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Mitarbeiter klagen: Botschaften halten Gesetze nicht ein

28.08.2012 | 18:56 |  Von Milagros Martínez-Flener (Die Presse)

Die Arbeiterkammer berichtet von Fällen, in denen diplomatische Vertretungen Vorschriften des Empfangsstaates nicht beachten.

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Wien Nach 15 Jahren Arbeit in der Botschaft wurde Juan Pérez (Name von der Redaktion geändert) plötzlich gekündigt. Er hatte sich geweigert, einen neuen Jahresvertrag mit schlechteren Konditionen zu akzeptieren. Doch damit nicht genug – er erfuhr, dass seine Arbeitszeit weder von der Sozial- noch von der Pensionsversicherung erfasst worden war. Der 52-jährige Lateinamerikaner hat daher weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch werden die 15 Jahre für die spätere Pensionsberechnung herangezogen.

Keine Immunität

„Oft sind die Botschaften mit der Arbeitsregelung in Österreich nicht vertraut“, sagt Petra Streithofer, Referentin für Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Wien (AK). Während nur selten Diplomaten bei der AK um Informationen bitten, lassen sich lokale Botschaftsmitarbeiter drei bis vier Mal pro Monat juristisch beraten. „Ich hatte keine Ahnung, dass wir durch das österreichische Gesetz geschützt waren“, sagt Pérez. Lokal Angestellte sind jene Personen, die von einer diplomatischen Vertretung vor Ort angestellt werden. Sie verrichten vorwiegend Verwaltungsaufgaben und genießen keine Immunität.

Die häufigsten Gründe für Beschwerden von Botschaftsangestellten sind die Sozialversicherung und der Urlaubsanspruch. „Ich habe nur 13 Urlaubstage im Jahr“, sagt ein Angestellter eines Inselstaates in Ozeanien – wissend, dass ihm in Österreich gesetzlich 25 Urlaubstage zustehen würden. Dazu kommen unbezahlte Überstunden oder Barauszahlungen der Gehälter, wie es vor einigen Jahren in der Botschaft von Peru üblich war. Für die Bank fehlt dadurch der Beweis eines regelmäßigen Einkommens, und selbstverständliche Dinge wie eine Bank- oder Kreditkarte werden für die Betroffenen so zum Problem.

Einige diplomatische Vertretungen nützen die Studentenversicherungen der Angestellten aus, oder sie versichern ihre Mitarbeiter nur unzureichend. Juan Pérez musste etwa vor einigen Jahren ins Spital, um am offenen Herzen operiert zu werden. Die OP verlief gut, doch als sein Arzt ihn auf Rehabilitation schicken wollte, musste er feststellen, dass die Versicherung der Botschaft diese Leistung nicht deckt. Schließlich klappte es doch – aber „bis heute weiß ich nicht, wie der Arzt das geschafft hat“, sagt der 52-Jährige rückblickend.

Für Hausangestellte hat das Außenministerium eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, mit dem Ziel, sie etwa vor Menschenhandel zu schützen. Im Gegensatz dazu haben die lokalen Mitarbeiter der diplomatischen Vertretungen keinen Schutz, da sie sich in einer Grauzone befinden. „Sie schützt niemand, weil sie so unsichtbar sind“, sagt Elisabeth Tichy-Fisslberger, Botschafterin und Koordinatorin zur Bekämpfung des Menschenhandels im Außenministerium. „Wir wissen nicht genau, wie viele Angestellte da arbeiten.“ Viele dieser Mitarbeiter sind Migranten ohne Deutschkenntnise, die froh sind, bei ihrer Botschaft einen Job gefunden zu haben. Die genaue Anzahl ist aber nicht bekannt, denn nicht alle werden von ihren Botschaften beim Außenministerium gemeldet.

Angst um den Job

Die betroffenen Mitarbeiter könnten sich offiziell an das Ministerium wenden und ihre Lage beschreiben, aber die Angst, den Job zu verlieren – oder womöglich abgeschoben zu werden, ist oft zu groß. Für viele ist der Aufenthalt in Österreich nur mit der Arbeit in der Botschaft möglich. Jene Mitarbeiter, die in Österreich eine Aufenthaltsgenehmigung haben, die nicht mit der Arbeit in der Botschaft im Zusammenhang steht, trauen sich meist erst nach der Kündigung, einen Prozess am Arbeitsgericht einzuleiten. Mittlerweile gibt es schon eine Reihe von Präzedenzfällen.

Aufhebung der Immunität

Ein Hindernis ist allerdings die Immunität, die Diplomaten genießen – allerdings hat das Außenministerium erst kürzlich das Justizministerium darum gebeten, Verfahren gegen Diplomaten nicht sofort einzustellen. „Wenn uns Fälle bekannt werden, bitten wir systematisch die Botschaft um Aufhebung der Immunität, und das wird teilweise auch gemacht“, sagt Tichy-Fisslberger.

