Es war ein Lapsus, den sich Vizekanzler Michael Spindelegger bei dem von Armin Wolf am Dienstag in der „ZiB2“ geführten Interview leistete – möglicherweise erklärbar durch nervliche Angespanntheit des Politikers bei der Befragung durch den gewieften Journalisten. Trotzdem horcht man auf, wenn man Unfug wie diesen hört: „Das Volk hat immer recht. Das ist eben in der direkten Demokratie so. Und ich steh dazu.“
Es ist selbstverständlich nicht so, dass das Volk immer recht hat. Auch nicht in der direkten Demokratie. Wer so etwas behauptet, mutet der Demokratie ihr Unangemessenes zu. Denn die Frage, ob man recht hat oder nicht, kann nicht durch eine Abstimmung, sondern nur durch eine alle Beteiligten überzeugende Beweisführung beantwortet werden.
Auch die immer wieder angeführte Volksabstimmung gegen die Inbetriebnahme des schlüsselfertig errichteten Kernkraftwerks Zwentendorf bewies ganz und gar nicht, dass das Volk recht hatte. Bei ihr wurde bloß festzustellen versucht, was die Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Personen wollte. Das ist ein himmelhoher Unterschied!
Von einem Politiker, insbesondere einem Anwärter auf das höchste Regierungsamt im Staate, ist zu erwarten, dass er bei Entscheidungen welcher Art auch immer nach bestem Wissen und Gewissen prüft, welche der vorliegenden Alternativen wohl die richtige ist. So, dass er nach gefällter Entscheidung überzeugt sein darf, damit recht zu haben, selbst dann, wenn andere – wie viele auch immer – anderer Meinung sind. Es kann sein, ja es wird in den meisten Fällen so sein, dass selbst einer höchst einflussreichen Politikerpersönlichkeit die Verfügung fehlt, die Entscheidung eigenmächtig zu treffen. Und wenn der Entschluss gegen den Willen dieser Persönlichkeit erfolgen sollte, wird sie, so sie ihre Verantwortung ernst nimmt, erneut prüfen, ob sie diesen ihr nicht genehmen Beschluss dennoch nach bestem Wissen und Gewissen mittragen kann oder nicht. Wobei sie im zweiten Fall, handelt sie folgerichtig, das ihr übertragene Amt anderen zur Verfügung stellen wird.
Wer hingegen den Willen der Mehrheit eines Stimmvolks als Maßstab der Richtigkeit heranzieht, disqualifiziert sich für die Übernahme von Verantwortung. Ich bin überzeugt, dass nach kurzem Nachdenken auch der Vizekanzler dem zustimmen wird und seine Aussage gegenüber Herrn Wolf als missglückte Umschreibung seiner Bereitschaft verstehen möchte, dass er dem Begehren, das die Mehrheit der an der Abstimmung Teilnehmenden äußert, Respekt entgegenzubringen gedenkt, unabhängig davon, ob diese Mehrheit die seiner Meinung nach richtige oder falsche Entscheidung getroffen hat.
Der Verteidigungsminister hingegen ist anders. Zwar wird auch er den Volksentscheid anerkennen – doch nur, weil er, unfähig zur Erforschung der eigenen Überzeugung, gar nicht wissen will, was der aus seiner Sicht richtige Beschluss ist. Barbara Blaha hat es in ihrem Blog treffend dokumentiert: Seine Standfestigkeit gleicht der einer Feder im Wind.
Schlimm ist, wenn die einen, die ihre Meinung nur nach dem Trend ausrichten, mit jenen im Regierungsboot ans Ruder kommen, die päpstlicher als der Papst davon überzeugt sind, recht zu haben. Auch von ihnen werden wir in diesem Wahljahr unnötig viel hören.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.01.2013)















