Quergeschrieben

Wohin die Sommerreise geht Dritter Teil: Durch die Luft

Das Fliegen ist die entwürdigendste Art der Fortbewegung. Es genießt dennoch einen Sonderstatus, der mittlerweile völlig anachronistisch ist.

Vielleicht hat es damit zu tun, dass man Luft nicht so gut besitzen und kontrollieren kann wie Land oder Küstengewässer. Oder damit, dass Luft nicht so gewinnbringend bewirtschaftbar ist – weder lagern dort wertvolle Rohstoffe, noch gibt es bejagbare Vogelschwärme, analog zu den Fischgründen im Meer. Reisen durch die Luft jedenfalls sind, verglichen mit Reisen übers Meer oder übers Land, auffallend wenig reglementiert. Wer fliegt, hebt ab, klinkt sich aus vielen irdischen Normen aus, und begibt sich in einen Ausnahmezustand, in dem andere Regeln gelten als auf der Erde.

Das beginnt schon auf dem Flughafen. Dort betritt man eine Zwischenzone. Zwar sind Flughäfen, im Gegensatz zur landläufigen Meinung, keine exterritorialen Orte, wie etwa Botschaften es sind. Dennoch befindet man sich auf einem Flughafen nur noch mit einem Fuß im Staatsgebiet. In der Transitzone gelten keine Fremdengesetze.

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