25.05.2012 19:57 | Meine Presse Merkliste 0

Tierschützer-Prozess kostete Angeklagte 5,2 Mio. Euro

04.01.2012 | 17:26 |   (DiePresse.com)

Martin Balluch fordert per Petition einen Kostenersatz, wenn ein Angeklagter in einem Strafverfahren freigesprochen wird. Unterstützung erhält er von SPÖ-Parlamentarier Johann Maier.

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Anwalt, Gutachten und Kopien - der Tierschützer-Prozess in Wiener Neustadt hat jedem der 13 Angeklagten Verteidigungskosten von rund 400.000 Euro beschert - in Summe also 5,2 Millionen. Einer der Angeklagten, Martin Balluch, und der Salzburger Abgeordnete Johann Maier (SPÖ) haben nun im Parlament eine Petition eingebracht, in der gefordert wird, dass freigesprochenen Beschuldigten die Verfahrenskosten zur Gänze ersetzt werden.

Kritisiert werden in dem Papier auch die hohen Kopierkosten, die kurz vor Weihnachten vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden. So musste beispielsweise ein Beschuldigter im Hypo-Alpe-Adria-Verfahren in Kärnten 75.000 Euro bezahlen, um eine Ablichtung der Unterlagen aus dem Strafakt zu erhalten.

"Wenn in einem Zivilprozess die beklagte Partei gewinnt, muss die andere Seite sämtliche Kosten ersetzen. Wenn in einem Strafverfahren der Beschuldigte freigesprochen wird, bleibt er auf seinen Kosten sitzen", begründete Maier am Mittwoch bei einem Pressegespräch seine Initiative. Es sei aber klar, dass nicht die autonomen Honorarsätze der einzelnen Anwälte herangezogen werden können, hier müsse man sich auf einen realistischen Kostenersatz einigen.

Maier machte darauf aufmerksam, dass seit kurzem auf der Website des Parlaments Petitionen elektronisch unterstützt werden können. Mit einer hohen Zahl an Unterstützern würde sich der Druck auf die Politik natürlich erhöhen.

(APA)

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108 Kommentare
 
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Gast: Theodor Frana
06.01.2012 14:22
1 3

Erschreckende Meinungen hier.

Als langgedienter Jurist finde ich erschreckend, dass hier Poster der Meinung sind, dass die freigesprochenen Angeklagten eine "Lektion" zu lernen hätten und deswegen die Kosten nur tragen sollen.

Ein Rechtsverständnis, das zuletzt im 30jährigen Krieg zu finden war.

Man schämt sich, in diesem Land sein Geld zu verdienen.

Antworten Gast: Gast001
07.01.2012 06:50
2 0

Re: Erschreckende Meinungen hier.

ich schäme mich wenn ich solche
Postings lese.
Sie haben die Möglichkeit Österreich
zu verlassen. Machen sie bitte Gebrauch
davon.

Antworten Antworten Gast: GESCHÄDIGTER
24.01.2012 20:19
0 0

Re: Re: Erschreckende Meinungen hier.

Bin Schon 12 Jahre weg und ich bereue es, dass ich nicht vor 20 Jahrendie Flucht ergriffen habe vor dem Landesgericht Wr.Neustadt,
16 Fs 1/00w ,Masicek, dessen
Willkürlichkeiten nach
Parteiinteressen

Antworten enzo
06.01.2012 23:27
2 0

Re: Erschreckende Meinungen hier.

@Man schämt sich, in diesem Land sein Geld zu verdienen.
Schämen !! aber doch nehmen ,jeder hat die Wahl sein Glück woanders zu suchen.

