Wien. Ob „Ja! Natürlich“, „Feelgood bio“ oder „Morgentau“ : Bioprodukte sind in Österreich beliebt. Kein Wunder also, dass Firmen ihre Produkte gerne mit eigenen Biosiegeln schmücken. Von rund 100 Lebensmittelsiegeln in Österreich entfällt über ein Drittel auf Bioware. Aber ist tatsächlich alles bio, nur weil es auf der Verpackung steht? Die Antwort lautet spätestens seit dem Jahr 2007: ja – zumindest in der EU. Denn laut der EU-Bioverordnung dürfen nur noch jene Produkte „bio“ genannt werden, die auch biologisch produziert wurden.
„Unternehmen können ihre eigenen Zeichen kreieren, aber diese Anforderungen müssen mindestens erfüllt sein“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Lebensmittel dürfen nur dann als biologisch ausgezeichnet werden, wenn ihre Inhaltsstoffe zu mindestens 95 Prozent biologisch sind. Genetisch veränderte Organismen (GVO) sind verboten, chemische bzw. synthetische Zusatzstoffe hingegen in Ausnahmefällen erlaubt – aber nur, wenn es noch keine geeignete biologische Alternative gibt. Die Zulassung muss von der EU-Kommission und den Mitgliedsländern genehmigt werden.
Seit dem Vorjahr gibt es dafür ein eigenes EU-Bio-Logo, das verpflichtend zu verwenden ist. Nur bei Produkten, die aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, ist die Verwendung freiwillig. Angegeben werden muss auch, ob das Produkt in der EU erzeugt wurde. Außerdem muss auf allen Bioprodukten die Nummer der Kontrollstelle angegeben werden, die überprüft, ob alle Auflagen eingehalten wurden. „Sobald ein Produkt eine Kontrollstellennummer hat, kann ich mir als Konsument sicher sein, dass es aus biologischer Landwirtschaft stammt und kontrolliert wurde“, sagt Birgit Beck vom Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Wer sichergehen will, dass seine Biolebensmittel auch aus Österreich kommen, muss im Supermarkt etwas genauer hinsehen. Am häufigsten für die Kennzeichnung von österreichischen Produkten wird das Bio-Zeichen der Agrarmarkt Austria (AMA) verwendet: Es schreibt vor, dass die Zutaten eines Produkts zu mindestens zwei Dritteln aus Österreich stammen müssen. Ausnahmen gibt es, wenn Produkte in Österreich nicht zu bekommen sind.
Kontrollen wie vom Fiskus
Die AMA vergibt allerdings drei Gütesiegel: Eines für konventionelle Lebensmittel, zwei für Bioprodukte. Nur das rote belegt die österreichische Herkunft. „Das Schwarze vergeben wir auch für Bananen aus Ecuador“, sagt Rüdiger Sachsenhofer von der AMA. Während das AMA-Zeichen genau den EU-Vorgaben entspricht, setzen sich andere Marken, wie zum Beispiel Demeter, selbst strengere Auflagen.
Vergeben werden die Zeichen in der Regel von den Unternehmen selbst. Dafür müssen sie sich von unabhängigen, privaten Stellen kontrollieren lassen. „Jeder Bio-Unternehmer muss einen aufrechten Vertrag mit einer Kontrollstelle haben“, sagt Ulrich Herzog aus dem Gesundheitsministerium. Die Kontrollstellen werden vom Wirtschaftsministerium zugelassen und von der Lebensmittelbehörde überwacht. Kontrolliert werden sowohl die Biobauernhöfe als auch Verarbeitungsbetriebe, wie zum Beispiel Molkereien. In Österreich gibt es knapp zehn solcher Stellen.
Die größte ist die im niederösterreichischen Enzersfeld ansässige Austria Bio Garantie (ABG). Sie prüft jährlich etwa 10.700 Biobauern und 1200 Verarbeitungsbetriebe, jeden mindestens einmal. Zusätzlich schauen die Prüfer stichprobenartig unangemeldet vorbei. „Die Kontrolle muss man sich wie eine Finanzprüfung vorstellen“, sagt Johanna Zollitsch, Qualitätsmanagerin bei der ABG. Die Kontrolleure sehen sich an, ob die Produktion von herkömmlichen Lebensmitteln streng genug von der biologischen getrennt ist, oder ob der Betrieb grundsätzlich für die Bioproduktion geeignet ist.
Sie sichten Dokumente und machen Aufzeichnungen. Dann lassen sie die Daten noch einmal von Kollegen überprüfen. Erst dann wird entschieden, ob der Betrieb sein Zertifikat behalten darf.
130 Verstöße im Vorjahr
Bei Verstößen gibt es erst einmal eine Mahnung. Im schlimmsten Fall verliert der Bauer seine Biolizenz und darf nur noch konventionell produzieren. Mit der biologischen Produktion darf er zwar von vorne beginnen, die Vorlaufzeit, bis er seine Produkte auch wieder als bio ins Regal stellen darf, beträgt allerdings zwei Jahre.
Im Vorjahr wurden in den 22.000 heimischen Biobetrieben 130 Verstöße festgestellt, meldet das Gesundheitsministerium. Experten orten dabei allerdings ein Problem: „Was Verstöße und Unregelmäßigkeiten genau sind, ist EU-weit nicht einheitlich geregelt“, sagt Stephan Dabbert vom Institut für Landwirtschaftliche Betriebslehre an der Universität Hohenheim. So werde in manchen Ländern schon eine minimale Abweichung, wenn zum Beispiel eine Unterschrift fehlt, als Unregelmäßigkeit gezählt. „Wenn man das schon als Abweichung wertet, fallen die Zahlen natürlich entsprechend hoch aus“, sagt Dabbert.
Andere Länder zählen anders und melden daher entsprechend weniger Fälle nach Brüssel. „Das zu vereinheitlichen wäre eine Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Überwachungssystem“, so Dabbert.
Schwieriger ist es mit Ländern, die keine EU-Mitglieder sind. Will ein Drittstaat seine Bioprodukte in die EU verkaufen, muss er von den Behörden der Mitgliedsländer anerkannt werden. Das kann allerdings dazu führen, dass zum Beispiel Holland Bioschokolade aus Ecuador importiert und diese durch den freien Warenverkehr nach Österreich gelangt – obwohl sie von Österreich nicht anerkannt wurde. Das System soll künftig vereinfacht werden, sodass sich die Kontrollstellen direkt bei der EU-Kommission melden müssen. „Derzeit funktioniert es so, dass jeder dem anderen vertraut“, sagt Ulrich Herzog aus dem Gesundheitsministerium.
Machtlos gegen Betrug
Gegen Betrugsfälle, wie jüngst jenen rund um gefälschtes Biosoja aus Italien, ist man aber so gut wie machtlos – da sind sich die Experten relativ einig. So sagt etwa Birgit Beck von der AK: „Vor Betrug ist man nie gefeit, den erkennt man am Ende der Kette nicht mehr.“
Seit dem Vorjahr gibt es ein verpflichtendes EU-Zeichen für Bioprodukte. Viele Unternehmen verwenden zusätzlich ihre eigenen Siegel. Sobald auf einem Produkt „bio“ steht, muss es die EU-Vorschriften erfüllen. Dazu zählt zum Beispiel das Verbot von genetisch veränderten Organismen. In Österreich gab es im Vorjahr 130 Verstöße.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.12.2011)
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