Prozess gegen falschen Schönheitschirurgen

Der 31-Jährige hatte seine ärztliche Approbation erfunden und in Regensburg vor allem Botox-Behandlungen durchgeführt. Ihm drohen fünf Jahre Haft.

Ein falscher Schönheitschirurg beschäftigt derzeit die deutsche Justiz: Der 31-Jährige hatte Dutzende Beauty-Operationen durchgeführt, ohne je Arzt gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft forderte am Donnerstag vor dem Landgericht Regensburg wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrugs und Missbrauchs von Titeln in 96 Fällen fünf Jahre Haft.

Ins Rollen hatten die Ermittlungen eine besorgte Mutter aus Österreich gebracht. Sie hatte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben zur Approbation des Mannes und die Behörden eingeschaltet.

"Der Angeklagte hat sich äußerst empfindliche Opfer ausgesucht, die große Probleme mit ihrem Körper hatten", sagte Staatsanwältin Anja Liebhäuser. In dem Verfahren hatte der 31-Jährige aus Regensburg zugegeben, Dutzende Schönheitsoperationen vorgenommen zu haben, ohne Arzt gewesen zu sein.

Kunden im Internet angeworben

Er hatte sich mit gefälschten Dokumenten und Urkunden einen angeblichen medizinischen Werdegang zugelegt und sich im Internet als plastischer Chirurg ausgegeben. Gegen Barzahlung behandelte er von 2012 bis 2014 vor allem die Gesichter seiner männlichen und weiblichen Patienten in Hannover und Regensburg mit Silikon und Botox. Zuvor hatte er die Behandlungen an seinem eigenen Gesicht durchgeführt. Für die Eingriffe an mehr als 50 Patienten kassierte er mehr als 63.000 Euro. Das Urteil soll am 27. Juli gesprochen werden.

Zunächst hatte der Mann die Patienten in einer Wohnung behandelt. "Die Patienten saßen auf dem Sofa im Wohnzimmer Schlange", sagte Liebhäuser. Später baute der falsche Arzt in Regensburg eine Wohnung nahezu professionell als Praxis um.

Der Angeklagte habe auch gewusst, dass das von ihm verwendete Silikon nur für das Auge zugelassen sei, betonte die Anklagevertreterin. Die Spätfolgen für die Patienten seien derzeit nicht absehbar.

Die Verteidigung forderte eine Haftstrafe von vier Jahren. In seinem letzten Wort bezeichnete es der Angeklagte als "großes Glück, dass ich aufgeflogen bin". Unter Tränen appellierte er an das Gericht, ihm eine umfängliche Therapie wegen seiner Zwangsstörungen einzuräumen.

(APA/dpa)

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