Rechtsfahrordnung: Fahren wir auf der falschen Seite?

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Unsere Ur- und Großeltern, sofern sie ein Auto besaßen, hatten das Lenkrad rechts und fuhren links. Vor 70 Jahren wurden die Seiten gewechselt. Aber nicht überall auf der Welt. Warum eigentlich?


Die ersten Vorschriften über die Benutzung der richtigen Straßenseite stammen aus dem Jahr 1100 v. Chr. Das „Buch der Riten“ des Chinesen Zhou Li legt eindeutig fest: Männer haben den rechten Straßenrand zu benützen, Frauen den linken, und Fuhrwerke fahren in der Mitte.

Von wesentlich größerem praktischen Nutzen war dann die Festlegung im alten Rom. Streitwagen fuhren links, damit die mitfahrenden Kämpfer, überwiegend Rechtshänder, ihre Waffen auf der Seite der entgegenkommenden Gegner führen konnten. Auch die christliche Welt des frühen Mittelalters sah die linke Straßenseite als die richtige an. Als Papst Bonifaz VIII., um die Nachfinanzierung der Kreuzzüge bemüht, das Jahr 1300 zum Jubeljahr erklärte und Besuchern Ablass versprach, wurde der Strom von zwei Millionen Pilgern über die Engelsbrücke per Dekret zum Linksverkehr angehalten.

Erst mit der Zunahme des Wagenverkehrs in Europa stellte sich in manchen Gegenden, abhängig von der Bauart der verwendeten Wagen, das Fahren auf der rechten Straßenseite als günstiger heraus. Wurde die Kutsche von einem Kutschbock aus gelenkt, konnte der Kutscher mit der rechtshändig geführten Peitsche rechts vom Wagen ausholen, ohne die Passagiere zu treffen, saß also auf der rechten Seite des Kutschbocks. Um bei Gegenverkehr bessere Übersicht zu behalten, fuhr die Kutsche demnach links, damit der Kutscher näher der Straßenmitte war. In Gegenden mit großteils berittenen Fuhrwerken hingegen, wo der Kutscher auf dem hintersten linken Pferd saß, wurde rechts gefahren.

In Frankreich wurde unter der Regierung Robespierres der Rechtsverkehr für Paris per Gesetz eingeführt, von Napoleon später für Militärfahrzeuge auf ganz Frank­reich ausgeweitet. Der übrige Verkehr hatte sich selbstredend der Armee anzupassen. Ebenso selbstverständlich wurde der Rechtsverkehr in den von Frankreich er­oberten Ländern eingeführt.

Der mühsame Wechsel

Mit dem Aufkommen des Autoverkehrs wurde eine einheitliche Regelung der Fahrordnung schließlich unumgänglich. Viele ehemals französisch kolonisierte Länder behielten die Rechtsfahrordnung auch nach dem Rückzug der Franzosen bei.

Österreich-Ungarn hingegen kehrte zur Linksfahrordnung zurück, nicht aber die damaligen Kronländer Tirol, Dalmatien, ­Krain und das Küstenland, wo man weiterhin rechts fuhr. 1915 wurde dann für ganz Österreich der Linksverkehr festgelegt, was in der Bevölkerung von Vorarlberg für großen Unmut sorgte. Deshalb wurde dort 1921 wieder auf die rechte Straßenseite gewechselt. Das war freilich von geringer Bedeutung für die Verkehrssicherheit, weil Vorarlberg damals ohnehin nur über zwei Passstraßen zu erreichen und Autoverkehr ins Ländle kaum vorhanden war.

1929 fasste sich das österreichische Parlament schließlich ein Herz und den Beschluss, ab 1932 in Österreich ­generell rechts zu fahren. Dagegen wiederum protestierte Wien, weil dadurch eine teure Umstellung des Straßenbahnsystems notwendig geworden wäre. Man wählte den österreichischen Weg und teilte das Land kurzerhand in eine Rechtsfahrzone im Westen und in eine Linksfahrzone im Osten des Landes. Eine schöne Verwirrung.

Nach dem Anschluss an Deutschland schließlich trat auch die deutsche Verkehrsordnung in ganz Österreich in Kraft, seit dem 19. September 1938 wird in Österreich generell rechts gefahren. Daran, am Rechtsfahren, hat sich bis heute nichts geändert.

