Alkohol am Steuer: Welche Strafen bei welchen Promillewerten drohen

(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
  • Drucken

Bei Alkoholfahrten im Straßenverkehr kann nicht nur der Führerschein in Gefahr sein. Die Rechtsfolgen und Strafen im Überblick.

Ein Bier hier, ein Schnäpschen dort - es ist doch Fasching. Dann mit dem Auto nach Hause und prompt gerät man in eine Polizeikontrolle. Welche Strafen erwarten Alkoholsünder?

Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze.

Wer von der Exekutive bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss neben einer saftigen Verwaltungsstrafe bis 0,79 Promille auch mit einer Vormerkung und ab 0,8 Promille mit der Entziehung der Lenkberechtigung rechnen. Daneben wird die Teilnahme an einem Verkehrscoaching aufgetragen.

427 Verkehrstote im Jahr 2016

427 Menschen verunglückten 2016 auf Österreichs Straßen tödlich. Das sind um 52 (10,9 %) weniger als 2015 (479) und um 3 (0,7 %) weniger als 2014 (430). 2016 wurde somit mit 427 Getöteten die bisher niedrigste Zahl an Verkehrstoten seit Beginn der Aufzeichnungen im BMI im Jahr 1950 registriert.

Als vermutliche Hauptunfallursachen der tödlichen Verkehrsunfälle gelten Unachtsamkeit /Ablenkung (30,3 %), nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit und Vorrangverletzung. Alkohol war bei 13 (3,2 %) der tödlichen Unfälle mit im Spiel. 



Drastisch sind die Folgen nach einem Unfall, wie der österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) auf seiner Website genau erklärt. Denn die Haftpflichtversicherung kann, wenn der Lenker mehr als 0,8 Promille "getankt" hat, bis zu 11.000 Euro auf dem Regressweg vom alkoholisierten Unfall-Verursacher zurückverlangen. Die Rechtsschutz- und die Kaskoversicherung sind überhaupt leistungsfrei.

  • 0,5 - 0,79 Promille:

Ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille sind zwischen 300 Euro und 3.700 Euro Verwaltungsstrafe fällig. Wird man das erste Mal alkoholisiert beim Autofahren erwischt, behält man zwar den Führerschein, allerdings gibt es dafür eine Vormerkung im Führerscheinregister.

Eine zusätzliche Verschärfung bringt das Vormerksystem für Wiederholungstäter: Wird man neuerlich alkoholisiert hinterm Steuer erwischt, ordnet die Behörde eine Maßnahme, wie zum Beispiel eine Nachschulung durch Psychologen an, die zusätzlich mindestens 200 Euro kostet. Beim dritten Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen ein anderes der 13 Vormerkdelikte binnen zwei Jahren gibt es kein Pardon mehr - der Schein ist für mindestens drei Monate weg.

  • 0,8 - 1,19 Promille:

Wer mehr als 0,8 Promille "intus" hat, zahlt für die Alko-Fahrt mindestens 800 Euro. Die Höchststrafe liegt auch hier bei 3.700 Euro. Bei der ersten Alkofahrt (ohne Unfall) ist der Führerschein für 1 Monat weg - im Wiederholungsfall mindestens für 3 Monate. Außerdem muss ein Verkehrscoaching absolviert werden (100 Euro).

  • 1,2 - 1,59 Promille

Ab 1,2 Promille Alkoholgehalt im Blut kostet das Vergehen zwischen 1.200 und 4.400 Euro und der Führerschein ist für mindestens 4 Monate weg. Außerdem wird man zur Nachschulung geschickt, was zusätzliche Kosten bedeutet.

  • Ab 1,6 Promille:

Ist man mit 1,6 Promille und darüber unterwegs, drohen Strafen von 1.600 Euro bis 5.900 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten. Daneben blüht dem Alkolenker eine Nachschulung, wobei Kosten in der Höhe von etwa 500 Euro entstehen, ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung, die nochmals zusätzlich 363 Euro kostet. Die gleichen Konsequenzen drohen übrigens auch, wenn der Alkomat-Test verweigert wird.

Pilotenschein weg

Bei Alkoholfahrten im Straßenverkehr kann nicht nur der Führerschein in Gefahr sein. Wie der deutsche Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) mitteilt, kann beispielsweise auch ein Waffen- oder Pilotenschein entzogen werden. "Es kommt dabei immer auf den Einzelfall an", sagt Thomas Achelis vom KS. "Es geht um die Frage nach der Zuverlässigkeit der betreffenden Person." So tauschen sich etwa das Luftfahrtbundesamt und das Kraftfahrtbundesamt laut KS aus - ein zeitweises Ruhen oder ein kompletter Entzug der Fluglizenz könne so das Resultat eines Alkoholdelikts sein.

Alkohol-Wegfahrsperre "Alkolocks"

Übrigens: Die Alkohol-Wegfahrsperre "Alkolocks" - alternatives Bewährungssystem für alkoholauffällige Lenker - soll mit 1. September 2017 in Österreich einen fünfjährigen Probebetrieb gehen. Wer sich freiwillig ein Alko-Testgerät in sein Fahrzeug einbauen lässt und an Mentoring-Gesprächen teilnimmt, kann sich die Hälfte der Führerschein-Entziehungszeit ersparen.

>>> Einen genauen Überblick, über die Promillegrenzen unserer Nachbarländer, bietet der ÖAMTC

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.