Wie Feinstaub durch eine absurde Aufgabenverteilung verursacht wird

Die Zuständigkeiten zwischen Ländern und Gemeinden sind mitunter genauso wenig durchdacht wie zwischen Bund und Ländern. Es fällt nur weniger auf.

Für aufmerksame Beobachter bietet sich jedes Jahr im Frühjahr, nach Frost und Schneeschmelze, das gleiche Bild: Noch Wochen nach dem letzten Schnee, oft bis weit in den Mai hinein, liegen an den Straßenrändern zentimeterhoch Split und Schmutz. Jedes vorbeifahrende Fahrzeug wirbelt meterhohe Staubwolken auf. Auffallend ist, dass die Straßen recht unterschiedlich gekehrt werden, was Zeitpunkt und Ort betrifft: So sind Nebenstraßen meistens bald blitzblank, während ausgerechnet an den Durchzugsstraßen alles liegen bleibt. Fährt man zu dieser Zeit durch die Lande, kann man in vielen Gemeinden beobachten, wie verzweifelte Anrainer den Split selbst mit Schaufel und Besen wegkehren. Derweil stehen die Kehrmaschinen schon wieder in den Garagen kommunaler Bauhöfe.

Auf den ersten Blick ist dieses Phänomen für einen Bürger, der von den Geheimnissen des österreichischen Föderalismus keine Ahnung hat, ein Rätsel. Erst auf Nachfragen und bei gründlicher Recherche findet man die Lösung: Es geht um Zuständigkeiten. Für die Kehrung der Bundes- und Landesstraßen ist nämlich das Land zuständig, für die Nebenstraßen aber die Gemeinden. Ergebnis ist, dass wenig befahrene Nebenstraßen als erste gekehrt werden und auf Durchzugsstraßen, die ja fast immer Landes- oder Bundesstraßen sind, im selben Gemeindegebiet der Dreck liegen gelassen wird. Man ist ja nicht zuständig. Und es dauert, bis die Straßenmeistereien der Länder die Tausenden Kilometer Bundes- und Landesstraßen gekehrt haben, falls sie es überhaupt tun.

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