Türsteher erschossen: 18 Jahre Haft

Der 54-Jähriger stellte sich sechs Jahre später. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 54-Jähriger, der in der Nacht auf den 19. April 2009 vor der Disco "Club Viva" in Wien-Brigittenau aus Wut einen Türsteher erschossen hatte, ist am Montag im Landesgericht wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Einer strengeren Strafe entging der Mann Dank seiner bisherigen Unbescholtenheit, seines Geständnisses und aufgrund des Umstands, dass er sich freiwillig gestellt hatte.

Der Schütze, der sich nach der Bluttat in seine ursprüngliche Heimat in Serbien abgesetzt hatte, kehrte im vergangenen Sommer nach mehr als sechs Jahren nach Wien zurück und marschierte in Begleitung seines Verteidigers Karl Bernhauser zur Polizei. "Was er getan hat, hat ihn belastet. Er ist hier her gekommen, um sich zu verantworten", erklärte Bernhauser den Geschworenen.

Es gab "keinen Fahndungsdruck mehr"

Das honorierte das Schwurgericht bei der Strafbemessung, zumal Serbien "bis längstens 2013" Fahndungsmaßnahmen betrieben hätte, wie der vorsitzende Richter Andreas Böhm feststellte. Es habe im Vorjahr "keinen Fahndungsdruck mehr gegeben". In Folge dieses Umstands griff das Gericht ungeachtet einer "rücksichtlosen und brutalen Tat aus absolut nichtigem Motiv", wie Böhm in der Urteilsbegründung festhielt, nicht mit der vollen Härte des Gesetzes durch. Theoretisch wären bis zu 20 Jahre oder lebenslang möglich gewesen.

Privatbeteiligten-Vertreter Farid Rifat bekam für die Mutter des getöteten Türstehers sowie den Disco-Besitzer, der einen Steckschuss im Bauch erlitten hatte, ein Trauerschmerzengeld von 25.000 Euro bzw. 15.000 Euro an Schadenersatz und Schmerzengeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 54-Jährige bat um Bedenkzeit, Staatsanwältin Iris Braith gab vorerst keine Erklärung ab.

Braith hatte den Angeklagten in ihrem Eingangsplädoyer als "eigentlich keinen Kriminellen" bezeichnet. Es handle sich vielmehr um einen "ganz normalen Familienvater, vier Kinder, keine Vorstrafen." Der gebürtige Serbe hatte in Wien auf mehreren Baustellen als Kranfahrer gearbeitet und ein unauffälliges Leben geführt. Eines Nachts wurde allerdings einer seiner Söhne wegen ungebührlichen Verhaltens aus dem "Club Viva" gewiesen, der sich vor allem bei einem jungen Publikum mit Wurzeln im ehemaligen Jugoslawien einer gewissen Beliebtheit erfreut. Ein 29 Jahre alter Security-Mitarbeiter soll dem jungen Mann, der gegen seinen Rausschmiss protestierte, ins Gesicht geschlagen und ihn dabei am Auge verletzt haben. Als der Vater davon erfuhr, "hat er Aggressionen entwickelt. Er hat sich dazu hinreißen lassen, da hinzugehen und die Tat zu vollbringen", sagte Verteidiger Bernhauser.

"Absicht, auf ihn zu schießen"

"Ich bin in der Absicht hingegangen, auf ihn zu schießen, weil er mein Kind geschlagen hat", bestätigte der 54-Jährige. Er habe den Türsteher zunächst zur Rede stellen wollen. Doch der ließ sich auf keine Diskussionen ein. Anstatt abzuziehen trieb sich der Angeklagte noch eine Weile vor dem Lokal herum, zog plötzlich eine Pistole (Kaliber neun Millimeter) und gab im Vorbeigehen aus einer Entfernung von zwei Metern acht Schüsse auf den Türsteher ab.

Der 29-Jährige hatte keine Überlebenschance. Er wurde fünf Mal im Brustbereich getroffen. Zwei Projektile durchschlugen seinen Körper und drangen dem unmittelbar neben ihm stehenden Disco-Besitzer in Bauch und Oberarm. Eine Notoperation rettete dem 51-Jährigen das Leben, während der Türsteher noch im Krankenwagen seinen schweren Verletzungen erlag. Die Verletzungen des Disco-Betreibers wurden von den Geschworenen übrigens nicht - wie von der Anklage inkriminiert - als versuchter Mord, sondern als fahrlässige Körperverletzung qualifiziert. Sie schenkten dem Angeklagten Glauben, der ihnen versichert hatte, es wäre ihm nicht darum gegangen den zweiten Mann ebenfalls zu töten.

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