Antworten Antworten mjolle
10.01.2012 07:40
0 1

Re: Re: Erschreckende Meinungen hier.

das kann man natürlich ... hat man jedoch ein wenig mehr rückgrat, kann man auch versuchen, herrschender un-meinung den platz zum wuchern etwas zu nehmen. dass man sich dabei fremdschämen kann ist kein widerspruch. aber vllt bringt man in dem prozess ja einem blinden das sehen bei ;)

troootzi
05.01.2012 15:05
0 5

...Anwalt, Gutachten und Kopien - der Tierschützer-Prozess in Wiener Neustadt hat jedem der 13 Angeklagten Verteidigungskosten von rund 400.000 Euro beschert - in Summe also 5,2 Millionen...

Man sollte einmal überlegen, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR ) oder beim UN Menschenrechtsausschuss ( UN MRA ) einzubringen.

Aber da gibt es gravierende Probleme:

Der EGMR gewährt nur minimalen Schadenersatz
Die Entscheidungen des UN MRA werden in Österreich ( noch ) nicht anerkannt.
Es handelt sich um eine untragbare Situation.

http://so-for-humanity.com2000.at


Politicus1
05.01.2012 14:15
0 0

kein schlechter Schnitt...

auch wenn man die lange Prozessdauer berücksichtigt, bleibt für den Anwalt noch immer ein ganz schöner Tagessatz in seiner Kasse

Antworten hw007
05.01.2012 15:15
0 0

Re: kein schlechter Schnitt...

... gutachter, ...

toranaga
05.01.2012 13:26
0 1

bananenrepublik.

rechtsanwälte müssen damit rechnen, schadenersatz in vollem umfang leisten zu müssen, wenn sie durch schlechte arbeit schaden verursachen.
das sollte man auch auf staatsanwälte anwenden !
was hier "passiert ist" spottet jeder beschreibung !

Antworten Gast: Recht fuer alle
05.01.2012 15:39
0 0

Re: bananenrepublik.

es gibt ja schon die Organhaftung (Regress des Staates an den schadensverursachenden Beamten), leider wird dieses Gesetz fast nie bemüht ...... nur um aufmüpfige Beamte zu "strafen" und zu vernichten ....

Antworten hw007
05.01.2012 15:17
0 1

Re: bananenrepublik.

wen sagens des?

Gast: Pips
05.01.2012 13:25
5 1

Unerklärlich

und wahrscheinlich von linker Seite politisch unterdrückt ist noch immer die Aufklärung, wer denn die enormen Sachschäden, die unbestritten stattgefunden haben, gemacht hat. Zu jeder Tat gibt es auch Täter. Also, her mit denen, verurteilen und zum absoluten Schadenersatz heranziehen. NoNa, wer soll es sonst bezahlen? Die Opfer? Das wäre wohl der von Linken gewünschte Weg.

Antworten Gast: Frank Oberhauser
05.01.2012 13:45
1 4

Re: Unerklärlich

Unzählige Menschen empören sich über Tierquälerei, weshalb es unmöglich erscheint die "Täter" jemals auszukundschaften.

Bekannter sind dann wohl die wirklichen Täter, also die Tierquäler und Begünstiger der Tierqual. Und die Opfer, damit können Sie nur die gepeinigten Tiere meinen. Oder?

Moralisch betrachtet stellt sich mir die Frage, warum die Justiz nicht gegen die Tierquäler vorgeht, sondern gegen Menschen, die in mitfühlender Notwehr handeln.

4 0

Re: Re: Unerklärlich

als kollateral-opfer mitfühlender notwehr möchte ich ihnen sagen, dass ich nichts gegen tierschutz und tierschützer habe, allerdings sehrwohl etwas gegen sachbeschädigung, drohungen, einburch versuchten mord usw.

gerne hätte ich (und auch die anderen miteigentümer des hauses) auch die kosten ersetzt, die angefallen sind, um die fassade des hauses zu sanieren, nachdem sie mit farbbomben massiv beschädigt wurde und die kosten, die kratzer an meinem auto wieder zu beseitigen.

im übrigen waren sich die mitfühlenden notwehrenden nicht zu schade, das als solches gekennzeichnete fahrzeug einer behinderten, die blöderweise auch im haus wohnt, zu zerkratzen und zu besprayen.

aber mitfühlende notwehr gilt offensichtlich nicht für alle.


