Wo wirklich kurzer Prozess gemacht wird

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Der Rechnungshof hat in seinem Bericht über die Justiz enorme Unterschiede in der Dauer von Strafverfahren an Bezirksgerichten festgestellt. »Die Presse am Sonntag« hat das schnellste und ein langsames Gericht besucht.

Christine Katter geht's dynamisch an: Wenn sie das Bezirksgericht Graz-West durch die automatische Drehtür betritt, schiebt sie noch an, weil ihr der Motor nicht schnell genug arbeitet. Katter ist die Vorsteherin des BG Graz-West. Das ist jenes Gericht, das der Rechnungshof in seinem Bericht über die Justiz vom Februar als das mit den kürzesten Strafverfahren identifiziert hat. Durchschnittlich 2,2 Monate dauerten dort die stichprobenartig untersuchten Prozesse, während es das BG Wien Döbling auf 17,3 Monate brachte, also auf nahezu eineinhalb Jahre.

»Was macht Prozesse langsam?«

Wie ist ein so enormer Unterschied möglich? An der anfallenden Arbeit kann es nicht liegen. Alle 116 Bezirksgerichte Österreichs haben die gleichen Arten von zivilrechtlichen Klagen zu bearbeiten (wobei hier das BG Graz-West nicht auffallend schnell ist) und müssen über die gleichen strafrechtlichen Vorwürfe verhandeln: über Vergehen, die nur mit Geldstrafe bedroht sind oder bis zu einjähriger Haft. Das sind zum Beispiel Diebstähle oder fahrlässige Körperverletzungen.

Ein neues Gericht

Das BG Graz-West, am Grieskai westlich der Mur gelegen, zeichnet sich aber durch eine Besonderheit aus, die selten geworden ist in einer Zeit, in der Gerichte eher aufgelassen und zu größeren Einheiten zusammengeführt werden: Es ist am 1. Jänner 2007 neu er- und eingerichtet worden, weil die BG-Struktur von Graz umgestaltet wurde. „Das war eine große Herausforderung und für mich eine große Chance“, sagt Katter zur „Presse am Sonntag“. Katter weiter: „Die Aufbruchsstimmung ist noch immer zu spüren. Wir haben hier eine Mannschaft, die großteils sehr leistungsorientiert und leistungsbewusst ist.“ Die Grazerin des Jahrgangs 1959, die erst im zweiten Bildungsweg nach einem Lehramtsstudium zum Richterberuf gefunden hat, konnte im Vorfeld der Gerichtsgründung Ausschau halten nach besonders geeigneten Richterinnen und Richtern. „Der Vorteil war, dass in ein neues Haus nur geht, wer motiviert ist, etwas anders zu machen. Kollegen kurz vor der Pension haben sich den Wechsel hierher nicht mehr überlegt.“

Das lichtdurchflutete Haus ist mit zwei- und dreidimensionalen Kunstwerken eines gewissen Anton Jauk ausgeschmückt, der nicht nur Künstler ist, sondern hier auch als Rechtspfleger arbeitet. In einer Art überdachtem Atrium vor den Verhandlungssälen hängt das mehr als stockwerkshohe Werk „Versteckte Wahrheit“. Um diese geht es auch drinnen in einem der Säle, als gegen einen 17-Jährigen verhandelt wird, der zu Halloween einen Burschen mit Tritten misshandelt hat. „Willkommen in meiner Welt“, erwidert Richter Christian Reisinger, als der Vater des Angeklagten die soeben gehörten widersprüchlichen Aussagen zum Hergang mit dem Wort „Irreführung“ zusammenfasst. „Das ist immer so, dass einer so sagt und der andere so“, sagt der junge Richter. In der straff und souverän geführten Verhandlung wird aber bald klar, was geschehen ist, wie und warum. Das Opfer ist ein schmächtiger 13-jähriger Rumäne. Weil er dem Täter nicht wieder begegnen will, wird er erst hereingeholt, nachdem der Angeklagte vorübergehend hinausgeführt wurde. Es war offenbar mehr eine einseitige Abhängigkeit als eine Freundschaft zwischen den beiden. „Ich bin ein Vollidiot, ich hab den Big Boss gespielt“, sagt der Angeklagte denn auch reumütig, als er wieder herinnen und sein Opfer draußen ist. Darauf der Richter: „Das wollte ich von Ihnen hören!“ Er macht wahrlich kurzen Prozess: Nach eineinhalb Stunden ist die Hauptverhandlung zu Ende, mit einem Urteil wegen Körperverletzung, das bloß die Schuld des Täters feststellt, aber vorerst keine Strafe ausspricht. Probezeit: drei Jahre. Auflagen: Der 17-Jährige muss mit der Bewährungshilfe zusammenarbeiten und ein Anti-Aggressionstraining absolvieren.

