Auf einem Kreuzfahrtschiff in Kiel hat die deutsche Bundespolizei unter den Passagieren einen seit 13 Jahren flüchtigen Mörder, einen 65-jährigen Österreicher, aufgespürt. Der Wiener war damals in Essen zu lebenslanger Haft wegen Mordes, schweren Raubes und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden, wie Gerhard Stelke, Sprecher der Bundespolizeidirektion Kiel, am Montag mitteilte.
Der 65-Jährige befand sich an Bord der MSC Poesia und wollte eigentlich gar nicht an Land gehen. "Es dürfte schon so gewesen sein, dass er wusste, dass für ihn in Deutschland nicht alles in Ordnung ist", so Stelke auf APA-Anfrage. Die Beamten überprüften routinemäßig die Passagierlisten und stießen darauf, dass der Mann zur Fahndung ausgeschrieben war. Das Bordpersonal rief ihn daraufhin aus. Er meldete sich, und die Polizei nahm den völlig verdutzten Wiener fest. Widerstand leistete er nicht.
Haft bei Wiedereinreise
Der Mann war 1983 am Landgericht Essen wegen Mordes, schweren Raubes und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden. Nach Verbüßung von 16 Jahren seiner lebenslangen Strafe wurde er abgeschoben. Gleichzeitig wurde gegen ihn für den Fall der Wiedereinreise ein Haftbefehl erlassen. Das sagte Birgit Jürgens von der Staatsanwaltschaft Essen am Dienstag zur Austria Presse Agentur.
Die jetzige Verhaftung erfolgte, weil sich der heute 65-Jährige trotz des vor 13 Jahren verhängten Einreiseverbots nach Deutschland begeben hatte.
Geldbote erschossen
Der Wiener war 1981 nach einem wirtschaftlichen Schiffbruch nach Deutschland ausgewandert. Geldsorgen waren auch der Grund, dass er in Essen einen Geldboten überfiel und erschoss. Dafür bekam er 1983 am Landgericht Essen lebenslang. Staatsanwältin Jürgens zufolge gab es damals in Deutschland noch nicht die Bestimmung über eine besondere Schwere der Schuld. Daher konnten zu lebenslänglicher Haft Verurteilte in jedem Fall nach frühestens 17 Jahren freigehen. Handelte es sich um Ausländer, gab es die Möglichkeit, sie nach 16 Jahren abzuschieben und gleichzeitig für den Fall der Wiedereinreise einen Haftbefehl zu verhängen. Wer wieder verhaftet wurde, musste den Rest seiner Strafe absitzen. Das könnte nun auch dem heute 65-jährigen Wiener blühen.
Wie es weitergeht, steht noch nicht fest. Laut Jürgens muss das Gericht innerhalb eines Jahres entscheiden, ob er den Rest seiner Strafe absitzen muss. Das hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von seiner Zukunftsprognose und ob er sich in den 13 Jahren seiner Freiheit wieder etwas zuschulden kommen ließ. Die Essener Staatsanwältin sagte, sie habe noch keine Unterlagen aus Kiel bekommen. Sie wisse daher auch nicht, wo sich der 65-Jährige in den vergangenen 13 Jahren aufgehalten habe. Diese Frage konnte auch Gerhard Stelke, Pressesprecher der Kieler Polizei, am Dienstag nicht beantworten.
(APA/dpa)
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