25.05.2012 12:42 | Meine Presse Merkliste 0

Geburt und Tod, Schuld und Sühne, Mutter und Mörderin

SIBYLLE HAMANN (Die Presse)

Die erregte öffentliche Debatte über den Fall Estibaliz ist von Halbwahrheiten, Scheinheiligkeiten und Ideologie geprägt. Da taucht auch immer wieder der dumme Satz „Ein Kind gehört zur Mutter“ auf.

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Okay, weder in Spitälern noch bei Behörden ist man sehr routiniert im Umgang mit mutmaßlichen Doppelmörderinnen, die Kinder zur Welt bringen. Übel nehmen kann man den Institutionen diese Unerfahrenheit nicht; schließlich möchte man ihnen nicht wünschen, mehr Gelegenheit zum Üben zu bekommen.

Doch der Fall Estibaliz C. weist über den Einzelfall hinaus. Gehört ein Kind immer zur Mutter? Was macht eine Mutter zur Mutter? Und um wessen Rechte geht es dabei eigentlich? In diesen Fragen ist in der erregten Debatte einiges durcheinandergeraten. Klauben wir das Knäuel aus Halbwahrheiten, Scheinheiligkeiten und Ideologie einmal auseinander.

Zunächst: Einer Frau ihr Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt wegzunehmen, ohne dass sie die Chance gehabt hätte, es auch nur ein einziges Mal anzuschauen, kommt dem Tatbestand der Folter ziemlich nahe. Die Frau mag zwei Morde begangen haben – Folter rechtfertigt das nicht. Zumal sie wegen ihrer Verbrechen noch nicht einmal verurteilt ist.

Der Krankenanstaltenverbund sagt, das Neugeborene sei bloß weggebracht worden, um in einem anderen Spital „die bestmögliche medizinische Versorgung“ zu erhalten. Zu behaupten, es sei nach einem Kaiserschnitt normal, ein gesundes Baby sofort von seiner Mutter zu trennen, ist schlicht gelogen. Gleichzeitig sagt die Justiz, sie habe die Weisung zur Trennung erteilt, „weil die Sicherheit des Kindes nicht gewährleistet werden konnte“. Weil eine – neben dem Spitalsbett sitzende – Justizwachebeamtin nicht in der Lage wäre, eine an Infusionsschläuchen hängende Frau daran zu hindern, ihrem Baby etwas anzutun?

Noch schwindliger die dritte kursierende Variante: Man habe unbedingt das „Bonding“ zwischen Mutter und Kind verhindern müssen, um eine spätere Traumatisierung bei der Trennung zu vermeiden. Die Vorstellung vom Bonding als einem Moment, in dem es „Klick“ macht, ist eine längst überholte Idee. Mütter, Väter, Adoptiv- und Pflegeeltern wissen, dass die Bindung zu einem Kind langsam wächst. Durch Nähe und Zeit.

Womit wir bei der Obsorgefrage wären. Denn dass man eine Frau, die in Haft sitzt, ihr Neugeborenes im Arm halten lässt, bedeutet selbstverständlich nicht, dass es mittelfristig bei ihr leben und aufwachsen soll. „Ein Kind gehört zur Mutter“ ist ein dummer Satz. Ein Kind gehört zu jenem Menschen, der es liebt und versorgt und sich kümmert – wer auch immer das sein mag. Wenn der leibliche Vater dafür zur Verfügung steht – wunderbar.

Ein Kind gehört zur Mutter.“ Noch dümmer wird dieser Satz, wenn er primär aus der Dringlichkeit des Stillens abgeleitet wird. Dass der Nährwert der Muttermilch die Nachteile des Haftlebens ausgleichen könnte, vom Eingesperrtsein über fremdbestimmte Sozialkontakte bis hin zum Mangel an vielfältigen Erfahrungen – auf diese Idee können nur esoterische Stillfundis kommen.

Der kleine Roland hat es schwer genug. Was er brauchen wird, ist dasselbe, was alle Kinder brauchen: eine stabile, verantwortungsvolle Bezugsperson, bei der er lebt. Ein möglichst normales, verlässliches soziales Umfeld. Ehrlichkeit über seine Herkunft. Regelmäßigen, möglichst entspannten Kontakt zum zweiten Elternteil – wenn notwendig, unter Aufsicht. Und möglichst wenig öffentliche Aufmerksamkeit. Mach's gut, Roland.


Reaktionen senden Sie bitte direkt an: debatte@diepresse.com


Zur Autorin:

Sibylle Hamann
ist Journalistin

in Wien.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.01.2012)

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9 Kommentare
gms_
20.01.2012 13:22
0 1

Re.: "Mütter, Väter, Adoptiv- und Pflegeeltern wissen, dass die Bindung zu einem Kind langsam wächst. Durch Nähe und Zeit."


Dumm ist nur, daß einem Säugling mit einem langsamen Wachsen dieser Bindung nicht gedient ist.
Bloß weil das kleine Ding von linker Ideologie keine Ahnung hat, wird es nicht von sich aus den Weg zum Kühlschrank antreten und all die andere unterlassene Fürsorge mangels Bindung mit einem lapidaren "dumm gelaufen" abtun.

