19.05.2013 07:44 Merkliste 0

"Fall Oliver": Erster Verhandlungstag beendet

04.09.2012 | 17:15 |   (DiePresse.com)

In Helsingör (Dänemark) wurden vor allem diversen Dokumente verlesen. Am Donnerstag folgt der nächste Verhandlungstag.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Der erste Verhandlungstag im "Fall Oliver" am Bezirksgericht im dänischen Helsingör ist am Dienstagnachmittag mit dem Verlesen der diversen Dokumente bzw. Gutachten beider Seiten zu Ende gegangen. In dem Prozess vor einem Pflegschaftsgericht wird über eine mögliche Rückführung des im April von seinem Vater aus Graz entführten fünfjährigen Oliver entschieden. Die Mutter hatte nach dem Vorfall nach dem Haager Kindesentführungs-Übereinkommen eine Rückführung beantragt. Der Prozess geht am Donnerstag zu Ende, das Urteil wird etwas 14 Tage danach schriftlich ergehen.

Anwältin der Österreicherin zuversichtlich

Die österreichische Anwältin der Mutter, Britta Schönhart, zeigte sich zuversichtlich, dass das Gericht ihrer Argumentation folgen werde: "Ich gehe davon aus, dass unserem Antrag auf Rückführung nach dem Haager Kindesentführungs-Übereinkommen stattgegeben wird".

In Österreich hat die Mutter nach hiesigem Gesetz das Obsorgerecht, in Dänemark nach dortigem Recht der Vater. Dieser hatte stets argumentiert, dass der Sohn im Juli 2010 von der Mutter ohne seinen Willen nach Österreich gebracht worden sei. Der Knackpunkt sei, so Schönhart, dass der Vater erst nach der "völlig legalen Ausreise der Mutter mit dem Buben" einen Antrag auf alleinige Obsorge gestellt habe. Vor Gericht sind sich heute Vater und Mutter des kleinen Oliver zum ersten Mal seit dem Vorfall in Graz wieder begegnet.

Befragung am Donnerstag

Laut Schönhart werde im zweiten Verhandlungstag am Donnerstag dann mit dem Befragen der Parteien begonnen. Ein Urteil am selben Tag sei noch nicht zu erwarten, dieses werde dann schriftlich ergehen. Am 25. September wird in Graz gegen den Vater wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung verhandelt. Ob dieser auch erscheinen wird, ist noch nicht klar.

(APA)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

10 Kommentare
0 0

bitte andere Eltern für das Kind ...

aus meiner Sicht arbeiten BEIDE Elternteile fest daran, dem Kind schwere Störungen zuzufügen. Mir ist schon klar dass so was schwer zu lösen ist, wenn auch nur eine(r) nicht will. Aber DAS kann es in keinem Fall sein.
Ich kann/will nicht beurteilen wer von den beiden der/die bösere ist, in Summe sind sie erbärmliche Eltern .......

Gast: OCD
05.09.2012 12:27
0 0

Okay

Also die beiden trennen/scheiden sich in Dänemark, haben gemeinsame Obsorge. Sie nimmt den Jungen und bringt ihn nach Österreich. Der Vater beantragt alleinige Obsorge und bekommt diese zugesprochen. Er fährt nach Österreich und nimmt seinen Sohn mit.

Also, wenn ich aus dem Artikel schließen soll, dann war wohl die Mutter die Entführerin. Ich glaub kaum dass es legal ist ohne die Zustimmung des Partners mit dem Kind auszureisen, wenn man nicht alleinige Obsorge hat, was sie ja offenbar nicht hatte. Nachdem der Vater nachträglich sogar die alleinige Obsorge zugesprochen bekam (womöglich dadurch beeinflusst dass die Mutter den jungen einfach mit nach Ö genommen hat, gegen des Vaters Willen), kann er wohl kaum ein Entführer sein wenn er sich den Jungen, für den er alleinige Obsorge hat, wieder zurückholt.

Die österreichische Justiz ist ein Sauhaufen sondergleichen und präpotent noch dazu. Die Tatsache dass bei uns die Mutter die (alleinige!!) Obsorge hätte ist schon ein Skandal an sich. Dass die Justiz jetzt auch noch meint dass ihre (männerdiskriminierende) Auslegung Vorrang gegenüber der dänischen (wo das Kind ja offensichtlich zu Hause war) habe ist eine Frechheit sondergleichen.

Auch schön, dass in Dänemark Väter Rechte genießen dürfen von denen wir hierzulande nur träumen können. Ich hoffe der Vater bekommt Recht und der Junge endlich wieder nach Hause.

Gast: Harras
05.09.2012 09:00
1 0

vielleicht nimmt man endlich

zur Kenntnis,dass der Stein der Weisen auf keinen Fall hierzulande erfunden wurde.Dänemark ist alles andere als ein juristisches Entwicklungsland und braucht die Klugheiten aus Österreich sicher nicht.

Re: vielleicht nimmt man endlich

bitte nicht Klugheit mit Ungerechtigkeit verwechseln ...

Antworten Antworten Gast: harras
05.09.2012 11:06
0 0

Re: Re: vielleicht nimmt man endlich

sicher, auch die Ungerechtigkeiten aus Österreich braucht man nicht.

Gast: obstler
05.09.2012 08:59
0 0

vielleicht nimmt man endlich

zur Kenntnis,dass der Stein der Weisen auf keinen Fall hierzulande erfunden wurde.Dänemark ist alles andere als ein juristisches Entwicklungsland und braucht die Klugheiten aus Österreich sicher nicht.

Aha

Wenn die Mutter dem Vater das Kind entzieht, ist es also eine "völlig legale Ausreise".

Umgekehrt soll es eine "Entführung" sein.

Und da soll mir noch irgendwer erklären, Frauen würden diskriminiert.

Re: Aha

na hören Sie mal, zum Wohle des Kindes natürlich ...

Das Problem in diesem Bananenland liegt einfach daran, dass es sich hier, wie der Name schon sagt, eben um ein Bananenland handelt.


Gast: alex55
04.09.2012 18:18
8 0

Justiz

Laut österreichischer Staatsanwaltschaft: "Das in Dänemark gültige Obsorgerecht sei irrelevant, die Rechtslage in Österreich musste dem Verdächtigen bekanntgewesen sein, sodass von einer "strafbaren Selbstjustiz" zu sprechen sei. "

Hallo, Vater hatte als erstes Recht bekommen, Dänemark gehört zur EU, österreichische Staatsanwalt hat sogar ein EU-Haftbefehl gemeldet, ....

glaubt ihr dass die Richter in Dänemark keine gute Entscheidung treffen können?? Aber was soll's in Österreich ist die Justiz ja ganz anders...

PS: seit 2010 lebt das Kind in Dänemark...Mutter ist seit Scheidung nach Österreich gezogen... Wieso kriegt die Mutter nun Recht, wenn das Kind sich in Dänemark eingelebt hat???

Re: Justiz

Bananestaatlichkeit nenne ich das ...