form von Uneinigkeit beim Sex gleich eine Vergewaltigung zu konstruieren ist eine hyperfeministische Sichtweise und entwertet diesen strafrechtlichen Tatbestand völlig - dazu ist schon ein erhebliches Maß an Unrecht nötig, etwa durch Nötigung mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Ansonsten könnte ja auch schon als Vergewaltigung gelten, wenn der Mann das Licht beim F... entgegen dem Willen der Frau anlässt, wenn er durchsetzt, dass sie Stöckelschuhe im Bett trägt oder rote Unterwäsche und so weiter, das ist doch alles völlig irrelevant bitte. Ich habe auch schon mit Frauen geschlafen, obwohl ich eigentlich in diesen Situationen keine besondere Lust dazu hatte - wurde ICH dann vergewaltigt? (Vermutlich nicht, weil Opfer können im politisch korrekten Sinn ja immer nur Frauen sein, oder???)
Im übrigen hätte die Assange-Gespielen ja auch aufhören können - so uneinvernehmlich war es bis zum Schluss also auch wieder nicht.

Antworten Gast: Desaster
18.12.2010 11:49
2 1

EINVERNÄMLICH ???

Ihre Rechtschreibkenntnisse so wie der Kommentar; dämlich!

Wenn sie die ganze Geschichte kennen würden wüssten sie, dass die Schwedische Justiz ursprünglich die Anklage zurückzog und sie wüssten auch warum. Der Verkehr mit beiden Damen geschah einvernehmlich, auch der der ungeschützte am nächsten Morgen mit Dame Nr. 2! Stillschweigendes Einverständnis ist trotzdem Einverständnis. Im Nachhinein kann die Dame nicht sagen ich hätte lieber Verkehr mit Schutz gehabt, da ist es schon zu spät.

Gast: AlterKämpfer
18.12.2010 07:53
2 0

Bravo!

Ein echter Ortner!

Anonymous
18.12.2010 01:27
2 0

Endlich!

Ich dachte schon, ich stünde mit dem Frust alleine da. Danke für den tollen Artikel!

Antworten Anonymous
18.12.2010 01:29
0 0

Re: Endlich!

http://ef-magazin.de/

Gast: louser
17.12.2010 20:31
1 0

Habe den pc-Knigge

bisher unter dem Begriff "Mainstream Faschismus" geführt. Hatte bis heute keine Ahnung von "Mainstream Scharia".
Deshalb mein aufrichtiger Dank an Herrn Ortner !

Gast: Schneefan
17.12.2010 20:16
0 1

Und dabei waren Ihre Kommentare immer lesenswert

Was für ein weit her geholter Schwachsinn.

Gast: Luzifer
17.12.2010 19:36
0 0

Hat er nun oder hat er nicht den Condom benutzt?

Oder ist er in der Hitze des Gefechtes bloß verrutscht? Fragen über Fragen, die den juristischen Fachgelehrten in Schwedern heiß bewegen! Kann etwa das "Verschulden" auch darin liegen, daß der deliquente Beischläfer es verabsäumt hat, sich vor der "Tat" vom festen Sitz der "Verhüterlis" zu vergewissern, was wiederum die Frage aufwirft, ob die Beischläferin überhaupt gemerkt hat, daß kein od. ein Condom verwendet wird und ob sie sich, sozusagen als Obliegenheitspflicht, der Penetration ihres Körpers im Falle des Nichtgebrauchs zumindestens "eindeutig" widersetzen muß! Und wie ist die "Schuld" des Täters bei Mitschuld der Beischläferin zu bewerten? Wäre da die Verhängung der U-Haft nicht ein "überschießendes" Sicherungsmittel für eine Auslieferung? Oder ist die Auslieferung wegen derartigen "Kinkerlitzen" nicht überhaupt unzulässig?

Antworten Gast: ps
17.12.2010 21:30
1 0

Re: Hat er nun oder hat er nicht den Condom benutzt?

