Bundeskanzler Werner Faymann hat in den letzten Tagen – für seine Verhältnisse geradezu tapfer – dafür gekämpft, dass der Politiker Werner Faymann endlich teilentmündigt wird. Denn die vom Bundeskanzler F. gewünschte verfassungsrechtliche „Schuldenbremse“ soll ja den Politiker F. künftig von Gesetzes wegen daran hindern, die Republik übermäßig zu verschulden und der Gefahr des Staatsbankrotts auszusetzen.
Das spricht doch irgendwie für Faymann: Immerhin scheint er sich darüber klar zu sein, wie dringend eine derartige Selbstentmündigung notwendig ist, um noch mehr Schaden von der Republik abzuwenden. Der Bundeskanzler ist damit jedenfalls deutlich luzider beieinander als etwa sein oberösterreichischer Parteiobmann, Genosse Josef Ackerl, der mit seinem milieutypischen Widerstand gegen eine Schuldenbremse vor allem bewiesen hat, wie dringend Politiker dieses Typs – in allen Parteien – einer verfassungsrechtlichen Zwangsjacke bedürften, um das Land nicht vollends in den Ruin zu treiben.
Warum aber braucht es in einer Demokratie offenbar eine Art Besachwalterung des Gesetzgebers – also letztlich des Souveräns –, um den Staatsbankrott abzuwenden? „Hätten wir staatspolitisch handelnde Eliten“, schrieb dazu jüngst Hubert Patterer in der „Kleinen Zeitung“, „müsste die Verfassung niemanden entmächtigen. Staatspolitisch heißt: das Notwendige tun und mit Leidenschaft populär machen. Weil uns dieser Politikertypus nicht zur Verfügung steht, muss die Schuldenbremse als Prothese her.“ Ja, eh. Aber: warum steht dieser Politikertypus nicht zur Verfügung? Zu befürchten ist: Weil es im Wesen des demokratischen Prozesses liegt, „staatspolitisch handelnde Eliten“ dieses Typus eher früher als später per Wahl aus dem Verkehr zu ziehen.
Ganz besonders gilt das natürlich in einem Susi-Sorglos-Wohlfahrtsstaat, in dem rund zwei Millionen Nettozahler rund sechs Millionen Nettoempfängern der staatlichen Umverteilungsmaschine gegenüberstehen.
„Staatspolitisch handelnde Eliten“, die zur Abwendung des Staatsbankrotts dieser Mehrheit von sechs Millionen die eine oder andere Redimensionierung staatlicher Leistungen zumuten, lernen relativ schnell und relativ schmerzvoll, wie Demokratie unter den Bedingungen des Wohlfahrtsstaates eben funktioniert: Abgewählt wird, wer der Mehrheit der Umverteilungsprofiteure Einsparungen zumuten zu müssen glaubt. Und je höher der Anteil der Umverteilungsprofiteure, umso solider natürlich die politische Mehrheit gegen allfällige „staatspolitisch handelnde Eliten“.
Dem demokratischen Wohlfahrtsstaat ist die Tendenz zum Staatsbankrott per Stimmzettel immanent; sie ist kein Betriebsunfall, sondern geradezu charakteristisch für dieses staatliche Betriebssystem.
Ernsthafte Schuldenbremsen, die nicht wie ihre österreichische Variante bloß deklaratorischen, also eher unverbindlichen Charakter haben, können diese Dysfunktionalität der Demokratie vielleicht bis zu einem gewissen Grad lindern; die Schweiz zeigt das vor. Wirklich lösen kann dieses Problem freilich nur der Souverän selbst: Solange der Wähler dem Staat grundsätzlich in der Haltung des Anspruchsberechtigten entgegentritt und jeden Politiker aus dem Amt wählt, der diesen Anspruch nicht buckelnd erfüllt, ist die Demokratie chronisch von der Pleite bedroht.
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Zum Autor:
Christian Ortner ist Kolumnist und Autor in Wien. Er leitet „ortneronline. Das Zentralorgan des Neoliberalismus“.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.12.2011)