Gnadenfrist für Städte

Nicht ganz problemlos verlief die Umstellung auch in anderen europäischen Ländern. In Italien etwa wurde 1924 von links auf rechts gewechselt, lediglich Mailand erhielt eine Gnadenfrist von zwei Jahren, um die Straßenbahnen ­umzubauen. Schweden stellte erst
1967 um, die teuren Umbaukosten für die Umstellung der Straßenbahnen ersparte man sich aber, indem der Straßenbahnverkehr in den meisten Städten kurzerhand eingestellt wurde. Doch nicht immer waren es praktische Grün­de, die den Straßenverkehr auf die eine oder andere Straßenseite festlegten. Myanmar (ehemals Burma) etwa wurde von den Briten 1948 in die Unabhängigkeit entlassen, der Linksverkehr blieb aber. 1970 hatte der damalige Präsident Ne Win dann einen Traum, der von seinem persönlichen Wahrsager als Zeichen für einen notwendigen Wechsel zum Rechtsverkehr gedeutet wurde. Seither wird auch in Myanmar rechts gefahren, im Unterschied zu anderen ehemaligen britischen Kolonien.

Die Folgen der Umstellung

Neben den Kosten für die Änderung der Straßenmarkierungen und Verkehrszeichen war vor allem die Umstellung der Straßenbahnen in den Städten ein teurer Brocken. Nicht nur wurden die Türen der Waggons an der anderen Seite angebracht, auch die Schienen mussten neu verlegt werden, damit die Fahrgäste auf den Gehsteig anstatt auf der Straßenseite aussteigen konnten. Den größten Aufwand freilich tragen bis heute die Autohersteller, schließlich kann nicht einfach ein spiegelverkehrtes Fahrzeug gebaut werden.

So tragen ­etwa europäische linksgelenkte Fahrzeuge den Auspuff links, auf der dem Gehsteig abgewandten Seite. Als Folge davon wird der Tank­einfüllstutzen auf der gegen­überliegenden Seite, also rechts, herausgeführt. Der Umbau eines Fahrzeugs von links- auf rechtsgelenkt zieht somit weitreichende Änderungen am Gesamtkonzept nach sich. Gleich bleibt in beiden Va­rianten lediglich die Anordnung der Pedale und die Lage des Schalthebels. Wer gelegentlich in Linksfahrländern wie England oder den Urlaubslän­dern Zypern und Malta ein Mietauto bewegt, kennt das: Ans Linksfahren gewöhnt man sich recht schnell, doch die Hand tastet beim Schalten unwillkürlich nach rechts, wo sich aber nur die Tür und (kein Schalthebel) befindet. Unterschiedlich gehandhabt wird hingegen die Lage des Hebels für den Blinker. Während in Groß­britannien gebaute rechtsgelenkte Fahrzeuge den Blinkerhebel ebenfalls links tragen, bauen ihn japanische Hersteller immer auf der der Fahrzeugmitte abgewandten Seite ein.

Auch ein Jubiläum

Spart ein Hersteller bei der ­Planung, folgt später das böse Erwachen. So würde der auslaufende Chrysler Voyager als linksgelenkte Variante respektable vier Sterne im Euro-NCAP Crashtest erreichen, die rechtsgelenkte Version dagegen erreicht nur knappe zwei. Durch den nach rechts versetzten Motor bleibt durch die Lenksäule auf der rechten Seite kein Platz für wichtige Verstre­bungen, auch der Knie-Airbag ist im Rechtslenker nicht lieferbar. In der Bewertung von Euro-NCAP zählt aber das schlechtere Er-
gebnis aller angebotenen Versio­nen. Auf die Verkehrssicherheit hingegen hat Links- oder Rechtsverkehr keine Auswirkungen, die Unfallstatistik zeigt keinen Einfluss der vorgeschriebenen Straßenseite. Der Rechtsverkehr in Österreich jährt sich 2008 zum 70. Mal. Vor 1938 herrschte Tohuwabohu: Das Land war in Links- und Rechtsfahrzonen unterteilt. Zu Zeiten der Donaumonarchie ­wurde auf die Linksfahrordnung gesetzt. Diese ist heute noch in knapp 60 Ländern Gesetz. Die Unfallstatistik kann keinen Vorteil von Links- oder Rechtsverkehr ausmachen. Wer sich über die herrschende Ordnung hinwegsetzt, ist als Geisterfahrer unterwegs.

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