Gast: Luzifer
19.01.2012 01:27
2 1

Wer sagt eigentlich, daß der "Vater" wirklich der Kindesvater istß

Soweit man weiß, hatte die Kindesmutter mehrere Liebhaber. Es ist daher zumindestens die Frage erlaubt, ób derjenige, der das Kind jetzt in vorläufige Obsorge übernimmt, überhaupt der biologische Vater ist.

Rein juristisch gesehen, würde mit der Anerkennung und der Eheschließung der in Rede stehende Herr automatisch sogar zum ehelichen Vater. Interessant ist nur, daß das Jugendamt offensichtlich die Übergabe des Kindes an diesen Herrn schon befürwortet, wo die Vaterschaft rechtlich noch nicht geklärt ist. Und auch Frau Stuiber tritt bereits wortgewaltig für die "elterlichen Rechtes" des erwähnten Herrn ein, ohne daß über die "biologische" oder rechtliche Vaterschaft Klarheit besteht.

Ärztlicherseits wird immer wieder betont, welche große Bedeutung dem Stillen des Kindes zukommt. Auch für die Erholung der Wöchnerin soll das Stillen wichtig sein.

Das Ärgste, was dem kleinen Rolando passieren könnte, wäre wohl, wenn er in einem Kinderheim wie in Pitten landen würde ....

1 0

Wie steht es eigentlich mit vergleichenden Erfahrungswerten?

Obwohl ich mir nicht vorstellen kann, daß ein Fall wie jener der "Eisbaronin" (Mutter bringt im Gefängnis ein Kind auf die Welt)besonders häufig vorkommt, wäre es gerade deshalb gewiß interessant zu erfahren, wie in jenen Situationen gedacht und gehandelt wurde. Bzw. ob man diese heiklen Situationen im Sinne des Kindes erfolgreich oder weniger befriedigend lösen konnte. Das wäre immerhein ein konstruktiver Ansatz, statt einfach nur im Trüben herum zu stochern. Leicht wird es jedenfalls für keine der involvierten Personen...

3 0

Wessen Recht wird verlezt?

1. Das einer Mörderin? Überlange Verfahrensdauer sollte doch nicht das Recht ad absurdum führen (hier kann keine Unschuldsvermutung geltend gemacht werden!). Also zu vergessen.
2. Das des Kindes? Generationen von mittlerweile dem Kindesalter längst entwachsenen Menschen wurden unmittelbar nach der Geburt von ihrer Mutter getrennt (Ignaz Semmelweis, Bekämpfung des Kindbettfiebers) und wurden nur zum Stillen den Müttern gegeben; bei Brustinfektionen fiel auch das weg. Und alle sind - mehr oder weniger - gesunde Menschen geworden; psychisch mindestens so gesund wie jüngere Generationen.
Also gehts Frau Hamann um die Verharmlosung, ums "Streicheln" einer Mehrfach-Mörderin. Wie feministisch-ideologisch verirrt muss Frau Hamnn sein?!

0 1

Re: Wessen Recht wird verlezt?

Sorry, aber offensichtlich haben Sie die Aussage der Frau Hamann total mißverstanden: Denn genau alles, was Sie íhr an "Falschmeinung" unterstellen, hatte sie ja auführlich in der Kolumne selbst als gefühlsduseligen Blödsinn entlarvt! Also: Bitte noch einmal, diesmal jedoch genauer, lesen...

1 0

Schlecht gelesen?

In ihrem letzten Absatz gebe ich Frau Hamann recht. Ihre Aussagen davor sind jedoch - zumindest - in höchstem Maße widersprüchlich und sollen nur jegliche Handlungsweise der Verantworlichen ins Lächerliche ziehen. Und dagegen verwehre ich mich; bin nicht in der Justiz oder im Sozialbereich tätig (gewesen).

Gast: pensionär
18.01.2012 18:03
6 0

Volksdummheit

Wer auf die Idee kommt, ein Kind in einem Gefängnis unter Betreuung einer Mörderin aufwachsen zu lassen IST EIN PSYCHOPATH.

Idelologie geprägt?

Dass Fr HaMANN nicht weiß was sie tut und schreibt, ist jeden DENKENDEN Menschen klar, aber dass sie dermaßen neben sich steht, ist eigentlich traurig.

"Ein Kind gehört zu jenem Menschen, der es liebt und versorgt[...], bedeutet nichts mehr als dass die Eltern kein Recht mehr auf ihr Kind haben und das Kind "sich seine Eltern aussuchen soll dürfen." Schließlich ist die Anonymität der Mutter ein Frauenrecht ... Nachzulesen im Dialog zwischen Karin Jäckel und der linken Radikalfeministin (Selbstbezeichnung) Ines Fritz.

http://forum.karin-jaeckel.de/index.php?page=Thread&threadID=4&s=ab58e5f215a461d61dafc893ec5990b322b35b03

Wie gut das Fr.HaMANN nicht durch Ideologie geprägt ist.

Hirschmugl
17.01.2012 23:27
0 1

Ungelöst

Jetzt werden zwei gestraft : Die Mörderin, aber auch das unschuldige Kind.
Wieviel Jahre wird die Mutter bekommen - lebenslang; d.h., sie kommt bei guter Führung nach 15 Jahren raus.
Was wird sich dann abspielen, von Seiten der Mutter, von Seite des Kindes ?
Tragisch.
Da sollten sich die Verantwortlichen mehr Gedanken machen als irgendwelche schon geschriebene Paragrafen als Leitfaden zu gebrauchen.

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