Verschmutzte Kennzeichen: Was die Exekutivbeamten hören wollen

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Autokennzeichen müssen während der Fahrt eindeutig erkennbar sein. So schreibt es das österreichische Kraftfahrgesetz vor. Es drohen Strafen bis zu 5000 Euro.

Die heimischen Waschstraßen laufen derzeit auf Hochtouren – und das nicht ohne Grund. Straßensalz und Schneematsch tauchen die Fahrzeuge in ein trübes Grau. Nicht selten werden dabei auch die Kennzeichen mit einem undurchsichtigen Schleier aus Schmutz überzogen. Was viele Autofahrer nicht wissen: Empfindlich hohe Strafen können einem verschmutzen oder schneebedecktem und somit unleserlichen Kennzeichen folgen.

Gesetzeslage

Konkret bestimmt das Gesetz: Der Lenker hat dafür zu sorgen, dass die Kennzeichen des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges und eines mit diesem gezogenen Anhängers vollständig sichtbar sind und nicht durch Verschmutzung, Schneebelag, Beschädigung oder Verformung der Kennzeichentafel unlesbar sind. Wer mit nicht zu erkennenden Kennzeichen erwischt wird, dem drohen Geldstrafen um die 70 Euro, im Extremfall sieht das Kraftfahrgesetz sogar Strafen bis zu 5.000 Euro vor.

Wie man eine Strafe umgeht

"Nur wer dem Exekutivbeamten glaubhaft versichern kann, dass er beispielsweise eine lange Autofahrt hinter sich hat und vor Antritt der Fahrt das Kennzeichen frei von jeglichen Verunreinigungen war, darf nicht bestraft werden. Aber Vorsicht: an sonnigen, trockenen Tagen ist das kaum glaubhaft zu vermitteln", warnt Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung in einer aktuellen Aussendung. Die gründliche Reinigung des Nummernschilds bleibt also der beste Weg eine Geldstrafe zu umgehen.

Wenn der Schranken zu bleibt...

Aber nicht nur rechtliche Strafen sind unangenehm: Bei den Lesekameras der Mautstationen auf Österreichs Autobahnen können stark verschmutzte Kennzeichen zu Problemen mit der automatischen Schrankenöffnung führen. Außerdem muss der Lenker darauf achten, dass während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Witterung sonst erfordert, die hintere Kennzeichentafel beleuchtet ist.

>>> ARBÖ

(red.)

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