Antworten Antworten Antworten mjolle
10.01.2012 07:51
0 2

Re: Re: Re: Unerklärlich

versuchter mord? ... ich will sie in ihrer erregung nicht unnötig auf den boden der realität zurück holen, aber aber von versuchtem mord kann in diesem zusammenhang nicht wirklich die rede sein ...

ps. mein tiefes und ehrliches beileid zu haus und auto ... aber wenn ich sie mit einer nadel piekse, können sie mir deswegen auch nicht gleich die hand abschneiden. irgendwo brauchts einfach eine gewisse verhältnismäßigkeit, um noch vertretbar zu sein. und zum abschluss: durch den freispruch wird das "unrecht" an ihren sachgütern nicht an sich aufgehoben. es wurde nur befunden, dass DIESE angeklagten wohl weniger direkt damit zu tun haben. (ist schon ein unterschied)

mgw01
05.01.2012 12:35
3 1

Dem gehört wohl das österreichische Strafrecht mal erklärt!

"Es sei aber klar, dass nicht die autonomen Honorarsätze der einzelnen Anwälte herangezogen werden können, hier müsse man sich auf einen realistischen Kostenersatz einigen."

Ja...und nun schlagen wir alle mal die Strafprozessordnung bei §393a auf und schauen nach:
"Der Beitrag umfaßt die nötig gewesenen und vom Angeklagten wirklich bestrittenen baren Auslagen und außer im Fall des § 61 Abs. 2 auch einen Pauschalbeitrag zu den Kosten des Verteidigers, dessen sich der Angeklagte bedient."

D.h. Der Angeklagte erhält mal ALLE Barauslagen (Kopiekosten) ersetzt. Und auch - je nach Verfahrensart - einen Pauschalkostenersatz von bis zu EUR 5.000,00!

Ja, es sind nicht die autonomen Honorarsätze des Anwaltes, aber es ist das, was sich der Staat bei den derzeitigen Staatsfinanzen noch "realistisch" leisten kann!


Re: Dem gehört wohl das österreichische Strafrecht mal erklärt!

Also zumindest mir als zugegeben Uninformierten auf diesem Gebiet zumindest.
Der Artikel liest sich für den Laien so: Wird man in Ö einer Straftat beschuldigt, dann jedoch freigesprochen, bleibt man auf den vollen Kosten sitzen.
Ihr Kommentar: Man bekommt die vollen Kosten rückerstattet.

Nicht, dass ich ein Strafverfahren gegen mich einplane, aber interessant wär´s schon, wie das nun wirklich ist.

Antworten Antworten mgw01
09.01.2012 13:41
0 0

Re: Re: Dem gehört wohl das österreichische Strafrecht mal erklärt!

ALLE Barauslagen = gesamten Auslagen (außer Kosten des Anwaltes) wie zB Kopierkosten, Sachverständigengebühren usw, wenn sie vom Angeklagten oder dessen Anwalt für den Angeklagten bestritten worden sind.

Bis zu EUR 5.000,00 von den Kosten eines Rechtsanwaltes je nach Verfahrensart (Schöffenverfahren, Geschworenenverfahren, Einzelrichter, Bezirksgericht), Verfahrensdauer, Umfang usw.

Mag zwar "lächerlich" sein, aber immerhin kann sich der Staat bei derzeitiger Sparnotwendigkeit doch nicht sehr viel mehr leisten, oder? Und es ist nicht "nichts", so wie das im Bericht dargestellt wird!

