Wiederbetätigungs-Prozess: Rechtsrock-CD als neues Beweismittel

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Prozess um "Objekt 21" in WelsAPA/RUBRA
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Eine Rechtsrock-CD soll im Vereinslokal von "Objekt 21" aufgenommen worden sein. Richterin: "Hat da nie jemand gesagt: Jessas, des sind ja lauter Nazis!"

Im Landesgericht Wels ist am Montag der Wiederbetätigungsprozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder des Vereins "Objekt 21" fortgesetzt worden. In der Verhandlung tauchten neue Beweise auf, wie etwa belastende Fotos oder eine Rechtsrock-CD, deren Bonus-Track im Vereinslokal aufgenommen worden sein soll. Ursprünglich waren für heute, Montag, noch die Schlussplädoyers und ein Urteil vorgesehen. Ob der Zeitplan hält, war zu Mittag ungewiss.

CD mit Hakenkreuz am Cover

Am 24. Oktober, als der Prozess bereits lief, habe ein Zeuge eine CD mit einem Hakenkreuz auf dem Cover bei der Polizei abgegeben, berichtete der Staatsanwalt. Der Titel des Werks: "Der Untergrund stirbt nie". Der Interpret nennt sich "Reichstrunkenbold" und ist in der Szene mit Liedern wie "Afrika den Affen" u.ä. bekannt. Auf der CD gibt es einen Bonus-Track, der "live in der Waffenschmiede" aufgenommen worden sein soll.

Auf Fotos war über einem Raum im "Objekt 21"-Lokal der Schriftzug "Waffenschmiede" zu lesen, auch ein Zeuge bestätigte: "Bei der Waffenschmiede handelt es sich eindeutig um das Objekt 21." Auch der Verfassungsschutz legte weitere Fotos vor. Darauf ist einer der Angeklagten mit einer CD in der Hand und in einem T-Shirt zu sehen, auf dem steht: "Objekt 21 Haustechniker". Der Beschuldigte wollte bisher immer nur am Rand mit dem Verein zu tun gehabt haben. Er habe lediglich die Computer aufgesetzt und sei nicht mit den darauf gespeicherten einschlägigen Musikdateien befasst gewesen, hatte er beteuert.

Lachen und Schwatzen auf der Anklagebank

Auf der Anklagebank wurde - wie bereits in den vorangegangenen Verhandlungstagen - viel geschwätzt und gelacht. Auch der Tenor in den Großteils schnippischen Antworten der Beschuldigten war ähnlich: Keiner will etwas aufgehängt haben, keiner will "Sieg Heil!"-Rufe gehört haben oder man sei zu betrunken gewesen, um etwas wahrzunehmen. Einer der Angeklagten schilderte seinen Zustand, als ihm ein belastendes Foto vorgehalten wurde, so: "Ich glaube nicht, dass ich weiter als einen halben Zentimeter Sichtweite gehabt habe."

Die Richterin hielt einem der Hauptangeklagten die "Zusammenschau der Symbole", mit denen das Vereinslokal dekoriert war, vor. Dort prangten nach Zeugenaussagen Sprüche wie "Der Führer hat immer recht" oder die mit dem Vereinslogo versehene "Reichskriegsflagge", die Grillstelle hatte die Form einer "Schwarzen Sonne", die Bar war mit Runen verziert. Habe da nie jemand gesagt: "Jessas, des sind ja lauter Nazis!", fragte die Vorsitzende den Angeklagten. "Nein, das hat nie jemand gesagt", antwortete dieser. "Ich habe nicht gefunden, dass das anstößig wäre", so der zweite Hauptbeschuldigte, der mutmaßliche Vereinsobmann.

Kriminelles Rotlichtnetzwerk

Es könne sein, dass die Symbolik der Runen im "Dritten Reich" missbraucht worden sei, aber "Geschichte ist ja älter als 80 Jahre". Die Angeklagten im Alter von 23 bis 33 Jahren haben sich zur Wiederbetätigung nicht schuldig bekannt, zwei gaben Verstöße gegen das Waffengesetz zu. Im Lokal des - nach Eigendefinition - "Kultur- und Freizeitvereins" sollen NS-Symbole angebracht und einschlägige Konzerte abgehalten worden sein. Im Zusammenhang mit dem "Objekt 21" steht auch ein kriminelles Rotlichtnetzwerk, dem zahlreiche Straftaten zugeordnet werden. Die beiden Hauptangeklagten zählen auch in diesem Verfahren zu den wichtigsten Beschuldigten.

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