Im "Hormonrausch" wird der Dame das "Verhüterli" wohl wurscht gewesen sein, erst nach der "Abkühlungsphase" bekam sie es mit der Angst zu tun, was da wohl alles passiert sein könnte... Die Anzeige erfolgte ja erst viel später, nachdem der Liebhaber einen Test verweigerte... Jedenfalls finde ich Ortners Kommentar großartig auch jenen von Luzifer

Gast: Gast
17.12.2010 17:10
1 0

überzogen…

Ortner trifft den Nagel auf den Kopf. Freiräume für private Entscheidungen werden immer mehr eingeengt. Öffentliche Bereiche (Schulen, Gerichte etc.) sollen nach dem Prinzip der Gleichheit gestaltet werden. Aber mündige Bürger brauchen im Privatleben nicht den Schutz des Staates.


3 2

Ortner trifft

wie so oft den Nagel auf den kopf!

Was trotzdem sauer aufstößt ist, dass Kritik an der "politischen Korrektheit" in den Leserkommentaren oft zensiert wird.

Ich empfehle der Presse, ihren gar so arg gestrengen Zensoren Herrn Ortners ausgezeichneten Artikel als Lektüre zu geben.

Gast: hobbit
17.12.2010 12:33
1 0

Nicht dasselbe

Über die Sinnhaftigkeit des in Rede stehenden schwedischen Gesetzes mag man streiten. Aber sie unterscheidet sich schon auch prinzipiell vom Delikt der Gotteslästerung in der Scharia. Es mag lächerlich klingen, jemanden anzuklagen, weil keine Einigkeit über die Verwendung eines Kondoms bestand. Aber trotzdem ist es das nicht.

Wenn Assange der Dame seiner Begierde die Verwendung eines Kondoms zusagte, und es dann nicht verwendete, dann stellt sich die Frage, ob sie mit ihm verkehrt hätte, wenn sie das gewußt hätte. Und wenn sie das nicht hätte, dann hatte sie Sex auf eine Weise, die sie nicht wollte und es fragt sich, ob der Sex dann mit ihrem Einverständnis stattfand. Wenn nicht, ist das strafrechtlich schon relevant.

Antworten Gast: Gast
17.12.2010 17:16
0 0

Re: Nicht dasselbe

Die Dame hätte ja auf einer Kondomverwendung bestehen können….Es gibt zumindest keinen Hinweis in dieser Geschichte, dass der Geschlechtsakt erzwungen wurde, trotz entschiedener Weigerung diesen nicht ohne Kondomschutz durchzuführen.


Antworten Arethas
17.12.2010 17:13
0 0

Re: Nicht dasselbe

Vielleicht hätte sie es einfach überprüfen sollen?!

Antworten Gast: Dunedain
17.12.2010 14:20
0 0

Re: Nicht dasselbe

Kommt es dann auch zur Anklage und Verfolgung wenn die Bekanntschaft dann doch nur regungslos am Rücken liegt, obwohl selbige im Vorfeld mit Pauken und Trompeten einen lebendigen Austausch von Körperflüssigkeiten vorhersagte?

Na dann gute Nacht Mittelerde! ;)

Gast: Desatrus Sarkastus Kastratus
17.12.2010 11:30
0 0

Gernder geht noch viel zu wenig weit!!

Ich fordere hiermit, dass Freier nicht mehr das Recht auf heterosexuelle Partnerinen haben, sie müssen auch die Segnungen der homusexuellen Prostutition kennen lernen! Freier müssen daher eine notarielle Beglaubigung mit sich führen, dass sie ausdrücklich auch mit homosexuellen Geschlechtspartnern (in dem Fall unterbleibt das pol. corr. /Inen :-) einverstanden sind.

Lediglich das Recht auf reissfeste Kondome möge tunlichst nicht angetastet werden.

Antworten Arethas
17.12.2010 17:15
0 0

Re: Gernder geht noch viel zu wenig weit!!

Wie immer werden Transgender-Personen diskriminiert...

Gast: *
17.12.2010 10:44
1 0

nicht soch islamabad?

soweit ich mich erinnern kann liegt hyderabad in indien.

Kurinsk
17.12.2010 10:22
0 0

Fragezeichen

Gut beobachtet! Vor allem der Widerspruch in der RWR Card. Frage: Wer sind die Kräfte, die Markt und öffentlichen Raum im Namen von "Menschenrechten" immer mehr entmenschlichen? Die Grün-Linken sind wohl nur die vorgeschobenen nützlichen Idioten.

 
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