Das ist nicht der einzige Prozess, den Richter Reisinger heute erledigt. Auch ein Nachbarschaftskonflikt in der dafür anfälligen Grazer Laudongasse – „in der Gasse ist alles ein bissl verfahren“, sagt Reisinger während der Zeugenbefragung – steht auf dem Verhandlungsplan: Ein junger Mann will von einem älteren beinahe mit der Faust getroffen worden sein, sodass er sich im Wegducken die Lippe blutig gebissen habe. Wieder gelingt es dem Richter, sich in kürzester Zeit ein vollständiges Bild der Lage zu machen. Er glaubt nicht dem vermeintlichen Opfer, sondern dem Angeklagten: Nach 40 Minuten fällt der Freispruch.

Zwei komplette Hauptverhandlungen also in knapp mehr als zwei Stunden: Dieses Tempo lässt sich selbstverständlich nicht in allen Fällen durchhalten. Aber es trägt wesentlich dazu bei, dass dieses Bezirksgericht in Strafsachen so schnell ist. Im Durchschnitt dauern Hauptverhandlungen hier sechs Tage, während der Rechnungshof für das BG Döbling einen Schnitt von 100 Tagen errechnet hat.

Diversion im Faktencheck

Als der RH-Bericht herauskam, versuchte das BG Döbling sein schlechtes Abschneiden zu erklären: Es könne daran liegen, dass man dort viel mit der zeitaufwendigen Diversion arbeite. Neben Geldbußen sind das Probezeiten, Tatausgleich mit dem Opfer, gemeinnützige Leistungen. Einem Faktencheck hält diese Hypothese aber nicht stand: Ein Blick auf die Erledigungen 2014 zeigt, dass die sechs (teilweise) im Strafrecht tätigen Richter am BG Graz-West prozentuell sogar etwas mehr Fälle mit Diversion erledigt haben als die beiden am BG Döbling: In Graz waren es 268 von 1130 Fällen (23 %), in Wien 61 von 305 (20 %). Beim besonders aufwendigen außergerichtlichen Tatausgleich ist die Differenz noch größer: 4,3 zu zwei Prozent.

Dass jedoch gerichtliche Ladungen in Wien offenbar weniger ernst genommen werden als in Graz, bremst die Arbeit am BG Döbling (s. Bericht unten), ohne dass dieses etwas dafürkönnte. Davon abgesehen spricht alles dafür, dass die Erklärung des Rechnungshofs für die krass unterschiedlichen Geschwindigkeiten stimmt: „Ursachen lagen im Wesentlichen in der unterschiedlich effizienten Arbeitsweise der Richter und waren nicht sachlich begründet“, schrieb der Rechnungshof.

Die Effizienz der richterlichen Arbeit lässt sich allerdings nur beschränkt steuern. Ein bedächtiger Stil eines Richters kann durchaus okay sein. Nur selten wird damit die Grenze des disziplinär Erlaubten überschritten. Und wenn es doch so weit kommt, dann dauert womöglich, wie im RH-Bericht dokumentiert, das Disziplinarverfahren seinerseits sechs Jahre.

Aber auch der vom Rechnungshof geforderte verstärkte Einsatz der Dienstaufsicht verspricht nur beschränkten Erfolg: „Auch mit einer tollen Dienstaufsicht kann man aus einem Gericht mit großen Rückständen kein Vorzeigegericht machen“, sagt Gerichtsvorsteherin Katter.

>>> „Kaumgummi? - Da ist in Kübel!“

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