Religionsfreiheit oder Kindesmisshandlung?

Nichts gegen Beschneidung an Erwachsenen unter Betäubung, aber alles gegen Kindesmisshandlung im Namen der Religion.

Unter Menschen treten Traditionen in Wettbewerb und oft genug entsteht daraus ein Kampf der Kulturen, wie jüngst beim Thema Genitalbeschneidung. Nun könnte man meinen, es solle jeder nach seiner Façon glücklich werden. Was aber, wenn das nicht mit den gesellschaftlichen Grundprinzipien übereinstimmt? Gerade erhitzt das Urteil eines deutschen Gerichts die Gemüter, welches die Beschneidung männlicher Babys als Körperverletzung wertete. Prompt beeilten sich Politiker fast aller Couleurs, eine Gesetzesnovelle im Herbst anzukündigen, welche die Beschneidung als Teil des Rechts auf freie Religionsausübung außer Strafe stellen würde; ob aus reflektierter tolerant-liberaler Gesinnung oder aus Angst und vorauseilender Andienerei den Religionsgruppen gegenüber, bleibe dahingestellt. Dagegen bildete sich eine große Koalition von Organisationen gegen den sexuellen Missbrauch und Gewalt gegen Kinder bis hin zum Bund der Deutschen Kriminalbeamten, die appellierten, erst mal den Diskurs zuzulassen. Man merkte an, dass das Recht auf freie Religionsausübung nicht automatisch höherwertig sein könne, als alle anderen Grundwerte.

Richtig, denn unsere Staaten, unsere Erfolge in Wissenschaft und Wirtschaft beruhen auf den Prinzipien der Aufklärung. Nun wurde hierzulande den christlichen Religionen immer schon zu viel Einfluss eingeräumt. Nun dehnt man offenbar diesen Fehler auf Religionsgemeinschaften aus, zu deren Gepflogenheiten es gehört, die Genitalien von Kindern zu beschneiden und Tiere durch Kehlschnitt zu töten, beides ohne vorherige Betäubung.

Schwerste Verletzungen der Integrität von Individuen also, die dazu keine Einwilligung geben können. Konkret ist die Vorhautbeschneidung von Knaben nicht so harmlos, wie sie immer hingestellt wird. Es kommt zu Komplikationen und sie wird meist ohne örtliche Schmerzprophylaxe durchgeführt. Erst letzte Woche erstaunte mich ein angesehener US-Kollege, ein auch für das NIH tätiger Neurologe mit dem Hinweis, dass es durch diese Praxis zu einer frühen Sensitisierung entsprechender Hirngebiete käme, was bei dafür disponierten Säuglingen eine verstärkte Ausbildung autistischer Störungen bewirkt. Nichts gegen Beschneidung, wenn sie an mündigen Erwachsenen unter Schmerzausschaltung durchgeführt wird, aber alles gegen üble Kindesmisshandlung im Namen der Religion.

Die frühkindliche Beschneidung entspricht als kulturelles Merkmal einem von Richard Dawkins so genannten „Mem“, wandelbar analog zur genetischen Mutation und Selektion. In dieser Anpassungsfähigkeit menschlicher kultureller Merkmale liegt einer der Unterschiede zur Traditionsbildung bei anderen Tieren. Religion und Gesellschaft stehen immer in Wechselwirkung.

Den Prinzipien unserer aufgeklärten Staatlichkeit entspricht eine weitgehende Trennung und eine Vorrangigkeit der Rechtsstaatlichkeit vor religiöser Praxis. Daher sind individuelle Rechte nicht automatisch dem Recht auf Religionsfreiheit unterzuordnen. Im Lichte der Grundprinzipien westlicher Staaten und Gesellschaften gilt das vor allem für Genitalbeschneidung bei beiden Geschlechtern und für das klassische Schächten von Tieren. Wie Najem Wali im Spektrumteil der „Presse“ klarmachte, sind diese Grausamkeiten vor allem auch Machtanmaßungen von Religionsgemeinschaften, die unser Rechtsstaat so nicht dulden darf.

Kurt Kotrschal ist Zoologe an der Uni Wien und Leiter der Konrad-Lorenz-Forschungsstelle in Grünau.


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("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.07.2012)

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