Wenn der Rechtsstaat der Gewalt auf der Straße weicht

Ob bei Grenzkontrollen oder bei gewaltbereiten Demonstranten: Immer öfter verzichtet der Rechtsstaat darauf, Recht und Gesetze durchzusetzen.

Als im Jahr 2015 Hunderttausende Menschen über den Balkan nach Mitteleuropa strömten, öffneten etliche Länder, unter ihnen Österreich, die Grenzen und nahmen die Ankommenden unter dem Motto der Mitmenschlichkeit, ohne sie zu registrieren, auf. Stimmen, die damals vor dem leichtfertigen Aufgeben des Rechtsstaats gewarnt hatten, wurden sogleich als „Hetzer“ verunglimpft.

Heute, mit eineinhalb Jahren Abstand, zeigt sich, wie viel Gutes, wie viel Hilfsbereitschaft vorhanden sind, wenn es darauf ankommt. Andererseits ist die anfängliche Euphorie recht rasch abgeebbt angesichts der Realität, dass Flüchtende nicht gleichzeitig automatisch Heilige sind, sondern normale Menschen, mit guten und mit bösen Seiten. Heute wissen wir, dass die Massenflucht und die damit einhergehenden offenen Grenzen sehr wohl wie befürchtet von Terroristen genützt wurden, um unerkannt in die EU einzureisen und ihre perfiden Mordpläne umzusetzen.

Heute wissen wir, dass Kriminelle unter den Notleidenden waren, die nun kaum mehr aufzuspüren sind. Der Rechtsstaat ist vor dem Druck der Straße zurückgewichen, nun haben wir alle den Preis zu zahlen – auch die wirklich Schutzsuchenden, die vor genau diesen Elementen geflohen waren.

Ein weiteres Beispiel, wie rasch der Staat Österreich die Rechtsstaatlichkeit aufzugeben bereit ist, war die Demonstration nach dem Putschversuch gegen den türkischen Präsidenten. Eine nicht angemeldete Massendemonstration, deren Teilnehmer unbehelligt, ja geschützt von der Polizei, durch Wien ziehen und randalieren durften. Jenen, die dies kritisierten, wurde wieder sofort „Hetze“ vorgeworfen. Bis sich herausstellte, dass die Demonstration von den berüchtigten Grauen Wölfen durchsetzt war. Das Zurückweichen des Rechtsstaates und der Exekutive wurde von den Radikalen als Ermutigung verstanden.

Das zeigte sich zuletzt auch, als kurz vor Weihnachten ein „Marsch für das Leben“ durch Wiens Zentrum angemeldet und genehmigt wurde. Als die Demonstranten jedoch losmarschieren wollten, wurden sie von der Polizei daran gehindert und in eine Kirche umdirigiert, die Demonstration untersagt. Die Begründung: Gewaltbereite Gegendemonstranten hatten mit Ausschreitungen gedroht, und das wollte man nicht riskieren. Die Radikalen machten ihre Ankündigung dennoch wahr, attackierten Teilnehmer der Kundgebung und beschmierten die Kirche. Eigentlich wäre es Aufgabe der Exekutive gewesen, die friedlichen Demonstranten vor Übergriffen zu schützen.

Wiederum siegte das Faustrecht einiger Radikaler. Diese Taktik wird wohl in Zukunft öfter angewendet werden, da der Verfassungsgerichtshof ein folgenschweres Urteil gefällt hat: Er erlaubt es, dass Gegendemonstrationen am selben Ort abgehalten werden dürfen wie die ursprünglich angemeldete Demonstration. 2013 beschied er anlässlich einer untersagten Demo gegen den Ball des Wiener Korporationsringes, dass ein „vorbeugendes Versammlungsverbot auf Grund eines Risikos von Auseinandersetzungen nicht verfassungskonform“ sei. In den Folgejahren kam es anlässlich des „Burschenschafterballes“ zu gewaltsamen Ausschreitungen.

Es gibt die Tendenz, dass friedliche Kundgebungen wegen gewaltbereiter Gegendemonstranten verhindert werden und damit ein demokratisches Grundrecht untergraben wird. Freie Meinungsäußerung ist nicht mehr möglich, wenn die Gegenseite mit Gewalt droht. Diese Logik ist dem Normalbürger nicht verständlich zu machen: Anstatt gewaltbereite Demonstranten zu entfernen, die eine friedliche Kundgebung stören wollen, oder Gegendemos von einschlägig bekannten Gruppen zu untersagen, müssen die Gesetzestreuen weichen.

Die Vorbildwirkung ist fatal. Mehr Polizei auf die Straßen zu schicken ist sinnlos, wenn Gerichte selbst dazu beitragen, dass ihnen die Hände gebunden sind. Der Staat kapituliert vor den Gewaltbereiten.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

Zur Autorin:

Dr. Gudula Walterskirchen ist Historikerin und
Publizistin. Sie war bis 2005 Redakteurin der „Presse“, ist seither freie Journalistin und Autorin zahlreicher Bücher mit historischem Schwerpunkt.
www.walterskirchen.cc

(Print-Ausgabe, 02.01.2017)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.