Ab Samstag (1. September) geht das von der EU verfügte Aus für Glühbirnen in die vierte und letzte Runde. Diesmal betrifft es die 40- und 25-Watt-Glühbirnen. Offiziell gilt nun nach Beendigung des im September 2009 begonnenen Stufenplans, dass Glühlampen mit Leuchtfaden aller Watt-Klassen innerhalb der Europäischen Union nicht mehr erzeugt oder hierher importiert werden dürfen. Lediglich Restbestände dürfen verkauft werden. Hier scheinen manche Elektro-Onlinehändler noch einige Vorräte zu haben.
Selbst die 100-Watt-Lampe, die 2009 aufgrund der Öko-Design-Richtlinie der EU als erste langsam verschwinden hätte sollen, ist weiterhin bestellbar. Wer als Konsument trotz des hohen Stromverbrauchs nicht auf die alte Birne verzichten will, hat ebenso die Möglichkeit, diese in Form einer Speziallampe zu erwerben. Mit dem Verpackungshinweis "Nicht für den Haushalt geeignet" versehen, verstößt der Verkauf nicht gegen EU-Recht. Das hat der ORF Anfang des Monats berichtet.
Die EU-Kommission wollte in der Regelung offenbar für Spezialanwendungen wie in Verkehrsampeln und in der Industrie Platz lassen. Eine Sprecherin des zuständigen EU-Kommissars Günther Oettinger hat aber gegenüber dem ORF angekündigt, dass man sich die Gesetzgebung noch einmal genau anschauen und sie gegebenenfalls verschärfen werde.
Energiesparlampen sind Sondermüll
Das Ziel des Verbots der herkömmlichen Glühbirne war ein geringerer Stromverbrauch und damit ein verminderter, umweltschädlicher Kohlendioxidausstoß. Als stromsparende Leuchtstofflampen enthalten die als Alternative vorgesehenen Energiesparlampen eine geringe Menge Quecksilber und dürfen deswegen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Sie sind laut Umweltbundesamt Sondermüll.
Konsumenten können die Leuchtstofflampen entweder bei den Problemstoffsammelstellen oder direkt beim jeweiligen Händler zurückgeben, so eine Sprecherin des Fachverbandes Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI).
Gefahr bei Bruch, neuer Höchstwert kommt
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) empfiehlt beim Kauf der sogenannten Kompaktleuchtstofflampen solche mit speziellen Schutzglas zu bevorzugen, um so den Lampenbruch zu vermeiden. Sollte dennoch eine Lampe zu Bruch gehen, sollte der Raunm sofort gelüftet werden. Lüften und fachgerechte Entsorgung binnen einer Stunde nach Lampenbruch führen dazu führe, dass die Quecksilber-Werte der Raumluft wieder auf einen gesundheitlich unbedenklichen Wert sinken würden.
In der EU gilt ein maximal zulässiger Wert von fünf Milligramm pro Lampe. Ab 1. Dezember wird gilt dann ein Höchstwert von maximal 3,5 mg Quecksilber für Lampen mit Leistung weniger als 50 Watt und ab 1. Jänner 2013 dann 2,5 mg für solche mit einer Leistung kleiner als 30 Watt. Wer seine Räumlichkeiten umweltfreundlich und quecksilberfrei beleuchten möchte, dem stehen noch LED-Lampen zur Verfügung.
(APA/red.)
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