25.05.2012 22:14 | Meine Presse Merkliste 0

Was tun mit Tätern, deren Schuld allgemein als maßlos empfunden wird?

RUDOLF TASCHNER (Die Presse)

Was ist eine gerechte Strafe, und was soll sie bewirken? Eine Frage, die sich angesichts der Berichte über Missbrauchsverbrechen im Wiener Erziehungsheim Schloss Wilhelminenberg aufzwingt.

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Strafe, so meinte des Ambrosius Schüler, der heilige Augustinus, sei die Gerechtigkeit für die Ungerechten. Was aber soll die „gerechte Strafe“ bewirken? Eine Frage, die sich immer dann drängend stellt, wenn man von abscheulichen Untaten hört, die einem das Herz schier zuschnüren: wie zum Beispiel jene, von denen erst jetzt – nach Jahrzehnten des Verdrängens – Missbrauchsopfer des Erziehungsheims Schloss Wilhelminenberg berichteten.

Schlimm genug, dass die damals begangenen Verbrechen – abgesehen von einer möglichen Mordanklage – verjährt sind. Doch wären sie es nicht, welche Strafen gegen die Übeltäter wären gerecht?

Strafen, so will es die Theorie, sollen den entstandenen Schaden beheben und Gerechtigkeit wiederherstellen. Bei einem Ladendiebstahl, bei einem Raub kann man dieses Ziel cum grano salis erreichen, wenigstens anzupeilen versuchen. Bei nicht mehr wiedergutzumachenden Gräueltaten wie Mord oder Schändung eines Kindes kann keine Sanktion der Welt den vom Täter angerichteten Schaden aus der Welt schaffen.

Welche Vergeltung wäre in diesen Fällen angemessen, um Gerechtigkeit wiederherzustellen? Das archaische Talionsprinzip, wonach Gleiches mit Gleichwertigem zu vergelten sei, gilt vielen als überholt. Denn die Strafe, so lautet der Vorschlag, habe das Maß nicht an der Größe des angerichteten Ungemachs zu nehmen, sondern an der Schuld jener Person, die das Verbrechen begangen hat. „Grundlage für die Bemessung der Strafe ist die Schuld des Täters“, verlangt das Strafgesetzbuch. Und das Gericht hat „auch auf die Auswirkungen der Strafe und anderer zu erwartender Folgen der Tat auf das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft Bedacht zu nehmen.“

Einerseits soll damit das Vertrauen in die Rechtsordnung gestärkt werden: Die Gesetzestreuen erkennen, dass sich das Recht durchsetzt und der Übeltäter Sanktionen, die seiner Schuld angemessen sind, zu erleiden hat. Andererseits soll mit der Strafe nicht nur ein Schutz der Gesellschaft vor dem Verbrecher, sondern auch ein möglicher Prozess der Läuterung in der Person des Übeltäters eingeleitet werden. Denn nach dem Strafvollzug ist er wieder in die Gesellschaft eingegliedert. Wie aber ist zu verfahren mit jenen, die keiner Läuterung zugänglich sind und deren Schuld nicht nur in den Augen ihrer Opfer, sondern auch Unbeteiligter als maßlos empfunden wird?

In einem solchen Fall gelangt man an die Grenzen dessen, was der Staat als Wahrer der Gerechtigkeit zu leisten vermag. Eine befriedigende Lösung gibt es nicht. „Höhere Strafen! Damit das nie wieder passiert!“ – klingt beim ersten Hinhören gut, aber Sicherheit ist damit nicht gegeben.

Man entkommt dem Dilemma auch nicht, wenn man Untaten in Bausch und Bogen als Handlungen Benachteiligter oder Kranker verharmlost: die genetische Disposition, die traurige Herkunft, die falsche Erziehung, das ungünstige Umfeld, die Demütigungen durch die Gesellschaft – was wird nicht alles vorgebracht, um dem Bösen den Stachel zu ziehen?

Stimmte dies, brauchte sich kein Verbrecher Gewissensbisse zu machen. Und wenn das Böse nur eine Folge der Umstände oder eine Form von Krankheit wäre, gäbe es weder Schuld noch Sühne – und keine Rechtfertigung für Strafe.


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Zum Autor:

Rudolf Taschner
ist Mathematiker und Betreiber des math.space im
quartier 21, Museumsquartier Wien. Er ist Autor des Bestsellers „Gerechtigkeit siegt – aber nur im Film“ (Ecowin).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.10.2011)

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2 Kommentare
Gast: Nörgler
20.10.2011 08:43
0 0

Verantwortung

Das Problem ist auch , dass der Schutz des Täters vor Verantwortung durch entschuldigende Erklärungen externer Umstände oder "kranker" Gene, natürlich auch dann für jene gilt,
die an Vergeltung glauben und z.B. die Todesstrafe fordern. D.h. durch einen solchen Determinismus wird gesellschaftliche Verantwortung überhaupt in Fragen gestellt wird.

Gast: Österreicher
19.10.2011 21:48
0 0

Österreichs Betreuung und Erziehung der Jugend

soll nach dem Plan von Frau Minister Claudia Schmidt vergesellschaftet werden. Und da platzt dieser Skandal herein, der zeigt, daß nicht vor allem in kirchlischen Heimen die Erziehung der Jugend von Personen "verwaltet" werden, denen das Wohn der Jugend so was wie wurst ist ...

Sehr beruhigend für Eltern, die sich auf ihre Kinder gefreut haben und für die nur das Beste vom Besten wollen ....


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