„Eine außergerichtliche Einigung kommt häufig vor“, bestätigt Karmen Riedl von der AK Wien. Schließlich geht es für die diplomatischen Vertretungen um das Ansehen ihres Landes in Österreich – aber auch in ihrer Heimat. Sollte es allerdings zu einem für den Botschaftsmitarbeiter positiven Gerichtsurteil kommen, ist der Fall damit noch lange nicht positiv erledigt – denn eine Exekution ist aufgrund der Immunität der Botschaft nicht durchsetzbar.

Aber gänzlich schutzlos müssen sich die Botschaftsangestellten trotz allem nicht fühlen. Europaweit werden laufend neue Präzedenzfälle bekannt, die zugunsten der Mitarbeiter entschieden wurden. Im Februar 2011 entschied etwa der Conseil d'Etat in Frankreich, dass der Staat Bürger für Schäden entschädigen muss, die sie bei der Anwendung völkerrechtlicher Verträge erleiden.

Und im Juli 2012 beschloss der Gerichtshof der Europäischen Union, dass ein fremder Staat sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines Angestellten seiner Botschaft nicht auf seine Immunität berufen kann – dann nämlich, wenn der Angestellte Aufgaben verrichtet, die nicht unter die Ausübung hoheitlicher Befugnisse fallen. Eine Entscheidung, die auch in Österreich gilt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.08.2012)

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12 Kommentare
Gast: ROTFRONT
29.08.2012 15:22
0 0

Es wird keiner gezwungen in einer Botschaft zu hackeln!

Man braucht ja nur kündigen.
Und tschüss!

so etwa

kommt es bei uns auch noch.

Ist auch teilweise schon des öfteren vollzogen worden. Bau und Tourismusbranche.

Gast: total crash
29.08.2012 09:02
0 0

Welche Botschaft / Botschafter hält sich

an heimisches Recht?

Antwort:Kana!

Antworten Gast: Gast 0000
29.08.2012 09:13
1 0

Re: Welche Botschaft / Botschafter hält sich

Nehmen sie doch bitte von solchen Pauschal-Verurteilungen Abstand, das ist doch lächerlich...
Ein seit 25 Jahren vor Ort Angestellter einer Botschaft.

Antworten Antworten Gast: Störrisch..
29.08.2012 10:12
0 0

:-)

...ich habe jetzt keine spezifischen Fragen...aber danke für Ihre Mühe hier und zahlreiche Antworten!

LG, eine Spediteuse...

Interessante Frage:

Ist eine Botschaft nicht exterritoriales Gebiet wobei die Gesetze des Botschaftslandes gelten?

Antworten Gast: Gast 0000
29.08.2012 09:11
1 0

Re: Interessante Frage:

Nein, gottseidank nicht !!! Es gelten die örtlichen Gesetze!

Gast: Affffe
28.08.2012 20:59
0 0

Wozu braucht man heute überhaupt noch Botschaften vor Ort

Inzwischen kann alles über Internet, Videokonferenzen, Clouding, etc. abgewickelt werden.

Ich frage mich also, wozu ist es noch notwendig, dass Staaten Vertreter in andere Länder schicken.
Ein gemeinsames Büro, dass die Tätigkeiten im Auftrag des jeweiligen Landes durchführt könnte in größeren Städten eingerichtet werden, damit die Bürger dieser Staaten einen Ansprechpartner vorfinden.

Für besondere Anlässe könnten Personen aus dem jeweiligen Land anreisen, was bei den kurzen Flugzeiten schnell möglich ist.

Wozu also dieser Aufwand und die ständigen Vertretungen.

Antworten Gast: Gast 0000
29.08.2012 09:15
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Re: Wozu braucht man heute überhaupt noch Botschaften vor Ort

Kann man per Video-Konferenz auch jemanden einen neuen Pass in die Hand drücken, den er braucht, um reisen zu können?? Oder einen Ausgeraubten betreuen?? Oder einen Leichnam überführen?? Bitte nachdenken!!

Antworten Antworten Gast: superquant
29.08.2012 13:37
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Re: Re: Wozu braucht man heute überhaupt noch Botschaften vor Ort

Ok Ihr argument lass ich für ein paar Länder gelten aber wozu brauchen wir einen österreichischen Botschafter in Bratislava, da kann man als Österreicher schneller nach Wien kommen als nach Bratislava oder wozu ein deutscher Botschafter in Wien (muss der seinen Landsleuten erklären was weißer Spritzer heißt). Ich glaube innerhalb von Schengen kann man auf den Luxus einen Boschafters verzichten

Gast: b745
28.08.2012 20:00
2 0

diplomaten und strassenverkehr da zeigen sie ihr wahres gesicht


Antworten Gast: Gast 0000
29.08.2012 09:17
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Re: diplomaten und strassenverkehr da zeigen sie ihr wahres gesicht

Meistens werden Verkehrsstrafen von Diplomaten bezahlt, wenn der Fahrer feststeht...
Wann hört endlich dieses Vorurteil auf, daß Diplomaten nichts tun und nur auf Sekt-Empfängen anzutreffen sind??
Ein seit 25 Jahren örtlich Angestellter einer Botschaft.