Antworten Antworten Antworten mjolle
10.01.2012 07:58
0 1

Re: Re: Re: Dem gehört wohl das österreichische Strafrecht mal erklärt!

die ausrede ist dann aber doch etwas billig, meinen sie nicht auch? "das ist halt alles, was wir uns derzeit realistisch leisten können", ist im grunde nicht viel mehr als eine beschönigte version von: "das ist alles, was ihr uns derzeit wert seid"

und selbst, wenn es so WÄRE, dass 5.000 € die obergrenze der verschmerzbaren kosten wäre ... auf was baut diese annahme denn auf?
1. der staat klagt dermaßen viele menschen ZU UNRECHT an, dass er sich nicht mehr als 5.000 € leisten kann, weil diese pauschale - in summe - das budget merklich belasten (fände ich persönlich doch sehr problematisch, aber der richtige schritt wäre dann: weniger menschen anzuklagen ... würde man sich nicht nur die rückerstattung der fremdkosten, sondern auch die eigenen kosten sparen)

2. was in eine ähnliche richtung geht. nur spezifisch: wenn sich der staat einen schauprozess wie den gerade besprochenen leisten kann - über jahre hinweg. dann hat er sich auch die dadurch entstehenden kosten zu leisten

Antworten Antworten Gast: Nyn
05.01.2012 17:33
0 2

Re: Re: Dem gehört wohl das österreichische Strafrecht mal erklärt!

Man bekommt nicht die vollen Kosten ersetzt, sondern einen Pauschalbetrag, der im Vergleich zu den bestrittenen Kosten lächerlich gering sein kann.

Glosar
05.01.2012 10:00
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Fanatismus kann schon teuer sein!

Doch wie ARROGANT von ihm, zu glauben dass er gerade SO (Methoden) etwas bewirken, bewegen, oder gar ändern kann!

Wie realitätsfremd muss der Mann sein!

Glaubt der Kerl wirklich dass Mutter-Natur seine "Hilfe" hier braucht?!...

Große Tiere essen kleine Tiere...
Kleine Tiere essen kleinere Tiere...
und mancher sind nicht gerade zimperlich in deren Umgang mit anderen Genossen der Tierwelt!... und Mutter-Natur hat nie unsere Hilfe gebraucht. Die kommt schon ganz gut ALLEINE zurecht!!! ;-)

Antworten hw007
05.01.2012 18:42
1 3

Re: Fanatismus kann schon teuer sein!

und was tun SIE, wenn Sie der staat strafrechtlich anklagt?

Antworten Gast: aber geh, was du nicht plauderst
05.01.2012 12:02
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gegen menschliche gier hat sie keine chance

platitüden über "mutter natur", sonst nix.

klar wird es sie länger geben als uns.

aber wir verhalten uns wie ein krebsgeschwür auf ihrem körper.
und ungebremst zernutzen wir alles, ohne rücksicht auf irgendetwas, irgendjemanden, das gesamtem, bis es so hin ist, dass kein münzerl mehr rauszupressen ist.

viele dicht bewaldeten kroatischen inseln wurden z.b. abgeholzt, bis sie zum stadium wüsten-mondlandschaft, wo sie heute noch sind.

weil die inselbäume, sturmerprobt gewachsen, so ideal für den schiffsbau verwendbar waren.
und ohne bewaldung hält sich kein krümelchen humus mehr in der gegend (siehe z.b großteil pag, krk etc.).

der wienerwald war auch bereits nahezu weggenutzt, bis ein regent sich seiner erbarmte und die übernutzung beendete.
oder einsame kämpfer gegen den wind der gier:

http://www.wienerwald.org/p_hist.htm


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Re: Fanatismus kann schon teuer sein!

Menschen essen, Tiere fressen (nur im Englischen kann man das nicht unterscheiden)

Antworten fefe
05.01.2012 10:43
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Re: Fanatismus kann schon teuer sein!

Das sehe ich nicht so. Der Mensch ist auch ein Teil der Natur. Und der Mensch wehrt sich gegen Tierquälerei. Mutter Natur sorgt also schon dafür.

Wie sich diese "Tierschützer" aufgeführt hatten, halte ich für inakzeptabel. Das hat mit der Sache an sich aber nichts zu tun.

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Re: Fanatismus kann schon teuer sein!

Du würdest sehr wohl für Denkprozesse die Hilfe von Mutter Natur benötigen... leider zu spät...

 
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