Wer sind Sie? Und was geht Sie das an? Wir Bürger und das Amtsgeheimnis

In Österreich wäre es höchste Zeit für ein Transparenzgesetz, wie Schweden bereits seit 1766 eines hat. Dies nicht nur wegen der vielen Korruptionsfälle. Aber auch deswegen.

An wen wird öffentliches Eigentum verkauft, vermietet, zu welchen Konditionen? Was genau stand auf der Tagesordnung des Ministerrats? Von welchen Firmen lassen sich Ministerien beraten? Was steht in den Studien, die sie beauftragen? Wer bekommt welche Subventionen, wer sponsert welche Veranstaltung, wer schaltet wo Inserate, welche Interessenvertretung leiht wem Ressourcen und Personal? Welche Gutachten liegen den Bescheiden zugrunde, die ein Amt erlässt?

All das sind Dinge, die wir als Bürger und Bürgerinnen nicht unbedingt wissen müssen. Aber wir sollten es sofort erfahren, wenn wir wollen. Weil es um unsere Regierung und unsere Verwaltung geht. Regiert und verwaltet werden wir schließlich auf eigenen Auftrag hin. Mit unserem Geld.

In Schweden weiß man das schon seit 1766, dort gilt das Grundprinzip der Behördentransparenz. In Österreich hingegen gilt das Amtsgeheimnis. Das einerseits in der Verfassung steht, und sich andererseits neuerdings hinter dem niedlichen Namen „Auskunftspflichtgesetz“ versteckt.

Die Behörde ist demnach zur Auskunft verpflichtet, wenn jemand Auskunft begehrt. Außer, erstens: Die Information unterliegt dem Amtsgeheimnis (was dem Amtsgeheimnis unterliegt, entscheidet die Behörde). Zweite Einschränkung: „Auskunft ist nur in einem Umfang zu erteilen, der die Besorgung der übrigen Aufgaben der Verwaltung nicht wesentlich beeinträchtigt“, sprich, wenn es nicht zu viel Arbeit macht (ob es ihr zu viel Arbeit macht, entscheidet die Behörde). Dritte Einschränkung: Auskunft wird nicht erteilt, wenn diese „offenbar mutwillig verlangt“ wird, und dem Auskunftheischenden „die Aussichtslosigkeit oder Zwecklosigkeit seines Antrags bewusst“ ist. Also nicht jedem. Wem ja und wem nein – das entscheidet, no na, die Behörde.

Sekkiert's mich nicht!, heißt das im Klartext. Da könnt ja jeder kommen! Wer sind Sie überhaupt? Ein bisserl verdächtig kommt mir Ihre Dreistigkeit schon vor! Haben Sie am Ende ein Problem mit der Obrigkeit? Etwa, weil Sie selbst etwas zu verbergen haben?

„Was interessiert Sie das, sind Sie Staatsanwältinnen?“ Genauso fragte der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler patzig, als Journalistinnen jüngst von ihm wissen wollten, wer seine Kampagne für die Bundesheer-Volksbefragung bezahlt hatte. Und da steht er schon wieder, der Bürger, aus der Perspektive des Amtsträgers betrachtet: als lästiger Querulant, anmaßend, unverschämt. Einer, der beim Verwalten und Regieren stört.

Wie genau die Entscheidungsfindung vor sich geht – ob Lobbying, Interessen, Vorteile für eine Partei oder Geld im Spiel sind – das geht die Untertanen nichts an. Die kriegen am Ende bloß die Rechnung zugestellt, in Form eines Steuerbescheids.

Schon Max Weber identifizierte Geheimhaltung als wichtigstes Herrschaftsinstrument im Absolutismus. Nur ein kleiner Zirkel von Staatsdienern darf wissen, auf welchen Wegen Entscheidungen zustande kommen, „Dienstwissen“ nannte Weber das.

Die Beamten sind nur dem Herrscher verpflichtet, legen einen Eid auf ihn persönlich ab, versprechen Verschwiegenheit. Transparenz ist in dieser Logik gleichbedeutend mit Geheimnisverrat. Max Weber starb 1920. Im Jahr 2013 wäre es höchste Zeit, dass sich Österreich von seiner Analyse emanzipiert.


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Zur Autorin:

Sibylle Hamann ist Journalistin in Wien. Ihre Website:www.sibyllehamann.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.02.2013)

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