Was ist das Ziel des Daseins? „Ein gutes Leben zu führen“, ist keine schlechte Antwort. Doch was ist ein gutes Leben?
Den vielleicht schwersten Fehler überhaupt begeht ein Staat, der mit Gesetzen das gute Leben erzwingen will. Nicht umsonst nannte sich die mächtigste Behörde des republikanischen Frankreichs nach 1789 der „Wohlfahrtsausschuss“. Das Ziel, einen Staat zu schaffen, der allen „Citoyens“ das gute Leben garantiert, erfordert, so behaupteten es die Jakobiner, nicht nur gegen die „evidente Konterrevolution“, sondern auch gegen die mögliche Revolutionsfeindlichkeit vorzugehen, nicht erst der Tat, sondern bereits dem „nicht konformen Gewissen“ mit präventiven, brutalen Abschreckungsmaßnahmen, die in der Regel zur Guillotine führen, zu begegnen. „Die Terreur“, so Robespierre, „ist nichts anderes als unmittelbare, strenge, unbeugsame Gerechtigkeit; sie ist also Ausfluss der Tugend.“ François Furet sieht mit Recht in der Schreckensherrschaft der Jakobiner das Vorbild aller totalitären Regime, die seither wüteten. Gewiss: Abgrundtief böse Menschen, beginnend mit Lenin und leider nicht endend mit Pol Pot, führten sie an. Aber es ist ein Irrtum zu meinen, dass alle ihre Mitläufer das Schlechte wollten. Im Gegenteil: Viele von ihnen meinten Gutes erzwingen zu können, und all das Schreckliche, was sie anstellten, gehörte zu den notwendigen Mitteln, die dem guten Zweck dienten.
Wie weit, so meinen wohl viele, sind wir doch von diesen düsteren Epochen entfernt. Und sie haben recht. Wir leben in einem Europa, das wie selten zuvor den Bürgerinnen und Bürgern die Freiheit bietet, den individuellen Plan für ein „gutes Leben“ zu entwerfen. Übersehen werden jedoch gerne die Voraussetzungen, dass dies gelingt: einerseits jungen Menschen die Bildung und Ausbildung zukommen zu lassen, die ihnen Weitsicht für die freie Gestaltung des eigenen Lebens bietet. Andererseits dafür zu sorgen, dass der Staat sich auf seine Aufgabe beschränkt: die Sicherheit des Landes und seiner Einwohner zu wahren, die Wohlfahrt zu fördern und die Lebensgrundlagen zu erhalten.
Es ist nicht leicht, die Grenze zu ziehen, ab der es dem Staate nicht mehr zustehen sollte, in den Lebensentwurf von Menschen einzugreifen. Soll der Staat verbieten dürfen, dass sich Personen total verhüllt in der Öffentlichkeit bewegen? Ich meine ja, denn er darf über den öffentlichen Raum gebieten und verlangen, dass man dort einander „mit offenem Visier“ begegnet. Soll der Staat Erwachsenen Drogen verbieten dürfen? Ich meine nein und verweise auf den Artikel „Legalisierung des Drogenkonsums als Ausweg“ von Marxeiner und Miersch. Soll der Staat die Beschneidung von Mädchen verbieten dürfen? Ich meine ja, denn es handelt sich um eine Verstümmelung mit so schweren Folgen für die Betroffene, dass davor der Gesetzgeber nicht die Augen verschließen darf. Soll der Staat die Beschneidung von Buben verbieten dürfen? Ich meine nein, denn sie ist frei von ernsten Folgen für den Betroffenen. Darum geht dieses religiöse Ritual den Staat nichts an. Jedenfalls viel weniger als dass Schwangere rauchen, was nachweislich in vielen Fällen Ungeborenen schweren Schaden zufügt. Je mehr die Regulierungswut der auf Korrektheit Bedachten in die Lebensgestaltung eingreift, umso näher geraten wir in die Falle „Wohlfahrtsausschuss“.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.07.2012)















